Erlaubt der neue elektronische Personalausweis Ladenzugang unter der Ladentheke?
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Das er sich als Alterkontrolle z.b. zum Kauf eines Spiels oder Films ab 18 eignet ist ja klar.
Aber eignet er sich auch für zu Zugang in einen getrennten ab18 Verkaufsbereich?
Also ein Bereich wie z.b. bei einer Videothek, in der dann nur Erwachsene stöbern dürfen?Und dürften dann in diesem Bereich, der hier ja Online wäre, indizierte Spiele beworben werden? Immerhin hätten ja nur Erwachsene Zugang dazu?
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PS:
Mir geht es hier mehr um das Stöbern in einem ab18 Bereich und nicht um den Verkauf direkt.
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http://dejure.org/gesetze/JuSchG/15.html
(1)3 nix werbung im internet
(1)5 nix verkauf im internetZensur lebt und gedeiht in Deutschland.
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Aber bei Amazon kann man doch auch Titel ab 18 kaufen.
Gibt es einen Unterschied zwischen "Jugendgefährdende Trägermedien" und ab 18 eingestufte "Trägermedien"

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DerDieDas schrieb:
Aber bei Amazon kann man doch auch Titel ab 18 kaufen.
Echt? Dann spekuliert Amazon wohl darauf, daß ein Schulmeister sie verklagt und dann ein ganz großes Faß aufgemacht werden kann, wo dann auch das Gesetz geändert wird.
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volkard schrieb:
DerDieDas schrieb:
Aber bei Amazon kann man doch auch Titel ab 18 kaufen.
Echt? Dann spekuliert Amazon wohl darauf, daß ein Schulmeister sie verklagt und dann ein ganz großes Faß aufgemacht werden kann, wo dann auch das Gesetz geändert wird.
Naja wahrscheinlich nicht. Man muss mehr Versand bezahlen und bekommt die Ware nur persönlich und gegen Vorlage des Personalausweises. Widerspricht aber eigentlich trotzdem dem Gesetzt oder?
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volkard schrieb:
http://dejure.org/gesetze/JuSchG/15.html
(1)3 nix werbung im internet
(1)5 nix verkauf im internetZensur lebt und gedeiht in Deutschland.
Ich dachte, das wären die indizierten Spiele?
Natürlich kann man stinknormale FSK-18-Titel online kaufen -
Amazon z.B. verlangt aber einen Nachweis, dass man 18 ist.
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Hallo
nicht nur bei Amazon ist das so
alle (die ich kenne) Onlinevideotheken haben ab 18 Filme usw
Kann sich jeder Kunde ansehen. Leihen/Kaufen nur nach AltersnachweisMfg
Klaus
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"ab 18" ist ein grosser Begriff in Deutschland.
Fuer FSK-18 Filme darf Werbung gemacht werden und sie duerfen auch ganz normal im Laden gekauft werden, sofern man sein Alter nachweisen kann.
Filme (oder Spiele) werden von der Bundespruefstelle fuer jugendgefaehrdende Medien (BPjM) dann in den Index aufgenommen, wenn eine 'Jugendgefaehrdung' vermutet wird und der Film/das Spiel nicht von der FSK/USK geprueft worden ist. Diese Filme koennen im Laden dann nur noch bei direkter Anfrage gekauft werden (die duerfen nicht mehr einfach "so" rumliegen (wenn Minderjaehrige Eintritt im Laden haben)) und es darf keine Werbung gemacht werden. Dasselbe gilt auch fuer Online-Shops.
Dann koennen Filme auch noch von einer Juristenkomission (JK) der SPIO geprueft werden. Die sind dann etwas toleranter als die FSK. Dabei gibt es zwei Freigaben:
1. keine schwere Jugendgefaehrdung (die "leichte Spio"). Filme die so gekennzeichnet sind haben diesselben Rechte wie die normalen FSK18-Filme - zumindest solange sie nicht indiziert werden.
2. strafrechtlich unbedenklich(die "schwere Spio"). Filme die so gekennzeichnet sind duerfen nicht frei im Handel zugaenglich sein wie bie den indizierten Filmen.
Wenn man die SPIO-Pruefung nicht besteht, kann man seinen Film entweder zensieren oder ungeprueft rausbringen - diese Filme werden aber meist sofort indiziert - oft mit einer folgernden Beschlagnahmung des Films.
Beschlagnahmte Filme duerfen Bundesweit nicht verkauft werden.Ich koennt mir durchaus einen ab18-Laden vorstellen, wo nur Erwachsene Zugang bekommen wuerden. Mit dem Gesetz kaeme dies nicht in Konflikt, da ja alle ab 18 waeren.
Noch was am Rande: So viele ALtersfreigaben und ich kann als Erwachsener trotzdem nicht anschauen was ich will (selbst die meisten Spio-Filme sind geschnitten, um eine Feigabe zu bekommen), nur weil das Gesetz meint, uns "schuetzen" zu muessen...