Sind Kaufverträge immer bindend?



  • Ein Bekannter hat neulich bei einem Händler einen Kaufvertrag für ein Auto abgeschlossen. Die Probefahrt sollte erst später folgen. Die verspätete Probefahrt wurde mit Papierkram begründet - was mir komisch scheint - denn normalerweise haben Händler ja rote Kennzeichen, die sie für diesen Zweck mal eben ranstecken können.

    Jedenfalls - eben dieser Bekannte war der Überzeugung, dass er noch nichts gekauft hätte. Wenn das Auto bei der Probefahrt nicht überzeuge, würde er einfach vom Kauf zurücktreten. Aber: Geht das überhaupt? Ich kenne das nur vom Versandhandel, bei dem man ja 14 Tage nach Erhalt der Ware alles rückgängig machen kann. Mein Bekannter vertritt sehr emotional die Ansicht, dass er sogar nach Bezahlung noch vom Kauf zurücktreten könne: Mit der Begründung, dass dies bei Billigturnschuhen aus dem Supermarkt auch schonmal geklappt hätte. Ich sage, man muss außer im Versandhandel immer auf die Kulanz des Händlers hoffen.

    Wer hat recht? Vielleicht kann wer etwas Licht ins dunkel bringen. Ich eröffne den Thread vorallem auch deshalb hier, weil mein Bekannter desöfteren hier liest - mir hört er schon gar nicht mehr und und beschimpft mich nur noch.



  • Zum Vertrag gehören zwei übereinstimmende Willensbekundungen. Die waren nicht da. Also ist der Vertrag ungültig. Soweit ist das kinderleicht. Es hat bei denen beiden gar kein Kauf stattgefunden.

    Aber kann er das auch beweisen? Hat der Händler ein unterschriebene Kaufvertragsurkunde (natürlich mit "gekauft wie gesehen")? Dann glaubt der Richter einfach dem Händler, der behauptet, da sei keine Nebenabsprache mit einem Vorbehalt in Sachen Probefahrt.
    Kann jemand bezeugen, wann die Probefaht stattfand? Wenn die Tage nach der Unterschrift geschah, ist die Geschichte vielleicht glaubwürdig genug, denn der Richter wird erkennen, daß es ja der Zweck der Probefahrt ist, zu entscheiden, ob man kaufen will. Leider haben Autohaus-Sekretärinnen die Tendenz, hier nicht auszusagen. Keine roten Nummernschilder auf Lager? Ja, sowas. Dann hat er sich mit Papierkram die Nummernschilder besorgt und vielleicht ist damit die Probefahrt behördlich festgehalten.

    Mein Bekannter vertritt sehr emotional die Ansicht, dass er sogar nach Bezahlung noch vom Kauf zurücktreten könne: Mit der Begründung, dass dies bei Billigturnschuhen aus dem Supermarkt auch schonmal geklappt hätte. Ich sage, man muss außer im Versandhandel immer auf die Kulanz des Händlers hoffen.

    Da hast Du recht. Kein Rücktritt nachträglich. Erst recht nicht nach Bezahlung. Viel stärker als mit Bezahlung kann man seinen Kaufwillen ja gar nicht ausdrücken.



  • Aber kann er das auch beweisen? Hat der Händler ein unterschriebene Kaufvertragsurkunde (natürlich mit "gekauft wie gesehen")?

    So habe ich es zumindest verstanden. Ansonsten gebe ich dir und meinem Bekannten natürlich Recht - aus einem mündlichen Vertrag rauszuschlüpfen dürfte keine Probleme machen. Vielleicht habe ich mich hier mit ihm missverstanden. Danke für deine Meinung, in diesem rein hypothetischen Fall. 🙂



  • Organspende im Delirium schrieb:

    Aber kann er das auch beweisen? Hat der Händler ein unterschriebene Kaufvertragsurkunde (natürlich mit "gekauft wie gesehen")?

    So habe ich es zumindest verstanden. Ansonsten gebe ich dir und meinem Bekannten natürlich Recht - aus einem mündlichen Vertrag rauszuschlüpfen dürfte keine Probleme machen. Vielleicht habe ich mich hier mit ihm missverstanden. Danke für deine Meinung, in diesem rein hypothetischen Fall. 🙂

    Kulanz war noch nie Rechtsgültig, zu mindest in Deutschland. Das ist eine Erfindung von den Firmen.

    Grundsätzlich gilt, es gilt, dass geltende Verbraucherrecht. Das ist sogar schön leserlich gesetzlich festgehalten. Wenn man sich das mal durchliest, stellt man fest, dass man sich schon so oft übers Ohr hauen lassen hat, bei einer versuchten Rückgabe.



  • Tag, ich bin der besagte Bekannte. Da ich bis zu diesem Zeitpunkt keinen Cent gezahlt habe, mache ich mir auch keine Sorgen. Es existiert nur eine "verbidliche Kaufvereinbarung" auf Papier. Mehr nicht.

    Wenn mir etwas nicht passt, zahle ich nicht und trete somit vom Kaufvertrag zurück. Da kann der Händler den Kaufvertrag von mir aus einrahmen und sonstwas damit machen, der wird keinen Cent von mir sehen, wenn bei der Probefahrt etwas negatives auffallen sollte.

    Daher interessiert mich dieses Stück Papier 0.

    MfG, der Bekannte des Threaderstellers



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  • Erhard Henkes schrieb:

    Es existiert nur eine "verbindliche Kaufvereinbarung" auf Papier.

    So etwas nennt man normalerweise Kaufvertrag. 😃

    Oder Vorvertrag. Unter "Kaufvereinbarung" im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen findet man durchaus beide Bedeutungen unter dem selben Namen.



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  • Nur um zu zeigen, daß Vorverträge auch gemacht werden http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=2544


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