[Rechtssystem] Kinderpornographie 2 Jahre m.B. vs. Züge besprühen 3 Jahre m.B.



  • SeppJ schrieb:

    Eigentlich muss ich mich korrigieren: Es kommt ein Stoppschild vor die Seiten der Pornographen, dafür werden diese dann auch gar nicht mehr verfolgt und verurteilt, weil das Verbrechen gar nicht stattfinden kann, wenn es keiner sieht.

    Das Kind auf dem Bild macht das aus eigenen Willen? 😮



  • Zeus schrieb:

    Das Kind auf dem Bild macht das aus eigenen Willen? 😮

    Kommt aufs Bild an. Da es so viele Bilder gibt, die unter den Kinderpornoparagraphen fallen, ist davon auszugehen, dass dadrunter einige Abbildungen sind, bei denen kein Zwang irgendeiner Art ausgeübt wurde.

    Und von gezeichneten Bildern fangen wir mal besser gar nicht an.


  • Mod

    Zeus schrieb:

    SeppJ schrieb:

    Eigentlich muss ich mich korrigieren: Es kommt ein Stoppschild vor die Seiten der Pornographen, dafür werden diese dann auch gar nicht mehr verfolgt und verurteilt, weil das Verbrechen gar nicht stattfinden kann, wenn es keiner sieht.

    Das Kind auf dem Bild macht das aus eigenen Willen? 😮

    Du weißt schon, dass ich hier sinngemäß unsere politische Führungselite zitiere und dies nicht meine eigene Meinung ist?

    http://fieser-admin.de/wp-content/uploads/2009/06/zensursula-obdachlosigkeit.jpg



  • Wenn ich sowas höre, könnte ich wieder kotzen. 😡

    Der eine Angeklagte hat zugegeben ein 7 jähreigen Mädchen sexuell missbraucht zu haben und bekommt dafür nur 5 Jahre. Wenns mach mir ginge, käme der nicht so schnell wieder aus dem Gefängnis. Das was der Grafittisprayer angerichtet hat (30000€ waren es, wenn ich mich recht erinnere) ist doch nichts im Gegensatz zu dem, was sich die Angeklagten hier zuschulden haben kommen lassen.

    Dem Sprayer dürfte es im Gefängnis aber erheblich besser gehen als den Kinderpornotypen. Hab gehört, dass die unter Häftlingen ein ganz schlechtes Ansehen haben sollen.

    Ein Islamisches Recht will ich auch nicht haben, finde aber, dass das Strafmaß doch in einigen Fällen erheblich anghoben werden sollte.

    SeppJ schrieb:

    http://fieser-admin.de/wp-content/uploads/2009/06/zensursula-obdachlosigkeit.jpg

    Hehe, daran musste ich auch denken, als ich mir deinen Beitrag durchgelesen habe.



  • Das Strafmaß orientiert sich an mehr Punkten als nur der eigentlichen Tat, daher lässt sich sowas immer sehr schlecht vergleichen, gerade, wenn man unterschiedliche Tatbestände vergleicht.

    Wenn dem nicht so wäre, könnte man Richter gleich in Rente schicken und die Strafe anhand einer Checkliste festmachen



  • Das Problem ist wie so oft "im Namen des Volkes". 🙄



  • Also in dem ersten Video geht es nur um Verbreitung von alten Bildern, nicht um Herstellung.

    Herstellung von Kinderpornographie würde mit Sicherheit weit härter bestraft, es findet ja unmittelbare Gewalt statt. Da gibt es dann 20 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung, egal ob eine Kamera dabei ist oder nicht.

    Die Uni Hannover hat eine Studie zum Thema gemacht, die zu dem Schluss kommt, dass es weder einen kommerziellen Markt noch eine herstellende Industrie von Kinderpornographie gibt. Es gibt "nur" Netzwerke von Pädophilen, die ohne finanzielles Interesse alte Bilder tauschen.

    heise: Schünemann für härtere Strafen bei Kinderporno-Delikten

    5 Jahre sind auch nicht wenig dafür, dass niemand direkt geschädigt wurde. Und dass irgendein Komplize vom Komplizen, der den Webserver programmiert hat, nur 2 Jahre kriegt, ist nicht abwegig. Jeder hat nur nach seiner individuellen Schuld bestraft zu werden!



