Zollgebühren/Mehrwertsteuer



  • Joe_M. schrieb:

    Tippo schrieb:

    Solltest du versuchen es so reinzubringen, kann es je nach Zoll sein dass man es bemerkt.

    Wenn man vom Zoll kontrolliert wird, merken die das auf jeden Fall. Alleine an der Seriennummer des Gerätes.

    Das habe ich auch geschrieben!

    mfG
    Tippo



  • Marc++us schrieb:

    Der Zoll ist aber beweispflichtig.

    naja... wenn es recht neu aussieht, werden sie schonmal misstrauisch. Wenn sie dann noch feststellen, dass es so hierzulande nicht verkauft wird muss man sich schon ne gute Ausrede zurechtgelegt haben.
    Auch die Zollbeamten sind nicht auf den Kopf gefallen



  • Tippo schrieb:

    Joe_M. schrieb:

    Tippo schrieb:

    Solltest du versuchen es so reinzubringen, kann es je nach Zoll sein dass man es bemerkt.

    Wenn man vom Zoll kontrolliert wird, merken die das auf jeden Fall. Alleine an der Seriennummer des Gerätes.

    Das habe ich auch geschrieben!

    mfG
    Tippo

    Ich hab dem auch nicht wiedersprochen, ich wollte es nur noch mal bekräftigen.



  • Hallo!

    USA kennt keine VAT (Value Added Taxes). Ich war mal "Produktmanager" für u.a. USA. Die haben eine andere Steuern (Sales Taxes ca. 0%-13% bei Inlandsgeschäften).
    http://en.wikipedia.org/wiki/Value_added_tax
    http://en.wikipedia.org/wiki/Sales_taxes_in_the_United_States

    Bei Onlinebestellugen würde ich mir null Sorgen machen, weil die Provider durch das Destination Management den Verwaltungskramm schon abgenomnem haben, denn Sie wollen ja verkaufen.

    Im Versandhandel oder Direktverkauf vom Werk gelten die Zollbestimmungen.
    Bei uns in D sind zwei Instanzen dafür verantwortlich:
    - IHK mit Standardformularen und Auskünften
    - Bundeszollamt (jede größere Gemeinde hat eine Niederlassung) für Freigaben und Genehmigungen.

    Ganz direkt gesagt: Bei einem einzelnen Laptop als Konsument würde ich auf alle Verfahren pfeiffen. Während Du als Händler wegen Schmuggel in den Bau dann wanderst.

    Ach ja, in ganz harten Fallen gelten auch noch WTO Bestimmungen. Dann muss man sich an das WTC in Amsterdam wenden.



  • Tippo schrieb:

    Walli schrieb:

    Was ich nie verstanden habe: Wenn man im Ausland etwas kauft, z.B. ein Notebook, wird dann ab der Freigrenze der Zoll berechnet oder auf den kompletten Warenwert? Ich bin in ein paar Wochen wieder in den USA und will ohnehin ein US-Layout auf dem Laptop haben.

    Auf den Gesamten Warenwert (ohne Abzüge).
    Solltest du versuchen es so reinzubringen, kann es je nach Zoll sein dass man es bemerkt. (z.B. US Ladegerät anstatt Deutsches + Adapter, evtl. Seriennr, usw.)

    Eigentlich war es so gemeint, dass ich die zollpflichtige Ware auch als solche deklarieren will. Ansonsten: Ich kann mir auch hier ein US-Layout und ein US-Netzteil kaufen. Ersteres ist ziemlich praktisch wenn man programmiert und letzteres gar nicht mal so abwegig, wenn ich in die USA reise.



  • Na dann einfach die Rechnung mitnehmen und bei der Ankunft durch den richtigen Gang gehen 🙂


  • Mod

    Prof84 schrieb:

    Bei Onlinebestellugen würde ich mir null Sorgen machen, weil die Provider durch das Destination Management den Verwaltungskramm schon abgenomnem haben, denn Sie wollen ja verkaufen.

    Pustekuchen.

    Der Zoll prüft die Sendungen stichprobenmäßig, und selbstverständlich fällt dann auf die Waren Einfuhrumsatzsteuer an, egal was das Destination Management macht. Wenn die Ware so durchkommt, liegt das nur an der lückenhaften Kontrolle.

    Weitere Fallen:

    Exklusive Vertriebslizenzen. Z.B. für Parfüms einiger Marken, in den USA bestellt, nach DE geliefert - konfisziert vom Zoll. Ist einem Bekannten von mir passiert. Einfuhr für Markenartikel ist teilweise lizenziert.

