5-%-Hürde bei Europawahl grundgesetzwidrig



  • Jetzt haben wir es schwarz auf weiß:

    Der Zweite Senat gab damit dem Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim und zwei Wählern recht, die dagegen geklagt hatten. Sie hatten Beschwerde eingelegt, weil Parteien, die weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten hatten, keine EU-Abgeordneten entsenden durften. Dadurch seien rund 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen, hatte von Arnim in der Verhandlung im Mai betont.

    http://www.tagesschau.de/inland/europawahl390.html



  • Das gilt dann wohl auch für innerdeutsche Wahlen, bei denen ebenfalls die 5% Regel vorhanden ist.

    Allgemein hat das aus meiner Sicht aber nichts mit Chancengleichheit zu tun. - Denn Chancengleichheit heißt für mich nur: Jeder hat die gleiche Change für das EU-Parlament gewählt zu werden.



  • Dass würde heißen, dass zukünftige und rückwirkend damalige EU-Wahlen ungültig sind ⚠
    Wer da nicht der Meinung ist, dass da ein verlogenes Spiel gespielt wird, hat keine Ahnung. Da wurden Vereinbarungen von Leuten aus Parteien mit Leuten anderer Parteien getroffen.



  • inflames2k schrieb:

    Das gilt dann wohl auch für innerdeutsche Wahlen, bei denen ebenfalls die 5% Regel vorhanden ist.

    Die wurde vom Bundesverfassungsgericht bisher als grundgesetzkonform eingestuft, da es ein funktionierendes Parlament als wichtiger ansah als dass jede Mini-Partei berücksichtigt wird. Mir ist aber nicht ganz klar, wieso das bei der Europawahl anders gesehen wird.



  • GPC schrieb:

    inflames2k schrieb:

    Das gilt dann wohl auch für innerdeutsche Wahlen, bei denen ebenfalls die 5% Regel vorhanden ist.

    Die wurde vom Bundesverfassungsgericht bisher als grundgesetzkonform eingestuft, da es ein funktionierendes Parlament als wichtiger ansah als dass jede Mini-Partei berücksichtigt wird. Mir ist aber nicht ganz klar, wieso das bei der Europawahl anders gesehen wird.

    1. Weil das Europaparlament keine Regierung wählen muss.
    2. Warum sollte eine 5-%-Hürde im Europaparlament pro Mitgliedsstaat festgelegt werden?



  • earli schrieb:

    1. Weil das Europaparlament keine Regierung wählen muss.
    2. Warum sollte eine 5-%-Hürde im Europaparlament pro Mitgliedsstaat festgelegt werden?

    Stimmt, beides gute Punkte. Außerdem ist das Europaparlament auch nicht besonders wichtig.



  • Wer es genau wissen will, hier gibt es die Pressemitteilung und hier das gesamte Urteil zum nachlesen. Persönlich halte ich die Verfassungswidrigkeit der Klausel für nicht so zwingend gegeben, jedenfalls sind die Sondervoten durchaus bedenkenswert.



  • GPC schrieb:

    earli schrieb:

    1. Weil das Europaparlament keine Regierung wählen muss.
    2. Warum sollte eine 5-%-Hürde im Europaparlament pro Mitgliedsstaat festgelegt werden?

    Stimmt, beides gute Punkte. Außerdem ist das Europaparlament auch nicht besonders wichtig.

    Jedoch wirft sich mir eine Frage auf: Was geht es das deutsche Verfassungsgericht an, wie die EU-Wahlen ablaufen? Schließlich ist doch meiner Ansicht nach die EU die übergeordnete Instanz. Eine Änderung müsste dann doch dort und nicht in Deutschland stattfinden.



  • Die Länder regeln selber, wie die Sitze des jeweiligen Landes vergeben werden.



  • inflames2k schrieb:

    GPC schrieb:

    earli schrieb:

    1. Weil das Europaparlament keine Regierung wählen muss.
    2. Warum sollte eine 5-%-Hürde im Europaparlament pro Mitgliedsstaat festgelegt werden?

    Stimmt, beides gute Punkte. Außerdem ist das Europaparlament auch nicht besonders wichtig.

    Jedoch wirft sich mir eine Frage auf: Was geht es das deutsche Verfassungsgericht an, wie die EU-Wahlen ablaufen? Schließlich ist doch meiner Ansicht nach die EU die übergeordnete Instanz. Eine Änderung müsste dann doch dort und nicht in Deutschland stattfinden.

    Deine Ansicht ist allerdings nicht geltendes Recht. Die EU besitzt Kompetenzen nur insoweit, wie ihr diese durch die Mitgliedsstaaten übertragen wurden. Und diese Übertragung selbst muss sich (zumindest in Deutschland) an der Verfassung messen lassen (tatsächlich musste für diesen Zweck sogar die Verfassung geändert werden, Art. 23 GG).
    Das ist hier aber gar nicht das Problem. Denn die Organisation der Wahlen zum Europaparlament wird in Deutschland durch das Bundeswahlgesetz bestimmt. Und dieses Gesetz ist einfaches Bundesrecht und diese einfache Gesetz muss folglich mit der deutschen Verfassung vereinbar sein.



  • camper schrieb:

    Denn die Organisation der Wahlen zum Europaparlament wird in Deutschland durch das Bundeswahlgesetz bestimmt. Und dieses Gesetz ist einfaches Bundesrecht und diese einfache Gesetz muss folglich mit der deutschen Verfassung vereinbar sein.

    Bist du dir da sicher?

    Ich dachte eigentlich immer das es im Bundeswahlgesetz um die Wahl des deutschen Bundestags geht. Und wenn ich mich nicht irre ist es atm nicht mehr gültig 🤡 oder doch wieder 😕

    Du meinst wohl eher das Europawahlgesetz 😉



  • eMpTy schrieb:

    Du meinst wohl eher das Europawahlgesetz 😉

    oh, ja klar.



  • GPC schrieb:

    earli schrieb:

    1. Weil das Europaparlament keine Regierung wählen muss.
    2. Warum sollte eine 5-%-Hürde im Europaparlament pro Mitgliedsstaat festgelegt werden?

    Stimmt, beides gute Punkte. Außerdem ist das Europaparlament auch nicht besonders wichtig.

    Hinzu kommt noch, dass wohl zur Zeit sowieso schon 162 Parteien im Europaparlament vertreten sind, ohne 5%-Klausel in Deutschland wären es 169. Insofern also kein großartiger Unterschied, der die 5% rechtfertigen würde.


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