Fachkräftemangel: Gibt es so etwas wirklich ???



  • Also Altersarmut als Ergebnis erfolgreicher Gewerkschaftsarbeit. Und ich kann's dem Arbeitgeber nachfühlen.
    Und selbst, wenn wir beide uns einig sind, kann ich gar nicht auf übertriebenen und weltfremden Schutz verzichten. Bei austauschbaren Fließbandarbeitern kann ich ihn ja noch verstehen. Aber als Informatiker muß ich kündbar sein. (Als Lehrer auch.)



  • volkard schrieb:

    Also Altersarmut als Ergebnis erfolgreicher Gewerkschaftsarbeit. Und ich kann's dem Arbeitgeber nachfühlen.
    Und selbst, wenn wir beide uns einig sind, kann ich gar nicht auf übertriebenen und weltfremden Schutz verzichten. Bei austauschbaren Fließbandarbeitern kann ich ihn ja noch verstehen. Aber als Informatiker muß ich kündbar sein. (Als Lehrer auch.)

    Würdest du nach Wien umziehen? Für einen Job in der Java-Enterprise-Welt? Wie fit bist du in diesem Bereich?

    (Edit: Keine Sorge, ich arbeite dort nicht 🤡)

    MfG SideWinder



  • SideWinder schrieb:

    Würdest du nach Wien umziehen? Für einen Job in der Java-Enterprise-Welt? Wie fit bist du in diesem Bereich?

    Nein. Ich bin vielleicht doch nicht 55 und arbeitslos. Das sagte ich nur, damit Ihr Euch besser vorstellen könnt, was mich an diesen angeblich sozialen Regulierungen stört.



  • volkard schrieb:

    Das sagte ich nur, damit Ihr Euch besser vorstellen könnt, was mich an diesen angeblich sozialen Regulierungen stört.

    volkard schrieb:

    Also Altersarmut als Ergebnis erfolgreicher Gewerkschaftsarbeit. Und ich kann's dem Arbeitgeber nachfühlen.
    Und selbst, wenn wir beide uns einig sind, kann ich gar nicht auf übertriebenen und weltfremden Schutz verzichten. Bei austauschbaren Fließbandarbeitern kann ich ihn ja noch verstehen. Aber als Informatiker muß ich kündbar sein. (Als Lehrer auch.)

    Warum Informatiker, sofern sie in der freien Wirtschaft in Deutschland tätig sind, nicht kündbar sein sollen, kann ich nicht nachvollziehen. Gib doch mal bitte die gesetzliche Grundlage dafür an.

    Für den Fall, daß Du Tarifverträge ansprichst, werden die wenigsten eine solche Klausel haben, darüberhinaus möchte ich Dich darauf hinweisen, daß Arbeitgeber diesen Klauseln zugestimmt haben. Davon abgesehen ist kein Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, dem Tarifvertrag beizutreten.

    Übrigens haben Arbeitgeber das Recht, bei Arbeitnehmern, die mind. 52 Jahre alt sind, befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund für die Befristung über eine Gesamtdauer von 5 (!) Jahren zu schließen. (§14 Abs. 3 Teilzeitbefristungsgesetz)

    Als Tenor vielleicht noch zur Thematik:
    Wer Liberalität will, der muss auch für Chancengleichheit sorgen, sonst stimmt die Glaubwürdigkeit nicht mehr.



  • redrew99 schrieb:

    Wer Liberalität will, der muss auch für Chancengleichheit sorgen, sonst stimmt die Glaubwürdigkeit nicht mehr.

    Den Satz verstehe ich nicht.



  • redrew99 schrieb:

    Warum Informatiker, sofern sie in der freien Wirtschaft in Deutschland tätig sind, nicht kündbar sein sollen, kann ich nicht nachvollziehen. Gib doch mal bitte die gesetzliche Grundlage dafür an.

    http://dejure.org/gesetze/KSchG/1.html
    Naja, der AG muß, wenn ich das wünsche, vor Gericht nachweisen, daß er einen guten Grund hatte. Wie machen, wenn ich nicht extrem schlecht bin und nichts klaue?`

    Alte Informatiker.
    http://www.sauerborn.de/arbeitsrecht-info/445-betriebsbedingte-kuendigung-alter-geht-vor-unterhaltspflichten.html

    redrew99 schrieb:

    §14 Abs. 3 Teilzeitbefristungsgesetz)

    War mir neu. Ein Lichtblick, aber nicht genug. So heiß es: Den könnte ich ja doch nur maximal 5 Jahre behalten.



