Wohnung verpixelt



  • Meine Wohnung ist bei Google Streetview verpixelt. Ich wollte das nicht. Wahrscheinlich war es mein Vermieter. Kann ich jetzt Mietminderung verlangen, wenn ich in einem verpixelten Haus leben muss?



  • Darfst du auf Mietminderung bestehen, wenn dein Vermieter das Haus von weiß auf schwarze Farbe umstreicht?

    Antwort: Nein.

    Warum solltest du also Anspruch auf Mietminderung haben, wenn er das Haus verpixelt?



  • Nö² schrieb:

    Warum solltest du also Anspruch auf Mietminderung haben, wenn er das Haus verpixelt?

    Naja, es besteht jetzt immer die Gefahr, dass irgendwelche Linken mir meine Fenster mit Eiern bewerfen, das wertet die Wohnung schon irgendwie ab...



  • mieter schrieb:

    Nö² schrieb:

    Warum solltest du also Anspruch auf Mietminderung haben, wenn er das Haus verpixelt?

    Naja, es besteht jetzt immer die Gefahr, dass irgendwelche Linken mir meine Fenster mit Eiern bewerfen, das wertet die Wohnung schon irgendwie ab...

    Also ich finde das wertet die Wohnung auf, weil du ja dann die Eier fürs Frühstück kostenlos bekommst.



  • Zu dem frühen Thema gibts wohl derzeit keine Musterprozesse, aber wie
    sich aus folgendem Artikel http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/163-Google-Streetview-Anspruch-auf-Entpixelung.html
    herauslesen lässt könnte es Ausnahmen geben

    4. Ansprüche des gewerblichen Mieters gegen Vermieter

    Bei gewerblichen Mietern dürfte sich im Regelfall schon aus dem Mietvertrag ein Recht zur umfassenden wirtschaftlichen Nutzung der gemieteten Fläche ableiten lassen. Dazu gehört sicher auch, das Recht das Mietobjekt über entsprechende Bilder zu bewerben. Verhindert nun der Vermieter durch einen entsprechenden Antrag auf Verpixelung bei Google, dass z.B. ein Restaurant bei Streetview angezeigt und so beworben werden kann, dürfte auch ein Anspruch bestehen, vom Vermieter zu verlangen, dass diese Einschränkung beseitigt wird. Im zweiten Schritt wird dann zu eruieren sein, ob bzw. wie die Entpixelung bei Google erreicht werden kann.

    Da diese Fragen bisher noch nicht in der Form aufgetreten sind und auch die einschlägigen Gesetze diese neuen Themen eigentlich nicht adressieren, betreibt derjenige, der etwaige - wirtschaftlich zumindest nachvollziehbare - Ansprüche gerichtlich geltend machen will, ein Stück weit Rechtsfortbildung. Aus den genannten Gründen halte ich es aber zumindest bei gewerblichen Mietern durchaus für möglich.

    Aber du bist wohl kein gewerblicher Mieter 😃



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