VLC - Abspielen von verschlüsselten Video-Datein
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Auswertung schrieb:
Brutus-Methode
Verschlüsselungen dürfen nicht geknackt werden, das ist schonmal der erste Punkt, der dagegenspricht.
Auf der anderen Seite kann ein Codec verwendet worden sein, für den der Hersteller einer Abspielsoftware Lizenzgebühren entrichten muss. Selbst wenn die Macher von VLC diese zahlen könnten und wollten, würde das die GPL verletzen.
Also entweder auf inoffizielle Plugins/Codes für VLC hoffen oder einen Closed-Source-Player nehmen, der den Codec hat
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zwutz schrieb:
Auswertung schrieb:
Brutus-Methode
Verschlüsselungen dürfen nicht geknackt werden, das ist schonmal der erste Punkt, der dagegenspricht.
Auf der anderen Seite kann ein Codec verwendet worden sein, für den der Hersteller einer Abspielsoftware Lizenzgebühren entrichten muss. Selbst wenn die Macher von VLC diese zahlen könnten und wollten, würde das die GPL verletzen.
Also entweder auf inoffizielle Plugins/Codes für VLC hoffen oder einen Closed-Source-Player nehmen, der den Codec hat
Aber Windows Media Player darf es? aha. Naja ich werde mal ein paar geschäftskolgene aus China und Pakistan fragen.
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Klar darf der das. Microsoft hat ziemlich viele Codecs lizensiert. Es hat ja auch nicht jeder sein Windows wie du von einer Warezseite. Die Leute bezahlen dafür!
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SeppJ schrieb:
Klar darf der das. Microsoft hat ziemlich viele Codecs lizensiert. Es hat ja auch nicht jeder sein Windows wie du von einer Warezseite. Die Leute bezahlen dafür!
Windows Media Payer ist Kostenfrei du Flasche!
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zwutz schrieb:
Auswertung schrieb:
Brutus-Methode
Verschlüsselungen dürfen nicht geknackt werden, das ist schonmal der erste Punkt, der dagegenspricht.
nur technisch wirksame Maßnahmen dürfen nicht umgangen werden.
z.B.
http://de.wikipedia.org/wiki/Libdvdcss#Rechtliche_Einsch.C3.A4tzunghttp://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html
existiert eine Methode um die Maßnahme zu umgehen, ist die Maßnahme nicht mehr wirksam und darf umgangen werden. Ähh.
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Das Internet und die Rechtslagen bringen den Mensch um den Verstand
Daher finde ich das die Internationale Lösung, dass jeder selbst drauf zu achten hat das er nicht gegen die Lizenz verstöst noch am besten.
Wie sonst wil man sowas kontrollieren, wenn ab dem Punkt wo das Produkt zu Hause ist man damit machen darf was man will, auser wenn das die Lizenz besagt, nicht verändert an Dritte weitergeben usw.
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xroads42 schrieb:
existiert eine Methode um die Maßnahme zu umgehen, ist die Maßnahme nicht mehr wirksam und darf umgangen werden. Ähh.
Ich sehe in dem Gesetz keinerlei Einschränkung der Wirksamkeit durch existierende Umgehungsmaßnahmen. Wäre sonst ja auch reichlich sinnlos. Kannst du genauer sagen, worauf du dich beziehst? Den finnischen Präzedenzfall?
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SeppJ schrieb:
xroads42 schrieb:
existiert eine Methode um die Maßnahme zu umgehen, ist die Maßnahme nicht mehr wirksam und darf umgangen werden. Ähh.
Ich sehe in dem Gesetz keinerlei Einschränkung der Wirksamkeit durch existierende Umgehungsmaßnahmen. Wäre sonst ja auch reichlich sinnlos. Kannst du genauer sagen, worauf du dich beziehst? Den finnischen Präzedenzfall?
So jeder ziemlich jeder z.B. den Blödsinn von Microsofts Lizenzklasueln, die nur theoretisch in den USA gelten. Aber schon ab Europa kommt diese Klauseln in Konflikt mit dem Europäischen Recht. Dort heißt es das du das Medium nicht nur zerlegen darfst sondern die Daten um eigenen gebrauch so Manipulieren darfst wie du es wilst.