  • volkard schrieb:

    http://dejure.org/gesetze/KSchG/1.html

    Das KSchG gilt nur für Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern. (Ab 01.01.2004)
    (§23 KSchG)

    volkard schrieb:

    Naja, der AG muß, wenn ich das wünsche, vor Gericht nachweisen, daß er einen guten Grund hatte. Wie machen, wenn ich nicht extrem schlecht bin und nichts klaue?`

    Das stimmt nur bedingt, z.B. ist eine verhaltensbedingte Kündigung (also "nichts klaue") schon bei einem begründeten Diebstahlsverdacht möglich.

    Auch eine personenbedingte Kündigung("wenn ich nicht extrem schlecht bin") ist nicht unmöglich. Z.B. dann, wenn ein Arbeitnehmer - verkürzt ausgedrückt- "dauerhaft" krank ist.

    Und abschließend gibt es auch noch die betriebsbedingte Kündigung.
    (Z.B. der Betrieb steht kurz vor der Insolvenz, oder ein Standort muss geschlossen werden.)

    Diese ist nur dann nicht zulässig, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
    Dies ist der Fall, wenn
    -Dauer der Betriebszugehörigkeit
    - das Lebensalter,
    - die Unterhaltspflichten
    - eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers
    nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. (§1 Abs. 3 S.1 KSchG)

    Hört sich soweit ganz gut an oder? Leider hat die Sache einen Haken, denn der Arbeitgeber hat das Recht, Arbeitnehmer von der Sozialauswahl auszuschließen, wenn ihre Weiterbeschäftigung den betrieblichen Interessen dient. (§1 Abs. 3 S.2 KSchG)

    Es kann also durchaus sein, daß man als Arbeitnehmer z.B. der Älteste im Betrieb ist, der Arbeitgeber aber alle jüngeren von der Sozialauswahl ausschließt. Schon ist man entlassen...

    Die Beweislast, daß eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, trägt übrigens der Arbeitnehmer. (§1 Abs. 3 S.3 KSchG)



  • volkard schrieb:

    redrew99 schrieb:

    Wer Liberalität will, der muss auch für Chancengleichheit sorgen, sonst stimmt die Glaubwürdigkeit nicht mehr.

    Den Satz verstehe ich nicht.

    Damit meine ich, daß die Forderung nach mehr Liberalität z.B. auf den Arbeitsmärkten (Konkret: Abschaffung des Kündigungsschutzes für Informatiker) oftmals damit begründet wird, im Sinne des Gemeinwohls zu handeln (--> weniger Arbeitslose).
    Welchen Sinn macht eine Liberalisierung aber, wenn Arbeitgeber z.B. einen 55-jährigen Informatiker entlassen dürfen. Dieser hat auf dem Arbeitsmarkt in der Regel nicht die gleichen Chancen wie ein 30-jähriger.

    Die Forderung nach mehr Liberalität ist dann nur eine Schutzbehauptung, um Klientelpolitik zu betreiben.



  • Volkhardt schrieb:

    War mir neu. Ein Lichtblick, aber nicht genug. So heiß es: Den könnte ich ja doch nur maximal 5 Jahre behalten.

    Ich gehe mal davon aus, daß Du der Ansicht bist, daß geschlossene Verträge von den Vertragsparteien einzuhalten sind.

    Was macht denn ein Arbeitnehmer, wenn sich der Arbeitgeber nicht an den Arbeitsvertrag hält?

    Klagen? - Dann bekommmt er Recht, wird aber entlassen.
    Wird er also in der Regel nicht machen, schließlich gibt es weniger Jobs als Jobsuchende. Was also tun?



  • redrew99 schrieb:

    Welchen Sinn macht eine Liberalisierung aber, wenn Arbeitgeber z.B. einen 55-jährigen Informatiker entlassen dürfen. Dieser hat auf dem Arbeitsmarkt in der Regel nicht die gleichen Chancen wie ein 30-jähriger.

    Warum sollte ein AG einen 55-jährigen bei guten Leistungen einfach so entlassen wollen? Und wenn die Leistungen nicht stimmen, ist der richtige Weg dem AG einfach das Entlassen zu verbieten?
    Und warum hat ein 55-jähriger grundsätzlich schlechtere Aussichten auf dem Arbeitsmarkt?



  • maximAL schrieb:

    redrew99 schrieb:

    Welchen Sinn macht eine Liberalisierung aber, wenn Arbeitgeber z.B. einen 55-jährigen Informatiker entlassen dürfen. Dieser hat auf dem Arbeitsmarkt in der Regel nicht die gleichen Chancen wie ein 30-jähriger.

    maximAL schrieb:

    Und warum hat ein 55-jähriger grundsätzlich schlechtere Aussichten auf dem Arbeitsmarkt?

