Vorratsdatenspeicherung mit Einschränkungen weiterhin erlaubt



  • Ich frage mich, ob hier überhaupt Jemand das Urteil gelesen hat.

    Die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form ist verfassungswiedrig.

    Die Richter haben eindeutig ein neues Gesetz zur allgemeinen Vorratsdatenspeicherung zugelassen wenn:

    1. Klar geregelt wird, wer wann warum auf die Daten zugreifen darf.
    2. Wenn die Abfrage der Daten von einem Richter angeordnet wird.
    3. Es um die Abwehr von höchsten Gefahren geht.
    4. Die daten müssen sicher (verschlüsselt?) aufbewahrt werden.

    Nochmal in aller Deutlichkeit:
    Wenn ein neues Gesetz gemacht wird, was sich an die obrigen Punkte hält, ist die Vorratsdatenspeicherung weiterhin erlaubt.

    Die Vorratsdatenspeicherung wurde NICHT generell für verfassungswiedrig erklärt.
    Nur das Abfragen dieser Daten ist erheblich erschwert worden!

    edit: 4. Einschränkung entdeckt



  • -edit-



  • Dafür muss man aber keienn neuen Thread aufmachen 😉

    Eventuell hast du das Urteil aber auch nicht richtig gelesen (hat ja immerhin 120 Seiten). Ein neues Gestz müsste erstmal geschaffen werden. So wie es jetzt ist wird erstmal alles rückgängig gemacht.

    Für ein neues Gestz muss man erstmal Mehrheiten finden, das dürfte inzwischen auch nicht mehr so einfach sein. Klar ist das ganze noch nicht tot, aber es ist doch schonmal super was man da erreicht hat!



  • eMpTy schrieb:

    Dafür muss man aber keienn neuen Thread aufmachen 😉

    Doch wenn die Überschrift im eigentlichen Thread falsch ist.
    Die Vorratsdatenspeicherung an sich ist eben nicht verfassungswiedrig!

    Für ein neues Gestz muss man erstmal Mehrheiten finden, das dürfte inzwischen auch nicht mehr so einfach sein.

    Soeben haben die Pressesprecher von CDU/CSU und FPD gesagt, dass jetzt (!!!) schon am neuen Gesetz gearbeitet wird.

    Klar ist das ganze noch nicht tot, aber es ist doch schonmal super was man da erreicht hat!

    Schon, aber ich hatte mir deutlich mehr erhofft!
    Die Daten dürfen (mit einem neues Gesetz) weiterhin gesammelt werden.
    Und es hat sich eben immer wieder gezeigt, dass Daten die vorhanden sind auch irgendwie missbraucht werden.
    Daher hatte ich auf ein generelles Verbot gehofft.



  • Klar ist das ganze noch nicht tot, aber es ist doch schonmal super was man da erreicht hat!

    Schon, aber ich hatte mir deutlich mehr erhofft!
    Die Daten dürfen (mit einem neues Gesetz) weiterhin gesammelt werden.
    Und es hat sich eben immer wieder gezeigt, dass Daten die vorhanden sind auch irgendwie missbraucht werden.
    Daher hatte ich auf ein generelles Verbot gehofft.

    Das Problem ist aber, dass die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss.

    Dazu ein schoener Kommentar aus dem heise-Forum:

    http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Das-Grundproblem-die-Solange-Rechtsprechung-des-BVerfG-bleibt-leider/forum-175370/msg-18177155/read/

    gruss
    chris


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