Widerruf & Reparatur & Trick 17



  • Aber man kann doch die Western Platte auch direkt beim Hersteller abliefern? Man muß das doch sogar tun wenn die 2 Jahre gesetzlich Gewährleistung abgelaufen ist und man auf Garantie (>2Jahre) pocht. WD kann sich doch nicht darauf zurückziehen das die Platte ursprünglich jemand anderen verkauft wurde. Woher hast Du diese Info? Kannst Du das irgendwie belegen?

    @asc: Wegen solcher Beträge wird kein Betrugsverfahren eingeleitet. Außerdem hat Klain Fritzchen dann halt ein Versehen begangen und die falsche Platte zurückgeschickt.

    PS: Wette, gleich kommt noch jemand mit 'n 1,50 Eur Pfandbon angelofen *g*



  • Klain Fritzchen schrieb:

    Aber man kann doch die Western Platte auch direkt beim Hersteller abliefern? Man muß das doch sogar tun wenn die 2 Jahre gesetzlich Gewährleistung abgelaufen ist und man auf Garantie (>2Jahre) pocht. WD kann sich doch nicht darauf zurückziehen das die Platte ursprünglich jemand anderen verkauft wurde. Woher hast Du diese Info? Kannst Du das irgendwie belegen?

    Da du dennoch einen Kaufbeleg vorzuweisen hast, ist das Nachprüfen dennoch möglich (ob es gemacht wird, hängt aber u.a. vom Aufwand und vergangenen Erfahrungen ab). Davon abgesehen das einige Hersteller dich an den Verkäufer verweisen werden.

    Klain Fritzchen schrieb:

    @asc: Wegen solcher Beträge wird kein Betrugsverfahren eingeleitet. Außerdem hat Klain Fritzchen dann halt ein Versehen begangen und die falsche Platte zurückgeschickt.

    Kommt darauf an wie leicht du zu durchschauen bist, in meinen Bekanntenkreis gibt es einen PC-Händler der da ziemlich haarsträubende Geschichten und Ausflüchte zu berichten weiß, die man aber leicht widerlegen konnte...



  • Natürlich kann WD die Garantie immer ablehnen aus irgendwelchen Gründen: Garantie ist schließlich eine freiwillige Leistung, du hast keinen Anspruch drauf. Es geht in dem Fall aber nicht um Garantie, sondern um folgendes:

    1. Händler schickt dir Platte B.
    2. Du schickst dem Händler Platte A zurück.
    3. Händler erstattet dir das Geld.
    4. Händler schickt Platte A an Hersteller.
    5. Hersteller sagt "nö, ist nicht die Platte B, die wir dir verkauft haben".
    6. Händler bleibt auf Kosten sitzen oder strengt eine Klage gegen dich an.

    In Schritt 4 und 5 geht es nicht mehr um dich, sondern nur noch um die Kommunikation zwischen Händler und Hersteller.

    Andere Frage: Wenn du eh schon so genau weißt, was du vorhast, warum fragst du dann noch hier? Du klingst nämlich gerade verdächtig nach einem Troll.



  • Weil kein Vertragsverhältnis zw Hersteller und Händler bezüglich dieser HD besteht kann der Herrsteller die Gewährleistung ablehnen. Ok verstanden. So ein Festplatte geht aber durch viele Hände bevor sie beim Verbraucher landet. Dann müsste ja die Rückabwicklung durch all diese Hände seinen Weg zurück zum Herrsteller antreten? Wenn da jemand in der Kette Pleite geht? Ich glaube nicht das es so läuft!

    Hab auch ne Frage: Macht Christoph gerade so ein Blockwart-Praktikum bei nman? 😃



  • Christoph schrieb:

    Natürlich kann WD die Garantie immer ablehnen aus irgendwelchen Gründen: Garantie ist schließlich eine freiwillige Leistung, du hast keinen Anspruch drauf.

    Dann ist das keine Garantie. Eine Garantie begründet einen Anspruch gegen den Garantiegeber, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (§443 BGB).
    Und deshalb ist das tatsächlich interessant: für Gewährleistungsansprüche kommt es auf das unmittelbare Vertragsverhältnis zwischen Händler und Verbraucher an; eine Garantie kann auch durch Dritte (d.h. z.B. durch den Hersteller) eingeräumt werden. Und ob dann für die Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Garantie die Lieferkette eingehalten werden muss, ergibt sich nur aus diesem Garantieversprechen.



  • Christoph schrieb:

    Natürlich kann WD die Garantie immer ablehnen aus irgendwelchen Gründen: Garantie ist schließlich eine freiwillige Leistung, du hast keinen Anspruch drauf. Es geht in dem Fall aber nicht um Garantie, sondern um folgendes:

    1. Händler schickt dir Platte B.
    2. Du schickst dem Händler Platte A zurück.
    3. Händler erstattet dir das Geld.
    4. Händler schickt Platte A an Hersteller.
    5. Hersteller sagt "nö, ist nicht die Platte B, die wir dir verkauft haben".
    6. Händler bleibt auf Kosten sitzen oder strengt eine Klage gegen dich an.

    In Schritt 4 und 5 geht es nicht mehr um dich, sondern nur noch um die Kommunikation zwischen Händler und Hersteller.

    Andere Frage: Wenn du eh schon so genau weißt, was du vorhast, warum fragst du dann noch hier? Du klingst nämlich gerade verdächtig nach einem Troll.

    Also ich war mal beim PC-Händler im Praktikum, und sowas sollte nicht geschehen Schritt 2 und 3, weil der Händler über die SN im Warenwirtschaftssystem Buch führt. Ich glaub mir wurde gesagt, dass es ist sorgar gesetztlich vorgeschrieben - nun ich hab jetzt nicht den Gesetzt zu hand.



  • Genau um solche Betrügereien zu verhindern machen sich die Verkäufer die Mühe mit Seriennummernverwaltung.

    Klain Fritzchen sollte einfach den Verkäufer der defekten Platte kontaktieren, den Defekt genau beschreiben und abklären wie weiter zu verfahren ist.



  • Fritzi schwenkt dann doch um auf Option 1 (RMA). Da die SerienNr der HD als Barcode an der Verpackung ist (hat Fritzi zuerst übersehen) ist da dann doch ein gewisses Risiko.



  • Oder du klaust das Geld deiner Mami, wirfst die kaputte Platte weg und kaufst einfach ne neue. Musst du mal schauen ob du ihre Geldboerse findest. Manche Mamis tun die unters Kopfkissen oder in die Schublade zu den Socken. Aber pass auf dass deine Mami dich nicht erwischt, denn dann bekommst du vielleicht 2 Wochen Stubenarrest und keinen Nachtisch mehr!



  • Deine Mama hat Dich nie lieb gehabt?


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