    Das ist eine gute Frage, die Argumente vieler Arbeitgeber sind z.B.

    - ein 55-jähriger ist in der Regel physisch nicht so belastbar wie z.B. ein 30-jähriger.

    -die Wahrscheinlichkeit, daß ein 55-jähriger krankheitsbedingt ausfällt, ist höher als bei einem 30-jährigen.

    -die Lernfähigkeit eines 55-jährigen ist in der Regel nicht mehr so gut wie die eines 30-jährigen.

    - ein 55-jähriger Arbeitnehmer ist in der Regel nicht mehr so flexibel wie ein 30-jähriger (Z.B. in Bezug auf einen Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt)

    maximAL schrieb:

    Warum sollte ein AG einen 55-jährigen bei guten Leistungen einfach so entlassen wollen?

    Da kann es sehr viele Gründe geben.

    Eventuell sucht ein 30-jähriger gleichguter Arbeitnehmer(Ein Informatiker aus einem Land mit geringerem Gehaltsniveau (evtl. Indien oder Russland?)) einen Job, und ist bereit , für die Hälfte des Gehalts des 55-jährigen zu arbeiten?

    Eventuell fürchtet der Arbeitgeber, daß der Arbeitnehmer nicht mehr bis zur Rente durchhält und längere Zeit krank wird. Da es auf dem Arbeitsmarkt genügend qualifizierte Kräfte gibt, geht der Arbeitgeber dann vielleicht lieber auf Nummer Sicher.

    maximAL schrieb:

    Und wenn die Leistungen nicht stimmen, ist der richtige Weg dem AG einfach das Entlassen zu verbieten?

    Hat das jemand behauptet? (bitte Angabe mit Zitat)
    Bitte definiere "wenn die Leistungen nicht stimmen".





  • Fachkräftenmangel gibt es nicht nur hier bei uns in Deutschland, sondern jetzt auf verstärkt in Griechenland. Eine Bekannte von mir war Englisch Lehrerin und hat sich entschieden nicht irgendwo in Deutschland in die Pampa zu ziehen, wo es den meisten Fachkräftenmangel gibt, sondern nach Griechenland an der Strand zu ziehen um dort Englisch und Deutsch zu unterrichten. Sie hat sofort eine Stelle bekommen.... hier die Info zur gefunden: http://themen.t-online.de/news/griechenland
    Viel Erfolg



  • Hm. Also ich sehs grade extrem bei mir und Freundin:
    Sie (Projektleitung, MBA, BWL-Studium): ca. 30 Bewerbungen, 9 Absagen, ein "wir schauen mal" 20mal Schweigen. Das ist offenbar Fachkräfteüberschuss in dem Bereich.

    Ich (Quereingestiegener Entwickler ohne irgendwelche Nachweise im IT-Bereich): 0 Bewerbungen, 1 Xing-Profil, jede Woche 1-2 unangeforderte Anschreiben, davon die Hälfte durchaus nicht uninteressante Jobs. Wenn da kein Fachkräftemangel ist, warum fragen die mich alle??



  • @pumuckl:
    No offense, aber inwiefern ist Deine Freundin eine Fachkraft? Wofür genau?



  • Marc++us schrieb:

    No offense, aber inwiefern ist Deine Freundin eine Fachkraft? Wofür genau?

    Was versteht Ihr unter dem Begriff "Fachkraft"?



  • Marc++us schrieb:

    @pumuckl:
    No offense, aber inwiefern ist Deine Freundin eine Fachkraft? Wofür genau?

    Wobei das Beispiel ja auch ohne diese Gegenüberstellung funktioniert, oder? Und wenn sie nicht als Fachkraft zu sehen ist, dann verstärkt das das Argument doch nur, oder?



  • @Gregor: Fachkräftemangel bezieht sich nach meinem Verständnis in erster Linie auf die "Indianerebene", d.h. Ingenieure, Entwickler, Programmierer, also Personen zur Lösung technischer Probleme.



  • Marc++us schrieb:

    @Gregor: Fachkräftemangel bezieht sich nach meinem Verständnis in erster Linie auf die "Indianerebene", d.h. Ingenieure, Entwickler, Programmierer, also Personen zur Lösung technischer Probleme.

    Wenn das die Definition von Fachkraft ist, ist die Antwort auf deine Frage offensichtlich: sie ist keine Fachkraft 🙂



  • Dachte ich mir. 😉

    Aber in meiner provokativen Frage liegt genau die Antwort auf ihr Problem.

    Projektleitung mit BWL und MBA als Hintergrund ist ein bißchen wie ein ITler, der nur UML kann.


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