Mit Privater Homepage etwas Geld verdienen
-
Hallo,
wie sieht das aus wenn ich mit einer Privaten Homepage etwas Geld verdienen möchte z.b. durch Banner Werbung.
Muss ich da irgendwelche Sachen beachten ?
Muss das ganze versteuert werden bzw. ab welchem Vertrag müsste man das Geld versteuern lassen ?
-
Dieser Thread wurde von Moderator/in nman aus dem Forum Themen rund um den PC in das Forum Neuigkeiten aus der realen Welt verschoben.
Im Zweifelsfall bitte auch folgende Hinweise beachten:
C/C++ Forum :: FAQ - Sonstiges :: Wohin mit meiner Frage?Dieses Posting wurde automatisch erzeugt.
-
Du meinst Betrag, richtig? Es gibt da gewisse Freibeträge, wenn man darunter bleibt, ist das eigentlich egal. Generell interessiert es niemanden, wenn du < 100 Euro oder so pro Monat machst. Ich distanziere mich von rechtlicher Korrektheit, würde mir aber an Deiner Stelle keine Gedanken machen, solange es sich um "Bagatellbeträge" handelt.
-
Soweit ich weiß, mußt Du in der Steuererklärung einfach jedes Einkommen angeben. Da gibt es keinen Mindestbetrag. Für so wenig mußt Du kein Gewerbe anmelden, aber versteuern immer.
Ob Du überhaupt eine Steuererklärung machen mußt, ist eine ganz andere Frage, die vor allem was mit 410€ tz tun hat. http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/fbf/fbf2812b-b675-f01f-1f1e-297ccf4e69f2,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf
Ansonsten zu beachten ist, daß Du, sobald Du mit der Seite Geld verdienst, auf einmal eine "gewerbliche" Seite hast. Da greift dann die Impressumspflicht.
Und auf einmal greift das wettbewerbsrechtliche Mittel der Abmahnung.
-
volkard schrieb:
Ansonsten zu beachten ist, daß Du, sobald Du mit der Seite Geld verdienst, auf einmal eine "gewerbliche" Seite hast. Da greift dann die Impressumspflicht.
Impressumspflicht gilt schon länger für alle Seiten im Netz, völlig egal ob kommerziell oder nicht.
-
volkard schrieb:
Und auf einmal greift das wettbewerbsrechtliche Mittel der Abmahnung.
Kann man denn Privatpersonen nicht abmahnen?
-
hustbaer schrieb:
volkard schrieb:
Und auf einmal greift das wettbewerbsrechtliche Mittel der Abmahnung.
Kann man denn Privatpersonen nicht abmahnen?
Schon, aber gegen Privatpersonen sind Abmahnungen auch ruck zuck mit 100€ gedeckelt oder werden vom Richter ganz abgelehnt wegen Lächerlichkeit und Abzocke.
-
inflames2k schrieb:
volkard schrieb:
Ansonsten zu beachten ist, daß Du, sobald Du mit der Seite Geld verdienst, auf einmal eine "gewerbliche" Seite hast. Da greift dann die Impressumspflicht.
Impressumspflicht gilt schon länger für alle Seiten im Netz, völlig egal ob kommerziell oder nicht.
Das sehe ich nicht so.
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
-
Für nicht komerzielle Websites gibt es keine impressum Pflicht.
Hier stehts auch nochmal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Recht_in_der_Bundesrepublik_Deutschlandm Teledienstegesetz war verankert, dass [url]jede gewerbliche wie auch geschäftsmäßige[/url] Webpräsenz im Internet eine Anbieterkennung enthalten muss.
Man kann es auch wunderschön an Open Source und Kostenfreien Projektseiten sehen, kaum welche haben ein Impressung.
-
Dann muss ich mich mal bei dem netten Herrn Anwalt beschweren der mich abgemahnt hat.
-
http://www.net-and-law.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
Seit Anfang 2002 muss jede geschäftsmäßig betriebene Homepage eine so genannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung.
Dazu: Wenn man dort auf den Assistenten geht: http://www.net-and-law.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php muss man als erstes "Berufsbezeichnung/Gesellschaftsform" angeben. Privatperson o.ä. ist gar nicht auswählbar ^^
Gerade da gefunden:
Beachten Sie bitte: Rein private Websites unterliegen keiner Impressumspflicht
-
inflames2k schrieb:
Dann muss ich mich mal bei dem netten Herrn Anwalt beschweren der mich abgemahnt hat.
Ja, es kursieren auch unglaublich viele Schwindel-Abmahnungen, auf die man nicht zahlen muß. Hihi.
-
@inflames
Wo ist deine Website, gib ma n link ^^
Hast du bezahlt? Wieviel?
-
Es war eine Abmahnung, keine Rechnung...
Die Website ist derzeit offline, da ich aufgrund eines Fehlers die Datenbank geplättet habe & das BackUp schon n Monat alt war...
Bin momentan dran die wieder instant zu setzen - bis dahin nix von wegen "Ma schaun was es gibt".
-
Ich dachte solche abmahnungen kosten auch immer direkt ^^
-
David W schrieb:
Ich dachte solche abmahnungen kosten auch immer direkt ^^
Ja, im Prinzip schon. Aber natürlich nicht, wenn man gar nichts verbrochen hat und die Abmahnung nur ein Betrugsversuch war.
-
volkard schrieb:
David W schrieb:
Ich dachte solche abmahnungen kosten auch immer direkt ^^
Ja, im Prinzip schon. Aber natürlich nicht, wenn man gar nichts verbrochen hat und die Abmahnung nur ein Betrugsversuch war.
Dann hat Dir sicher der Osterhase was gebracht, weil Du an den auch noch glaubst?
Filesharing nach einem halben Jahr ist für Dich als Kunde nicht mehr nachvollziehbar, die Abmahner bedienen sich aber gezielt aus Ware kurz vor dem Ablaufdatum, weil Du keine Möglichkeit mehr hast, Deine Unschuld zu belegen. Der Provider hat seine Logs schon gelöscht und auf Deine privaten Logs scheißt das Gericht.
Die Foren sind voll von solchen Fällen.
-
hallo
aber auch da kann man sich wehren.
chrische
-
pointercrash() schrieb:
Filesharing nach einem halben Jahr ist für Dich als Kunde nicht mehr nachvollziehbar, die Abmahner bedienen sich aber gezielt aus Ware kurz vor dem Ablaufdatum, weil Du keine Möglichkeit mehr hast, Deine Unschuld zu belegen.
Du musst auch nicht deine Unschuld belegen, weil dir jemand nen Brief schreibt ihm x Euro zu ueberweisen.
-
TGGC schrieb:
pointercrash() schrieb:
Filesharing nach einem halben Jahr ist für Dich als Kunde nicht mehr nachvollziehbar, die Abmahner bedienen sich aber gezielt aus Ware kurz vor dem Ablaufdatum, weil Du keine Möglichkeit mehr hast, Deine Unschuld zu belegen.
Du musst auch nicht deine Unschuld belegen, weil dir jemand nen Brief schreibt ihm x Euro zu ueberweisen.
Doch, wenn ein Providerlog vorliegt, schon.
Danach geht's vor Gericht. Wenn das Providerlog Deine IP ausgespuckt hat, biste dann auch noch um die Gerichtskosten ärmer.
Dann beweis' mal, nach naja, so zweieinhalb Jahren, daß Du nicht und Deine Tochter nicht und Dein Nachbar, der im Urlaub Blumen gegossen hat nicht irgendeine DVD in so ein Torrent- Net geschaltet hat.
Wenn's schlecht geht, wirste bettelarm.