Harz IV gehört abgeschafft.



  • Dass Drogenkonsum ungesund ist, ist ja eigentlich klar.
    => Der Konsument belastet das Gesundheitssystem
    => Der brave Bürger zahlt dafür natürlich... natürlich nur wenn man gewillt ist 😉

    Drogenkonsumenten haben auch nicht selten gesellschaftliche Probleme.
    => Weniger gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt
    => Unter Umständen Arbeitslosigkeit oder Angewiesenheit auf soziale Unterstützung
    => Der brave Bürger zahlt dafür natürlich...

    Im Endeffekt genießt man Drogen also auf dem Rücken der Gesellschaft. Ich persönlich habe eigentlich keinen Bedarf darin Leuten ihren Rausch zu spendieren oder das Resultat dafür zu tragen.

    Eine rote Nase in der U-Bahn tragen zu müssen widerspricht dem Grundgesetz. Schließlich wird durch das Nichttragen kein offensichtlicher Schaden(persönliche Abneigung gegenüber mancher unangezogener Nase mal ausgenommen) hervorgerufen.

    "Annahme des Handelns => Knast"
    Die Annahme entsteht ja erst durch das mitführen ungewöhnlich hoher Mengen(gewisse Mengen sind ja noch "straffrei"). Es gibt sicherlich Länder in denen das bloße mitführen von Drogen zu härteren Strafen reicht.



  • DaRe schrieb:

    Dass Drogenkonsum ungesund ist, ist ja eigentlich klar.
    => Der Konsument belastet das Gesundheitssystem
    => Der brave Bürger zahlt dafür natürlich... natürlich nur wenn man gewillt ist 😉

    Drogenkonsumenten haben auch nicht selten gesellschaftliche Probleme.
    => Weniger gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt
    => Unter Umständen Arbeitslosigkeit oder Angewiesenheit auf soziale Unterstützung
    => Der brave Bürger zahlt dafür natürlich...

    Im Endeffekt genießt man Drogen also auf dem Rücken der Gesellschaft. Ich persönlich habe eigentlich keinen Bedarf darin Leuten ihren Rausch zu spendieren oder das Resultat dafür zu tragen.

    Ich fasse es nicht, dass ich hier die Drogenseite verteidige, aber bei der Argumentation kann ich nicht anders. Was du sagst, ist natürlich Schwachsinn. Wenn man diese Argumente auf alles übertragen würde, gäbe es so einiges, was man nicht mehr tun dürfte. Fährst du Auto? Dann tust du das auf unser aller Rücken, indem du die Gesundheit der Menschen in deiner Umgebung schädigst (und nebenbei auch noch die Umwelt zerstörst). Ich habe keine Lust, Lungenkrebs und andere Krankheiten zu bekommen, nur damit du bequem von A nach B kommst. Von besagtem Kleingärtner/Hobby-Chemiker, der sich am Wochenende sein Erzeugnis 'reinpfeift, habe ich viel weniger Schaden zu erwarten (es sei denn, er fährt auch in seinem Auto durch die Gegend 😉 ).



  • hallo

    im grunde ist es doch so, dass alle menschen sich nur an die dinge halten, die sie für sinnvoll erachten. entweder fahren sie zu schnell und meckern beim geblitztwerden auf die abzocker, brennen cd, laden sachen aus dem netz, gehen bei rot über die straße, fahren rad ohne licht. es gibt tausend übertretungen, die jeder macht. wenn es einen nichts angeht, kann man natürlich wie schneewittchen auf cool schalten und auf das gesetzt verweisen. wenn es um eine zuwiderhalndlung gehen würde, die er selber begeht, würde er natürlich komplett anders argumentieren. perspektivübernahme und sehen der eigenen doppelmoral wären manchmal sehr hilfreich.

    chrische



  • Zur Freiheit, sich selbst nach seinen Möglichkeiten zu entfalten zu können, gehört sicherlich auch das Recht, sich selbst ruinieren zu dürfen.



  • hallo

    auf jeden fall. warum muss ich mich im auto anschnallen?

    chrische



  • camper schrieb:

    Zur Freiheit, sich selbst nach seinen Möglichkeiten zu entfalten zu können, gehört sicherlich auch das Recht, sich selbst ruinieren zu dürfen.

    Erstens sollte es das tatsächlich. Zweitens bedeutet nicht gleich jeder Drogenkonsum, sich selbst zu ruinieren. Albert Hofmann hat bis ins hohe Alter immer wieder LSD genommen. Und er war anerkannter Wissenschaftler und erfreute sich bester Gesundheit (er wurde 102 Jahre alt - so viel schaffen die meisten nicht). Andere wären für das gleiche Konsumverhalten bestraft worden.



  • hallo

    okay jetzt bitte keine einzelbesipiele für drogenkonsum bemühen. gleich kommt noch die geschichte vom 100 jahre alten opa, der immer raucht und säuft. das sollte man nicht in verbindung bringen.

    chrische



  • Wie soll man sonst gegen Pauschalisierung argumentieren? 😉



  • _matze schrieb:

    Schneewittchen schrieb:

    Das sieht das Gesetz anders. 😃

    Richtig, und damit (Annahme des Handelns => Knast) bin ich nicht einverstanden. Wenn kein Handel nachgewiesen wurde, kann er mMn auch nicht dafür verurteilt werden. Bei welchen Verbrechen reicht denn der reine Verdacht schon für eine Verurteilung? Warum ist es hier so, in den meisten anderen Fällen aber nicht?

    Wenn kein Handel nachgewiesen wird, wird auch nicht dafür bestraft. Immerhin ist der unerlaubte Anbau/Herstellung strafbar, ohne dass mit dem Produkt gehandelt werden muss.

    Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln schrieb:

    § 29 Straftaten
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
    2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
    3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
    ...

    (2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig handelt,
    2. durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet.
    (4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b, Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
    (5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
    (6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.



  • Speziell fürs Autofahren und Umwelt verpesten gibt es verschiedene Steuern, die nicht auf die Allgemeinheit verteilt werden. Wäre ja noch schöner, wenn ich ohne selbst Auto zu fahren diese Steuer zahlen sollte.

    Ob solche Steuern auch wieder brav in Maßnahmen zum Schadensausgleich gehen oder wieder für iwas Unsinniges verschwendet werden, sei mal dahingestellt.



  • camper schrieb:

    Wenn kein Handel nachgewiesen wird, wird auch nicht dafür bestraft. Immerhin ist der unerlaubte Anbau/Herstellung strafbar, ohne dass mit dem Produkt gehandelt werden muss.

    Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln schrieb:

    § 29 Straftaten
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
    2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
    3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
    ...

    (2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig handelt,
    2. durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet.
    (4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b, Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
    (5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
    (6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.

    Das sieht für mich doch ganz genauso aus, dass Anbau mit Handel quasi gleichgesetzt wird. Es wird die gleiche Höchststrafe angesetzt, und die beiden Vergehen werden sogar im selben Absatz abgehandelt. Meiner Meinung nach müsste man da deutlich differenzieren, um zu verhindern, dass der Morbus-Crohn-Kranke, der anbaut, weil er keine Genehmigung für medizinisches Cannabis bekommen hat (Einzelfallentscheidung, sofern sich das immer noch nicht geändert hat 😮 ), für Jahre in den Knast kommt.



  • DaRe schrieb:

    Speziell fürs Autofahren und Umwelt verpesten gibt es verschiedene Steuern, die nicht auf die Allgemeinheit verteilt werden. Wäre ja noch schöner, wenn ich ohne selbst Auto zu fahren diese Steuer zahlen sollte.

    Ob solche Steuern auch wieder brav in Maßnahmen zum Schadensausgleich gehen oder wieder für iwas Unsinniges verschwendet werden, sei mal dahingestellt.

    Wie willst du den Schaden wieder ausgleichen, den Autoabgase anrichten? Mit Geld ist da nicht viel zu machen.



  • Och, Geld reguliert schon ganz gut. Durch die hohen Steuern und entsprechend hohen Preise geh ich auch mal Strecken.

    Für mich gilt als Schadensausgleich schon das hier:
    "Der Leaf soll umgerechnet rund 30.000 Euro kosten - 24.000 Euro, wenn die Subventionen der Regierung für abgasarme Autos abgerechnet werden."
    http://www.n-tv.de/auto/Megacity-kommt-2013-auf-den-Markt-article837708.html

    Ich bin mir sicher, dass die Regierung auch noch mehr als diese eine Marke subventioniert.

    Siehe da:
    "Die Bundesregierung will Elektroautos für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreien"
    http://www.ftd.de/politik/deutschland/:subvention-regierung-will-elektroautos-fuer-zehn-jahre-von-steuer-befreien/60052503.html
    (Da wird vielleicht nicht aktiv gebuttert, aber Geld bleibt der Regierung dann dennoch weg, wenn das so gemacht wird)

    Zu dem Anbau und Handel:
    Wie für mich in dem Abschnitt steht, hat derjenige der anbaut, sofern in kleinen Mengen, unter Umständen keine Bestrafung zu befürchten. Handel / Verkauf wird dabei aber in keinster Weise von der Bestrafung ausgenommen: "wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. "(Für mich weißt nichts davon auf Handel / Verkauf hin)

    Eine Gleichstellung vom Drogendealer/Händler zum Anbauenden ist hier nicht wirklich gegeben.



  • DaRe schrieb:

    Zu dem Anbau und Handel:
    Wie für mich in dem Abschnitt steht, hat derjenige der anbaut, sofern in kleinen Mengen, unter Umständen keine Bestrafung zu befürchten. Handel / Verkauf wird dabei aber in keinster Weise von der Bestrafung ausgenommen: "wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. "(Für mich weißt nichts davon auf Handel / Verkauf hin)

    Eine Gleichstellung vom Drogendealer/Händler zum Anbauenden ist hier nicht wirklich gegeben.

    Du sprichst doch nur den Fall "kleine Menge" und die darauf bezogenen Ausnahmen an. Wir haben über was anderes diskutiert. Die angesprochene Situation "große Menge, aber kein Handel" wird im Gesetz nicht differenziert vom Handel. Natürlich gibt es immer noch richterlichen Spielraum, aber inwiefern der genutzt wird, ist mehr als fraglich. Wenn du eine große Menge anbaust, kannst du dich auf bis zu 5 Jahre Knast gefasst machen, genauso wie der Händler mit ähnlich großer Menge.



  • Wenn du dauerhaft große Mengen anbaust, dann wirst du wohl kaum zum Eigengebrauch anbauen und den Handel damit fördern wollen.
    Wenn das dennoch für den Eigengebrauch, dann hat man dringend Hilfe nötig: Knast kann ja auch entziehend wirken.

    Ich bezweifle ernsthaft, dass Großanbauer ihr Zeug wirklich nur für den Eigenbedarf anlegen. Kannst mir ja mal deinen besten Präzedenzfall geben, der mir klar macht, das jemand "unschuldig" verknastet wurde, weil er eine Farm für den medizinischen Eigengebrauch benutzen musste.



  • Wir reden nicht von wirklich großen Mengen, sondern von 400g. Präzidenzfall müsste ich suchen, mach ich eventuell später. Ich habe vom erwähnten Morbus-Crohn-Fall damals mal im Focus gelesen.


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