Ausweispflicht



  • Was winken eigentlich für Strafen, wenn man keinen gültigen Personalausweis besitzt (Deutschland)? Meiner ist bald 2 Monaten abgelaufen, kam bisher nicht dazu (keine Lust aufs Geld bezahlen und zum Rathaus gehen) einen neuen zu beantragen. Gestört hats mich nicht, habe ihn schon paar Mal benutzt seit er abgelaufen ist und es scheint keine Probleme zu geben (beim Pakete abholen etc.).

    Und muss mich mit irgendner Art Bußgeld rechnen, wenn ich den Ausweis erst z.B. ein halbes Jahr nachdem er abgelaufen ist neu beantrage?



  • Wieviel Geld? http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=54090

    Aber darum gehts nicht.
    Nehmen wir an, dein Handy-Provider spinnt rum. Kein Empfang mehr zu Hause (*). Kein Problem, Du wechselt einfach weg. Aber holla, kein neuer Vertrag ohne gültigen Ausweis. Also hast Du drei Wochen keinen Empfang, statt nur zwei Tage.

    ~(*) Zu Hause ein Telefon nicht benutzen zu können ist laut deutscher Spaßgerichtsbarkeit kein Handyvertragskündigungsgrund. Man kann ja auch zum Telefonieren rausgehen und den 500m entfernten stabilen Empfangspunkt suchen.~



  • Straftat nein, Ordnungswidrigkeit ja

    http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__5.html



  • volkard schrieb:

    ~(*) Zu Hause ein Telefon nicht benutzen zu können ist laut deutscher Spaßgerichtsbarkeit kein Handyvertragskündigungsgrund. Man kann ja auch zum Telefonieren rausgehen und den 500m entfernten stabilen Empfangspunkt suchen.~

    Oder das gute Festnetz nutzen.



  • Ich musste irgendwann mal 20 Euro zahlen, bin mit aber nicht sicher obs wegen dem abgelaufenen Personalausweiß oder wegen dem zu späten anmelden beim Einwohnermeldeamt war. Vermutlich eher letzteres.
    Soviel ich weiss ist ein Personalausweiß auch nicht ungeültig nur weil er abgelaufen ist.



  • Gruum schrieb:

    Soviel ich weiss ist ein Personalausweiß auch nicht ungeültig nur weil er abgelaufen ist.

    Doch. Aber wie schon erwähnt ist dies eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Und ein abgelaufener Ausweis dürfte nirgendwo mehr akzeptiert werden.



  • Wird er aber... Außer beim Flughafen.
    Meiner ist am 30.03.10 abgelaufen.
    Seit 31.05.2010 ist der neue beantragt.
    Aber ich bekomme mit meinem alles was ich brauchte.
    Jedenfalls Telefonverträge bei Base und D1.
    Auch bei bestellungen wird er noch akzeptiert.

    Wie das gesetzlich ist weiß ich aber nicht.

    Jedenfalls hat mir mein chef empfohlen einen neuen zu machen,
    bevor ich am 20.07 fliege, weil die am Flughafen schon mal sehr streng sein können.
    Wobei ich damit auch nach England gekommen bin.

    Wie gesagt, is nur erfahrung, kein gesetz.
    Der Flug am 20.07 ist Interkontinental.
    Und da sind die Wohl strenger.



  • eigentlich dürfte ein ungültiger Ausweis nirgends anerkannt werden. Uns wurde damals auch gesagt, wir sollten aufs Datum schauen (aber nur reagieren, wenn er deutlich abgelaufen war). Wer schickt schon wegen sowas einen potentiellen Kunden weg?



  • Meiner ist seit drei Jahren abgelaufen (da sieht man mal wie häufig ich den brauche...).

    Ich habe damit letzten Monat noch ein Einschreiben abgeholt. Dort wurde mir auch gesagt dass er abgelaufen ist. Ich hatte mich da nie weiter drum gekümmert. Nachdem ich zusätzlich noch meinen Führerschein vorgezeigt hatte, habe ich das Einschreiben trotzdem bekommen.

    Und als besonderer Witz: Letzten Sommer habe ich damit noch einen Handy-Vertrag bei O2 abgeschlossen. Da hat der Verkäufer wohl gepennt. Oder es hat ihn einfach nicht interessiert.



  • Unsinn. Einen abgelaufenden Ausweis kann man genauso akzeptieren. Kritisch ist es höchstens in behördlichen Angelegenheiten. Aber wenn es um private Geschäfte geht, ist das doch egal.



  • earli schrieb:

    Unsinn. Einen abgelaufenden Ausweis kann man genauso akzeptieren. Kritisch ist es höchstens in behördlichen Angelegenheiten. Aber wenn es um private Geschäfte geht, ist das doch egal.

    Ich wollte mit meinem abgelaufenen Perso nen Bankkonto eröffnen, als der Angestellte darauf aufmerksam wurde, hatte sich das ganze erstmal erledigt.

    Er meinte sogar, er könne rechtlich ziemlich heftig belangt werden (1 Jahr Freiheitsstrafe?!), falls er den so akzeptiert... Habs nich nachgeprüft, aber trotzdem daraus gelernt, dass man sich den immer rechtzeitig verlängert.



  • BadWolf schrieb:

    Und als besonderer Witz: Letzten Sommer habe ich damit noch einen Handy-Vertrag bei O2 abgeschlossen. Da hat der Verkäufer wohl gepennt. Oder es hat ihn einfach nicht interessiert.

    Oder er ist nur verpflichtet, die Identität Deiner eindeutig zu verifizieren, was ja durchaus mit einem älteren Exemplar nicht im Bereich des Unmöglichen sein muß. Und bei mir ging es nicht, weil ich keinen Handyvertragsverkaufsangestellten vor mir hatte, sondern per WWW und Briefpost mit PostIdent vertragschließen wollte und der Postidentifikator keine alten Ausweise annehmen darf. Außerdem sah ich auf dem alten Bild aus wie ein Bankräuber.


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