    Und dann noch Strafzölle:

    T-Shirt in den USA bestellt - so ein "Geek-Teil" von Copyleft. Vom Zoll gefunden, außer Einfuhrumsatzsteuer noch den Strafzoll der EU für außerhalb der EU hergestellte Kleidung (Antidumping) in Höhe von fast 50% des Warenwerts berappt. Ist mir selbst passiert.

    Der einzige Schutz bei Onlinebestellung ist die schiere Masse - wenn das 10 Mio Leute machen, kommt man mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Kontrollen am Frankfurter Flughafen. Denn trotz Automatisierung können sie nicht jede Sendung kontrollieren, die Inspektionszeit der Scanner und die Menge erlauben noch keine 100% Kontrolle, aber sie arbeiten daran.



  • geeky schrieb:

    Die Zollgebühren kann man mit Hilfe der taric-datenbank herausfinden (sofern man es schafft den richtigen taric-code herauszufinden ^^)
    http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/tarhome_de.htm

    Genau das war bei mir das Problem. Die Datenbank hab' ich noch gefunden, aber darin irgendwie den passenden Code zu finden -> für mich unmöglich.



  • Aber was anderes: darf man denn als Verbraucher davon ausgehen, dass ein Händler der von z.B. den USA nach Österreich versendet, alles nötige in die Wege leitet, wenn etwas zu verzollen ist?

    Anders gesagt: kann man dem Endkunden einen Strick daraus drehen, wenn er einfach was bestellt, und sich nicht informiert/darum kümmert dass irgendwas korrekt verzollt wird?



  • Normalerweise wird (in Österreich) der Zoll und die Gebühren anhand der Rechnung berechnet. Dann kannst du das bei Abholung des Paketes bei dem Postamt zahlen.
    Im Vorhinein musst du afaik nichts machen.
    Außer du importierst irgendwelche verbotenen Sachen (Tabak, Alkohol, Waffen, usw), dann hast du ein Problem.

    Tippo


  • Mod

    hustbaer schrieb:

    Aber was anderes: darf man denn als Verbraucher davon ausgehen, dass ein Händler der von z.B. den USA nach Österreich versendet, alles nötige in die Wege leitet, wenn etwas zu verzollen ist?

    Anders gesagt: kann man dem Endkunden einen Strick daraus drehen, wenn er einfach was bestellt, und sich nicht informiert/darum kümmert dass irgendwas korrekt verzollt wird?

    Was soll der Händler denn tun? DU bist als Endkunde doch zollpflichtig. Der Händler in den USA weiß doch gar nicht, was ein Österreicher so alles zahlen muß, das ist doch eine Festlegung von Österreich und/oder der EU?

    Wenn er nach Ghana schickt, müßte er sich ja für jedes Land informieren. Bei B2B ist sowas im Vertrag geregelt, aber bei B2C sind die Varianten zu zahlreich.



  • Marc++us schrieb:

    Was soll der Händler denn tun? DU bist als Endkunde doch zollpflichtig. Der Händler in den USA weiß doch gar nicht, was ein Österreicher so alles zahlen muß, das ist doch eine Festlegung von Österreich und/oder der EU?

    Wenn er nach Ghana schickt, müßte er sich ja für jedes Land informieren. Bei B2B ist sowas im Vertrag geregelt, aber bei B2C sind die Varianten zu zahlreich.

    Also bei Amazon.com regeln die das einem gegen Aufpreis (bzw. die machen das "kostenlos" bei der teuersten Versandvariante). Zumindest wenn man nach Deutschland schickt.



  • Mr. N schrieb:

    Also bei Amazon.com regeln die das einem gegen Aufpreis (bzw. die machen das "kostenlos" bei der teuersten Versandvariante). Zumindest wenn man nach Deutschland schickt.

    Und was machen die genau?
    Für den Zoll muss ja nur eine Rechnung mit dem Warenwert beigelegt werden?!

    Tippo



  • Tippo schrieb:

    Mr. N schrieb:

    Also bei Amazon.com regeln die das einem gegen Aufpreis (bzw. die machen das "kostenlos" bei der teuersten Versandvariante). Zumindest wenn man nach Deutschland schickt.

    Und was machen die genau?
    Für den Zoll muss ja nur eine Rechnung mit dem Warenwert beigelegt werden?

    Sie begleichen auch die Zollkosten (allerdings wird auch das auf die Rechnung aufgeschlagen). Aber ja, im Grunde lassen sie sich das Aufkleben einer Rechnung fürstlich bezahlen.


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