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Auswertung schrieb:
SeppJ schrieb:
xroads42 schrieb:
existiert eine Methode um die Maßnahme zu umgehen, ist die Maßnahme nicht mehr wirksam und darf umgangen werden. Ähh.
Ich sehe in dem Gesetz keinerlei Einschränkung der Wirksamkeit durch existierende Umgehungsmaßnahmen. Wäre sonst ja auch reichlich sinnlos. Kannst du genauer sagen, worauf du dich beziehst? Den finnischen Präzedenzfall?
So jeder ziemlich jeder z.B. den Blödsinn von Microsofts Lizenzklasueln, die nur theoretisch in den USA gelten. Aber schon ab Europa kommt diese Klauseln in Konflikt mit dem Europäischen Recht. Dort heißt es das du das Medium nicht nur zerlegen darfst sondern die Daten um eigenen gebrauch so Manipulieren darfst wie du es wilst.
Eben nicht! Siehe das von xroads42 zitierte deutsche Gesetz. Da gibt es keine Einschränkungen der Herkunft.
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SeppJ schrieb:
Auswertung schrieb:
SeppJ schrieb:
xroads42 schrieb:
existiert eine Methode um die Maßnahme zu umgehen, ist die Maßnahme nicht mehr wirksam und darf umgangen werden. Ähh.
Ich sehe in dem Gesetz keinerlei Einschränkung der Wirksamkeit durch existierende Umgehungsmaßnahmen. Wäre sonst ja auch reichlich sinnlos. Kannst du genauer sagen, worauf du dich beziehst? Den finnischen Präzedenzfall?
So jeder ziemlich jeder z.B. den Blödsinn von Microsofts Lizenzklasueln, die nur theoretisch in den USA gelten. Aber schon ab Europa kommt diese Klauseln in Konflikt mit dem Europäischen Recht. Dort heißt es das du das Medium nicht nur zerlegen darfst sondern die Daten um eigenen gebrauch so Manipulieren darfst wie du es wilst.
Eben nicht! Siehe das von xroads42 zitierte deutsche Gesetz. Da gibt es keine Einschränkungen der Herkunft.
Es gibt keine Einschränkung der Herkunft. Aber es heißt was nicht Verboten ist ist erlaubt. Und im europäischen Recht ist es nicht verboten, dass du mit Digitalen Medien zu Hause machst, was du willst. Es sei denn du versteust gegen das Vervielfältigungsgesetz. Also kurs Piratarie.
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SeppJ schrieb:
xroads42 schrieb:
existiert eine Methode um die Maßnahme zu umgehen, ist die Maßnahme nicht mehr wirksam und darf umgangen werden. Ähh.
Ich sehe in dem Gesetz keinerlei Einschränkung der Wirksamkeit durch existierende Umgehungsmaßnahmen. Wäre sonst ja auch reichlich sinnlos. Kannst du genauer sagen, worauf du dich beziehst? Den finnischen Präzedenzfall?
Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes ... von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
ist sehr schwammig. Sobald es eine Umgehungsmaßname gibt, ist eben nicht mehr sichergestellt, dass die Nutzung eines Werkes unter Kontrolle ist.
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Es gibt bei digitalen Medien ja auch kein Architekten Recht, wo z.B. der Werksfertiger beanspruchen könnte, dass das Werk nach Verkauf nicht verändert werdend arf.
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Das Problem ist halt, dass das Gesetz sehr schwammig formuliert ist. Bisher gibt es in D noch keine Präzedenzfälle (die mir bekannt wären). Vermutlich würde das Gesetz wegen seiner schlechten Formulierung im Falle einer konkreten Klage vom zuständigen Gericht auseinandergenommen werden (oder wenn der Fall vorm Hamburger Landgericht verhandelt wird, würde man für Piraterie zu 10 Jahren Kerkerhaft verurteilt
). Aber da man sich darauf nicht verlassen kann, ist es schon eine gute Entscheidung in seiner eigenen Software nichts einzubauen, was möglicherweise illegal sein könnte. Bei vielen Linux-Distributionen bekommt man auch mehr oder weniger direkt mitgeteilt, dass man den CSS-Crack benötigen wird und wo man ihn bekommt. Solange man ihn nur nicht direkt einbaut ist die Sache in Ordnung.
