Win7 Neuinstallation ...
-
Suche einen neuen Computerhändler auf. Vor, während und nach der Formatierung der Partitionen wird alles ganz genau beschrieben. Probleme sollten da keine auftreten...
-
Ja aber nicht das Du Daten löscht die du noch brauchst. Die solltest Du vorher sichern, es sei denn Du hast sie auf einer anderen Partition. Dann darfst Du diese bei der Neuinstallation aber nicht benutzen.
Auch persönliche Einstellungen von Software die im persönlichen Ordner gespeichert wurden könnten noch von belangen sein. Musst aber letztlich Du selbst entscheiden.
-
xyz-zyx schrieb:
Computer-Händler behauptet dass dies 6-7 Stunden bräuchte
Ganz bestimmt nicht !!!!!
Ich hab ≈30 min gebraucht und ≈1h um benötigte Software zu installieren. (Firefox, Visual Studio, usw...)Dein Händer will dich wahrscheinlich einfach nur Abzocken.
Selbst wenn es so lange dauern würde musst du ja nicht die ganze Zeit beim PC warten. :p
-
Sheldor schrieb:
xyz-zyx schrieb:
Computer-Händler behauptet dass dies 6-7 Stunden bräuchte
Ganz bestimmt nicht !!!!!
Ich hab ≈30 min gebraucht und ≈1h um benötigte Software zu installieren. (Firefox, Visual Studio, usw...)Dein Händer will dich wahrscheinlich einfach nur Abzocken.
Selbst wenn es so lange dauern würde musst du ja nicht die ganze Zeit beim PC warten. :pWie tut der Händler ihn abzocken, wenn er ihm übertriebene Installationszeiten angibt? Aber vielleicht hat er ja wirklich eine menge Software zu installieren und nicht so viel Arbeitsspeicher.
-
xyz-zyx schrieb:
Im weiteren sollte eine C und D Partition erstellt werden, und diese formatiert werden. Wie, und wie es weiter geht, wüsste ich gerne von Euch ( Wenns geht Schritt für Schritt ).
Die Windows-Installation ist selbsterklärend. Danach musst du eventuell noch Treiber für deine Geräte installieren, auch wenn Windows 7 da viel mitbringt. Grafiktreiber dürften aber notwendig sein. Schlau wäre es, sich jetzt schon mal für die Geräte, für die du dir nicht sicher bist Treiber zu besorgen, die du dann nachher einfach installieren kannst. Wenn alles reibungslos läuft, geht so eine Installation sehr schnell. Viel Zeit brauchen so Dinge wie Treiber x.y.z. läuft nicht weil du Gerät x.y.z.w. Variation z.51 hast, dann geht das Gesuche los.
-
anonymous
schrieb:
Wie tut der Händler ihn abzocken, wenn er ihm übertriebene Installationszeiten angibt?
Vielleicht will der Händer Studenlohn für die Dienstleistung ?
-
Es gibt da auch solche Tools mit denen du deine Treiber sichern kannst und nachher wieder aufspielst: Driver Backup z.B.
Hatte das mal bei XP benutzt, solltest allerdings nicht vergessen alle gewünschten Karten zu denen du Treibersicherungen wünscht im BIOS aktiviert zu haben
-
Sheldor schrieb:
anonymous
schrieb:
Wie tut der Händler ihn abzocken, wenn er ihm übertriebene Installationszeiten angibt?
Vielleicht will der Händer Studenlohn für die Dienstleistung ?
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
-
DaRe schrieb:
Es gibt da auch solche Tools mit denen du deine Treiber sichern kannst und nachher wieder aufspielst: Driver Backup z.B.
Hatte das mal bei XP benutzt, solltest allerdings nicht vergessen alle gewünschten Karten zu denen du Treibersicherungen wünscht im BIOS aktiviert zu haben
Wobei es besser ist, Treiber eher frisch aufzuspielen. Da die meisten Mist sind, gerade was das upgraden betrifft, oft werden noch Einträge von älteren Versionen einfach belassen, die oft auch mit Ursache der Probleme sind, die einem dazu bewegen das BS neu zu installieren.
-
anonymous
schrieb:
Sheldor schrieb:
anonymous
schrieb:
Wie tut der Händler ihn abzocken, wenn er ihm übertriebene Installationszeiten angibt?
Vielleicht will der Händer Studenlohn für die Dienstleistung ?
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
Ein Händer kann Dienstleistungen anbieten...
-
anonymous
schrieb:
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
pfff.
-
Sheldor schrieb:
anonymous
schrieb:
Sheldor schrieb:
anonymous
schrieb:
Wie tut der Händler ihn abzocken, wenn er ihm übertriebene Installationszeiten angibt?
Vielleicht will der Händer Studenlohn für die Dienstleistung ?