  • earli schrieb:

    Also in dem ersten Video geht es nur um Verbreitung von alten Bildern, nicht um Herstellung.

    Derjenige, der 5 Jahre ins Gefängnis muss, hat, so wird dort gesagt, ein 7 jähriges Mädchen sexuell missbraucht. (Von wegen, 20 Jahre plus Sicherheitsverwahrung) Und dafür sind 5 Jahre wenig. Außerdem sagen sie dort, dass sie nicht eben nicht nur Bildchen sondern "Kindern das schlimmste zugefügt haben". Und dafür sind 2 Jahre auch nicht viel.



  • Jochen S. schrieb:

    earli schrieb:

    Also in dem ersten Video geht es nur um Verbreitung von alten Bildern, nicht um Herstellung.

    Derjenige, der 5 Jahre ins Gefängnis muss, hat, so wird dort gesagt, ein 7 jähriges Mädchen sexuell missbraucht. (Von wegen, 20 Jahre plus Sicherheitsverwahrung) Und dafür sind 5 Jahre wenig. Außerdem sagen sie dort, dass sie nicht eben nicht nur Bildchen sondern "Kindern das schlimmste zugefügt haben". Und dafür sind 2 Jahre auch nicht viel.

    Wenn das stimmt, ist mein Beitrag natürlich nicht auf diesen Fall anzuwenden. Ich hatte leider keine Zeit, mir alle links ganz aufmerksam anzuschauen.

    Für sexuellen Kindesmissbrauch sind offenbar höchstens 10 Jahre vorgesehen:

    http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.html

    Gerade bei einem 7-jährigen Opfer sollte man wohl eher bei dem Höchstmaß als bei dem Mittelmaß ansetzen.



  • earli schrieb:

    Gerade bei einem 7-jährigen Opfer sollte man wohl eher bei dem Höchstmaß als bei dem Mittelmaß ansetzen.

    Das denke ich auch. Das Kind und die Familie leiden extrem darunter und das Kind wird eventuell noch das ganze Leben darunter zu leiden haben.

    StGB schrieb:

    In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

    Heisst das etwa, dass ein "besonders schwerer" Fall vorliegen kann und der Täter eventuell nur mit 1 Jahr davonkommt?


  • Mod

    Wenn der Täter Reue zeigt, Wiedergutmachung versucht (was nicht wirklich möglich ist), sich freiwillig in Behandlung gibt, in die Sache auch noch irgendwie reingezogen wurde, bisschen wenig IQ hat und einen guten Anwalt sein Eigen nennt, klar kann es das geben.

    Edit: Im hier vorliegenden Fall hat ja auch der Täter von sich aus ein Geständnis als Zeichen der Reue abgelegt, das man ihm sonst gar nicht erst nachweisen hätte können.

    MfG SideWinder



  • Jochen S. schrieb:

    Das Kind und die Familie leiden extrem darunter und das Kind wird eventuell noch das ganze Leben darunter zu leiden haben.

    Und eine höhere Strafe würde natürlich dieses Leid drastisch verringern. 😕



  • Jochen S. schrieb:

    Heisst das etwa, dass ein "besonders schwerer" Fall vorliegen kann und der Täter eventuell nur mit 1 Jahr davonkommt?

    Das ist alles nicht schwarzweiß. Was ist, wenn ein 18-jähriger eine unter-14-jährige Freundin hat?

    Es gibt außerdem noch die Frage der Beweislage und die Frage, wie sehr das ganze überhaupt gegen den Willen des Kindes ging.



  • earli schrieb:

    Das ist alles nicht schwarzweiß. Was ist, wenn ein 18-jähriger eine unter-14-jährige Freundin hat?

    Gut, aber ob das ein schwerer Fall ist? Hier kann man natürlich interpretieren. Für mich ist ein schwerer Fall mit Gewalt und/oder nachhaltigen Schäden verbunden.

    scrub schrieb:

    Und eine höhere Strafe würde natürlich dieses Leid drastisch verringern. 😕

    Nicht wirklich, ich meinte nur, dass er der Familie und insbesondere dem Kind schweres Leid zugefügt hat und die Tat deswegen schon eine gewisse Schwere hat. Wenn die Strafen nur nach dem Leid der Angehörigen und dem Opfer bemessen wäre, müsste es ja einen Freispruch für Mord an Menschen, die keine Angehörigen haben, geben.


Anmelden zum Antworten