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SeppJ schrieb:
Das Problem ist halt, dass das Gesetz sehr schwammig formuliert ist. Bisher gibt es in D noch keine Präzedenzfälle (die mir bekannt wären). Vermutlich würde das Gesetz wegen seiner schlechten Formulierung im Falle einer konkreten Klage vom zuständigen Gericht auseinandergenommen werden (oder wenn der Fall vorm Hamburger Landgericht verhandelt wird, würde man für Piraterie zu 10 Jahren Kerkerhaft verurteilt
). Aber da man sich darauf nicht verlassen kann, ist es schon eine gute Entscheidung in seiner eigenen Software nichts einzubauen, was möglicherweise illegal sein könnte. Bei vielen Linux-Distributionen bekommt man auch mehr oder weniger direkt mitgeteilt, dass man den CSS-Crack benötigen wird und wo man ihn bekommt. Solange man ihn nur nicht direkt einbaut ist die Sache in Ordnung.
Das ist totaler blödsinn! Entweder exisitert ein Gesetz oder nicht. Halbe Gesetze gibt es nicht. Nicht in Deutschland. Sollte man meinen. Ansonten sitzen wirt wohl auf einer Atombombe. Wenn ein gesetz zweilerei zuläst, dann könnte man es per Gericht in Frage stellen lassen und genau das were den Ämtern sehr unangenehm.
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Auserdem ginge es hier gar nicht urspünglich um piratarie sondern, um das freie Bürgerecht, dass gestattet das du alles mit deinem Eigentum machen darfst, solange Du nicht gegen Gesetze verstöst. Und es gibt kein Gesetz das besagt, dass es dir nicht gestattet ist, die Daten der digitalen Software frei um zu schreiben. Das ist Fakt und dabei bleibt es auch. Da braucht man auch nicht die Strafen von Piratatir erwähnen, denn das ist ein anderes Thema, was u.a. auch Patenrechte betrift.
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SeppJ == volkard
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Auswertung schrieb:
SeppJ schrieb:
Das Problem ist halt, dass das Gesetz sehr schwammig formuliert ist. Bisher gibt es in D noch keine Präzedenzfälle (die mir bekannt wären). Vermutlich würde das Gesetz wegen seiner schlechten Formulierung im Falle einer konkreten Klage vom zuständigen Gericht auseinandergenommen werden (oder wenn der Fall vorm Hamburger Landgericht verhandelt wird, würde man für Piraterie zu 10 Jahren Kerkerhaft verurteilt
). Aber da man sich darauf nicht verlassen kann, ist es schon eine gute Entscheidung in seiner eigenen Software nichts einzubauen, was möglicherweise illegal sein könnte. Bei vielen Linux-Distributionen bekommt man auch mehr oder weniger direkt mitgeteilt, dass man den CSS-Crack benötigen wird und wo man ihn bekommt. Solange man ihn nur nicht direkt einbaut ist die Sache in Ordnung.
Das ist totaler blödsinn! Entweder exisitert ein Gesetz oder nicht. Halbe Gesetze gibt es nicht. Nicht in Deutschland. Sollte man meinen. Ansonten sitzen wirt wohl auf einer Atombombe. Wenn ein gesetz zweilerei zuläst, dann könnte man es per Gericht in Frage stellen lassen und genau das were den Ämtern sehr unangenehm.
http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Gummiparagraph.html
Soetwas ist durchaus üblich.//EDIT:
Interessant an dieser Stelle: Der Wikipedia Artikel dazu wurde gelöscht.
