ebay auktion "OVP"
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Ist sowas rechtlich abgesichert?
http://cgi.ebay.de/Apple-iPhone-3GS-16-GB-Original-Verpackung-NEU-/290441960559?cmd=ViewItem&pt=Kartons_Schachteln&hash=item439fb09c6f&autorefresh=true
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Vermutlich §123 Abs. I
http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html
Da die Überschrift auf ein "originalverpacktes iPhone" hindeutet (Satz grammatikalisch mehrdeutig), aber erst im Erklärungstext eine "neue Originalverpackung" erläutert wird, dürfte das unter arglistige Täuschung fallen.
Die Frage ist eher, ob das der Käufer merkt BEVOR oder NACHDEM er überwiesen hat...
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Wer da bietet ist schlichtweg zu dumm zum lesen und hat den Verlust des Geldes verdient. Ich sehe dort keine Täuschung - er sagt klar und eindeutig das es sich um eine Verpackung handelt.
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Du machst Dir das zu einfach.
a) ist die Überschrift eben nicht eindeutig und ganz klar auf Täuschung abzielend
b) die arglistige Täuschung wird erkennbar, weil das Angebot einer Verpackung bereits nicht geschäftsüblich ist
c) würdest Du Dich ganz schön bedanken, wenn solche Praktiken Geschäftsalltag wären... wenn Du beim Kaugummi darauf achten müßtest, ob Du eine Packung oder den Inhalt erwirbst
d) es ist schön, wenn man im Alltag "mal dumm" sein darf... das ist nämlich Voraussetzung für das Zusammenleben ("Vertrauensschutz"), andernfalls könnte man überhaupt keine Geschäfte mehr tätigen
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Janjan schrieb:
Wer da bietet ist schlichtweg zu dumm zum lesen und hat den Verlust des Geldes verdient. Ich sehe dort keine Täuschung - er sagt klar und eindeutig das es sich um eine Verpackung handelt.
Wieso Verlust? Ist doch ein super Karton.
Es steht zwar da, dass es eine Verpackung ist und es wurde unter der Rubrik "Kartons und Schachteln" eingestellt. Trotzdem halte ich es für grenzwertig, weil zuerst die Gerätebezeichnung inkl. technischer Details genannt wird, und das Wort Verpackung erst am Ende steht.
Ich kann mir vorstellen, dass ein Gericht hier eine Täuschung feststellen könnte.
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Man muss aber auch sagen, dass dies eindeutig in der Kategorie "Verpackungen" angeboten wird. Wo und wie soll man denn sonst Verpackungen verkaufen?
P.S.: Ich sehe gerade: 151 €? Es gibt einfach zu viele Idioten
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Es muß dem Verkäufer kein strafrechlicher Betrug reingewürgt werden. Er rechnete bestimmt für so einen hübschen Karton mit einem Preis so zwischen 2 und 4 Euro und wollte nur den Karton verkaufen.
Ich denke, der Idiot ist der, der drauf reinfällt, und trotzdem zahlt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsmangel
100€ für den Karton ist doch Unfug.