EU Recht - Garantie



  • Kennt sich jemand mit EU-Recht ein wenig aus. Ich habe gelesen, dass für Produkte, welche defekt oder mit einem Mangel geliefert werden, in der EU eine Garantie von 6 Jahren gilt. Stimmt das? Kennt sich jemand ein wenig damit aus?

    mfg ArgusMagnus



  • Hört sich nach Unsinn an.

    Es gibt eine zweijährige Gewährleistung beim Händler nach deutschem Recht. Händler, nicht Hersteller.

    Die ist nicht mit der Herstellergarantie zu verwechseln, letztere ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.



  • Die EU hat kein eigenes Recht, es gibt nur EU-Richtlinien, die national umgesetzt werden. Sachmangelhaftung gilt in Deutschland 2 Jahre, nicht 6.
    Kann alles falsch sein, ich bin kein Anwalt 🙂



  • ok..

    Ich nehme mal an, dass auch diese 2 Jahre relativ sind, nicht? Bzw. das diese nur gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist. Will heissen, wenn ich ein Produkt kaufe, das mit nur 1 Jahr Garantie beworben wird, und dies auch so im Vertrag steht, dann wird das gelten, und nicht die 2 Jahre, oder?



  • Argus Magnus schrieb:

    ok..

    Ich nehme mal an, dass auch diese 2 Jahre relativ sind, nicht? Bzw. das diese nur gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist. Will heissen, wenn ich ein Produkt kaufe, das mit nur 1 Jahr Garantie beworben wird, und dies auch so im Vertrag steht, dann wird das gelten, und nicht die 2 Jahre, oder?

    Nein, nochmal:

    Garantie ist was völlig anderes als Gewährleistung. Man beachte auch den Unterschied zwischen Hersteller und Händler.

    Garantie:
    Freiwilliges Versprechen des Herstellers, dass das Produkt funktioniert. Dies muss nur eingehalten werden, wenn es versprochen wurde. Wenn der Hersteller nichts verspricht, muss er auch nichts halten.

    Gewährleistung:
    Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Händlers, für eine bestimmte Zeit - in Deutschland üblicherweise zwei Jahre - für Mängel Ersatz zu leisten. (Es kann sein, dass die genaue Frist von der Art des Produkts abhängt, ich bin auch kein Jurist.)

    Weitere Informationen:

    In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

    Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie



  • Danke, das hat mir sehr geholfen 👍


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