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Mario Sandler schrieb:
Auswertung schrieb:
SeppJ schrieb:
Das Problem ist halt, dass das Gesetz sehr schwammig formuliert ist. Bisher gibt es in D noch keine Präzedenzfälle (die mir bekannt wären). Vermutlich würde das Gesetz wegen seiner schlechten Formulierung im Falle einer konkreten Klage vom zuständigen Gericht auseinandergenommen werden (oder wenn der Fall vorm Hamburger Landgericht verhandelt wird, würde man für Piraterie zu 10 Jahren Kerkerhaft verurteilt
). Aber da man sich darauf nicht verlassen kann, ist es schon eine gute Entscheidung in seiner eigenen Software nichts einzubauen, was möglicherweise illegal sein könnte. Bei vielen Linux-Distributionen bekommt man auch mehr oder weniger direkt mitgeteilt, dass man den CSS-Crack benötigen wird und wo man ihn bekommt. Solange man ihn nur nicht direkt einbaut ist die Sache in Ordnung.
Das ist totaler blödsinn! Entweder exisitert ein Gesetz oder nicht. Halbe Gesetze gibt es nicht. Nicht in Deutschland. Sollte man meinen. Ansonten sitzen wirt wohl auf einer Atombombe. Wenn ein gesetz zweilerei zuläst, dann könnte man es per Gericht in Frage stellen lassen und genau das were den Ämtern sehr unangenehm.
http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Gummiparagraph.html
Soetwas ist durchaus üblich.//EDIT:
Interessant an dieser Stelle: Der Wikipedia Artikel dazu wurde gelöscht.Naja das Problem bei Wikipedia, dass da nur alzuviele Artikel nicht stimmen, ist ja nun nicht mehr so neu. Im gegenteil Wikipedia riskiert immer wieder, mit zur Rechenschaft gezogen zu werden, bei Todesfällen, die aufgrund von deren Artikeln eingetreten sind.
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zwutz schrieb:
Auswertung schrieb:
Brutus-Methode
Verschlüsselungen dürfen nicht geknackt werden, das ist schonmal der erste Punkt, der dagegenspricht.
Auf der anderen Seite kann ein Codec verwendet worden sein, für den der Hersteller einer Abspielsoftware Lizenzgebühren entrichten muss. Selbst wenn die Macher von VLC diese zahlen könnten und wollten, würde das die GPL verletzen.
Also entweder auf inoffizielle Plugins/Codes für VLC hoffen oder einen Closed-Source-Player nehmen, der den Codec hat
Softwarepatente sind (in der Regel...) in Deutschland ungültig, daher sind die Codecs frei implementierbar. Man darf hier auch argumentieren, dass in Deutschland die Herstellung von Kompatibilität erlaubt ist, was auf einen Codec zutreffen könnte. Natürlich darf man kein Urheberrecht brechen und einfach eine Implementierung des Codecs verwenden, für den man keine Lizenz hat, aber freie Implementierungen sind möglich, daher spielt der VLC ja auch Alles ab, außer CSS verschlüsselte Medien, da dies unter Kopierschutz fallen "könnte". Was jedoch ebenfalls fraglich ist, da es im Prinzip kein Kopierschutz ist. Entschlüsseln ungenehmigter Nachrichten ist meines Wissens auch verboten, hat man aber eine Lizenz für das Video, ist man natürlich quasi ein genehmigter Empfänger.
Es ist Alles sehr, sehr schwammig...
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Deswegen können ja die Entwickler, die eine Software zum Entschlüsseln geschrieben haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da der Anwender drauf zu achten hat, das er nicht gegen etwaige Richtlinien verstöst. Und da das Freie experimentieren inerhalb der eigenen Privatsphäre mit digitalen Daten nicht verboten ist, gibt es dagegen nichts einzuwenden. Und wenn die Daten nicht entschlüsselt werden dürfen, weil sie z.B. den BND angehöhren, dann were ja schon (genau genommen nur) die Beschaffung ilegal gewesen.
Somit dürften Entwickler nur nicht einen Entschlüssler schreiben, wenn bereits so ein Entschlüssler pantentiert were.