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
Ein Händer kann Dienstleistungen anbieten...
Na dann warten wir mal was xyz-zyx dazu zusagen hat. Bevor obiger und unterer weiter spekulieren.
Swordfish schrieb:
anonymous
schrieb:
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
pfff.
-
anonymous
schrieb:
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
Heißt das, das ein Handelsgewerbetreibender keine Dienstleistungen anbieten darf?
Oder heißt das vllt., daß er Dienstleistungen nur mit einem Pauschalpreis anstatt mit der von ihm eingesetzten Arbeitszeit verrechnen darf?
-
Swordfish schrieb:
anonymous
schrieb:
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
Heißt das, das ein Handelsgewerbetreibender keine Dienstleistungen anbieten darf?
Jetzt versteh ich endlich, was gemeint ist mit Servicewüste Deutschland
-
Swordfish schrieb:
anonymous
schrieb:
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
Heißt das, das ein Handelsgewerbetreibender keine Dienstleistungen anbieten darf?
Oder heißt das vllt., daß er Dienstleistungen nur mit einem Pauschalpreis anstatt mit der von ihm eingesetzten Arbeitszeit verrechnen darf?Das kommt darauf an als was er sich bei der Aufsichtsbehörde registriert hat. Generell gilt aber, wenn Du dich als Händler einträgst und dann z.B. eine Dienstleistung ausübst, die eigentlich nur welche machen dürfen, die in der Handwerkskammer registriert sind oder so ähnlich, machst du dich strafbar.
-
Warum so schwammig, das ist im Vorliegenden Fall ganz klar zu beantworten:
Ich mach' jetzt auf Einzelunternehmer, verkauf' Hardware. Dazu hol' ich mir einen Gewerbeschein, den ich - da kein Hinderungsgrund (§35 GewO BRD) vorligt - auch bekomme, werde Mitglied in der IHK und bin im Gewerberegister meiner Kommunalverwaltung eingetragen. Da ich für meine Tätigkeit "nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" (§1 u. §29 HGB BRD) benötige, trag' ich mich auch ins Handelsregister ein. Als Unternehmensgegenstand wähle ich "Handel mit Hard- und Software, EDV-Dienstleistungen". Dann installier' ich xyz-zyx auf seiner Kiste ein OS. FERTIG. RECHTENS. (Dies ist natürlich keine Rechtsberatung)
Wenn man keine Ahnung hat, ...
-
Also bitte, sag' mir nochmal, was
anonymous
schrieb:
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
bedeuten soll!
-
Swordfish schrieb:
Warum so schwammig, das ist im Vorliegenden Fall ganz klar zu beantworten:
Ich mach' jetzt auf Einzelunternehmer, verkauf' Hardware. Dazu hol' ich mir einen Gewerbeschein, den ich - da kein Hinderungsgrund (§35 GewO BRD) vorligt - auch bekomme, werde Mitglied in der IHK und bin im Gewerberegister meiner Kommunalverwaltung eingetragen. Da ich für meine Tätigkeit "nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" (§1 u. §29 HGB BRD) benötige, trag' ich mich auch ins Handelsregister ein. Als Unternehmensgegenstand wähle ich "Handel mit Hard- und Software, EDV-Dienstleistungen". Dann installier' ich xyz-zyx auf seiner Kiste ein OS. FERTIG. RECHTENS. (Dies ist natürlich keine Rechtsberatung)
Wenn man keine Ahnung hat, ...
... Und wie wäre es mit Threadersteller Fragen, ob der Händler nur verkauft oder ihm eine Dienstleistung andrehen will? Würde viel mehr bringen. Aber offenbar hat man ja mal wieder, wie so oft, meine Beiträge nicht richtig und vollständig durchgelesen.
Swordfish schrieb:
Also bitte, sag' mir nochmal, was
anonymous
schrieb:
Ein Händler ist ein Händler und kein Dienstleister für PC/IT Angelegenheiten.
bedeuten soll!
Wenn einer Handelt, dann handelt er. Wenn er nicht ausdrücklich zu der Gewerbeanmeldung angibt, auch Dienstleistungen in dieser Kategorie zu machen, darf er das auch eigentlich nicht.
-
No Comment.
Ein Kaufmann, laut HGB § 1 (1) ist derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt.
Bei einem Handelsgewerbe (HGB § 1 (2)) handelt es sich um jeden Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
-
Zeus schrieb:
No Comment.
Ein Kaufmann, laut HGB § 1 (1) ist derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt.
Bei einem Handelsgewerbe (HGB § 1 (2)) handelt es sich um jeden Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Das kann ja nicht stimmen. Ein Kaufmann, kann doch nicht Elektroniker, KFZ-Mechatroniker, Schornsteinfeger und Händler zugleich sein.