Studiengang mit NC (Wartesemester?)



  • Hey,

    wenn ich ein Studium in einem Studiengang beginnen möchte, der einer Zugangsbeschränkung unterliegt, dann kann ich ja auch durch genügend Wartesemester dieses Studium beginnen.

    Meine Frage dazu ist: Muss ich mich für die Wartesemester irgendwo registrieren oder zählt das sofort ab dem Zeitpunkt, wo ich mein Abitur offiziell erhalten habe? So das ich dann nach einigen Jahren einfach an die Universität eine Bewerbung schicke und die wissen das sofort?

    Ich möchte jedenfalls erst mein Zivildienst beenden und eventuell eine Ausbildung machen. Erst danach würde ich studieren wollen. Damit das alles klappt frage ich jetzt hier nach, ob ich mich registrieren muss. Ich will nicht, dass ich mich später bewerbe und ich noch immer nicht studieren darf/kann, da ich damals eine notwendige Registrierung für die Wartesemester versäumt hab.

    Meine Frage bezieht sich auf die Situation in Deutschland. :schland:

    Vielen Dank

    Sostudy



  • NC != Zugangsbeschränkung



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  • Du musst dich bewerben, und wenn du abgelehnt wirst hast du die Möglichkeit auf eine Warteliste gesetzt zu werden.



  • Janjan schrieb:

    Du musst dich bewerben, und wenn du abgelehnt wirst hast du die Möglichkeit auf eine Warteliste gesetzt zu werden.

    mh?

    wartesemester sind semester nach erhalt des abiturs in denen du nicht an einer deutschen hochschule eingeschrieben warst

    wenn du dich an für einen studienplatz bewirbst gibts du die anzahl der wartesemester mit an, diese werden dann in den bewerbungsprozess einbezogen


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