Kündigungsgefahr durch Überwachungstools?



  • moin,
    wollte mal fragen wie das ist... wenn man jetzt ins Internet darf für Firmenzwecke aber auch persönlich was nachguckt, darf der Arbeitgeber einen dann kündigen, weil er überwachungstools oder sowas installiert hat oder er es am Router sieht oder sowas oder darf er mich nur kündigen wenn er mich wirklich gerade erwischt? Sei es als Praktikant oder Lehrling.


  • Mod

    Ja.



  • Das kommt drauf an.

    Ist der private Gebrauch des Internets (E-Mail analog) in der Firma ausdrücklich erlaubt dürfen keine solchen Überwachungstools installiert sein, da sie die Privatsphäre des Arbeitnehmers verletzen. Die aufgenommenen Daten sind dann vor Gericht wertlos.

    Ist der private Gebrauch des Internets (E-Mail analog) in der Firma verboten (oder nicht erlaubt worden !!!!), können auch solche Überwachungstools installiert sein und werden vor Gericht anerkannt.

    (Keine rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung)



  • MisterX schrieb:

    Das kommt drauf an.

    Ist der private Gebrauch des Internets (E-Mail analog) in der Firma ausdrücklich erlaubt dürfen keine solchen Überwachungstools installiert sein, da sie die Privatsphäre des Arbeitnehmers verletzen. Die aufgenommenen Daten sind dann vor Gericht wertlos.

    Ist der private Gebrauch des Internets (E-Mail analog) in der Firma verboten (oder nicht erlaubt worden !!!!), können auch solche Überwachungstools installiert sein und werden vor Gericht anerkannt.

    (Keine rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung)

    Anmerkung:
    Falls sich einer fragt, was das soll. Es mache doch keinen Sinn zu überwachen, wenns eh erlaubt ist:

    Sagt der Chef z.B. zum Angestellten, er dürfe jeden Tag 5 Minuten privat ins Internet, so dürfen keine Tools installiert sein, die mitprotokollieren, da diese die Privatsphäre verletzen, da der Angestellte ja privat unterwegs sein darf.
    Stellt der Chef mit einem solchen Tool fest, dass der Angestellte 2 Stunden privat im Internet unterwegs ist, sind die Daten vor Gericht wertlos, da sie die Privatsphäre verletzt haben.

    Also: was man tun soll, hängt von der Position ab in der man sich befindet.
    -Als Chef die Internettutzung privat immer vollständig !!! verbieten. dann kann man Überwachungstools einsetzen.
    -Als Arbeitnehmer immer möglichts schriftlich sich bestätigen lassen, dass man das Internet zumindest teilweise privat nutzen darf.

    Man sieht einen Interessenkonflikt 😉

    (Keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung)



  • Noch eine Anmerkung:

    Auch hiervon gibt es natürlich Ausnahmen (zu Ungunsten des Arbeitnehmers).

    Er darf generell nicht privat ins Internet, wenn dies Sicherheitsprobleme erzeugt.

    Also als Banklerhrling mit dem hochgesicherten Bankcomputer ins Interet gehen ist nicht so empfehlenswert 😃

    (Wieder keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung)



  • Es darf aber wohl die Dauer, die man im Internet verbringt überwacht werden. Auch wenn das private surfen erlaubt ist, ist dadurch keine Privatsphäre verletzt...



  • MisterX schrieb:

    Stellt der Chef mit einem solchen Tool fest, dass der Angestellte 2 Stunden privat im Internet unterwegs ist, sind die Daten vor Gericht wertlos, da sie die Privatsphäre verletzt haben.

    die daten sind doch egal, wenn der typ weiss, dass sein angestellter zuviel privat surft, so dass die arbeit darunter leidet, erfindet er einfach einen grund für den rausschmiss. z.b. eine betriebsbedingte umstrukturierung, die den arbeitnehmer überflüssig macht. das braucht er vor gericht noch nicht mal zu begründen.

    MisterX schrieb:

    -Als Chef die Internettutzung privat immer vollständig !!! verbieten.

    damit man als chef gleich als ar...loch dasteht? *fg* sowas ist doch doof, lieber sagen: 'solange ihr euren job macht, könnt ihr surfen, soviel ihr wollt.'
    🙂



  • Anmerkung:
    Wenn am Arbeitsplatz keine Verbindung zum Internet besteht, so kann der Chef auch nichts runterladen.

    (Keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung)



  • ich finde das irgendwie total lustig. bei uns in Ö *darf* der arbeitgeber dich jederzeit kündigen, auch ohne grund. (fristlose entlassung ist was anderes, aber für ne fristlose reicht AFAIK auch nicht dass jemand ab und an mal privat im netz was nachguckt)

    dass das in D anders ist finde ich irgendwie total ... seltsam.

    davon abgesehen: auch in D *kann* dich der arbeitgeber kündigen, auch wenn er das nicht *dürfte*. siehe das was fricky geschrieben hat: man erfindet einfach einen grund, wenn es keinen gibt.



  • praktikant500 schrieb:

    moin,
    wollte mal fragen wie das ist... wenn man jetzt ins Internet darf für Firmenzwecke aber auch persönlich was nachguckt, darf der Arbeitgeber einen dann kündigen, weil er überwachungstools oder sowas installiert hat oder er es am Router sieht oder sowas oder darf er mich nur kündigen wenn er mich wirklich gerade erwischt? Sei es als Praktikant oder Lehrling.

    Da du schon gekündigt werden kannst, wenn du eine Maultasche ißt, würde ich stark davon ausgehen, daß es schon für eine Kündigung genügt wenn du für private Zwecke eine Webseite öffnest.



  • hustbaer schrieb:

    ich finde das irgendwie total lustig. bei uns in Ö *darf* der arbeitgeber dich jederzeit kündigen, auch ohne grund. (fristlose entlassung ist was anderes, aber für ne fristlose reicht AFAIK auch nicht dass jemand ab und an mal privat im netz was nachguckt)

    Darf er hier afaik auch. Es geht hier aber um fristlose Kündigung.



  • byto schrieb:

    hustbaer schrieb:

    ich finde das irgendwie total lustig. bei uns in Ö *darf* der arbeitgeber dich jederzeit kündigen, auch ohne grund. (fristlose entlassung ist was anderes, aber für ne fristlose reicht AFAIK auch nicht dass jemand ab und an mal privat im netz was nachguckt)

    Darf er hier afaik auch. Es geht hier aber um fristlose Kündigung.

    Woraus schliesst du dass es um fristlose Kündigung/Entlassung geht? Ich kann das nirgends rauslesen.

    Und was ich weiss kann man in D nicht einfach so jemanden entlassen. Wenn der Posten wegfällt oder etwas in der Art, ja, aber nicht einfach weil man ihn halt weg haben will. Hab' ich zumindest schon mehrfach gehört von Leuten die in D wohnen & arbeiten.


Anmelden zum Antworten