Anzeige bei Abschleppen?



  • Hi,

    Google hat wieder Mal versagt, daher würde ich diesmal gerne wieder das beliebte Halbwissen des Forums abgreifen. 🙂

    Also ich wurde abgeschleppt, weil ich so auf dem Gehweg stand, dass dicke Fußgänger oder Kinderwagen nicht mehr vorbeikonnten. Innerhalb von 2 Stunden war das Auto weg, hab's abgeholt usw.

    Jetzt habe ich gehört, dass zusätzlich zu den Kosten (die ich teils direkt beim Abschleppdienst gezahlt habe und später noch auf Rechnung zahlen werde) noch eine Anzeige eintrudeln könnte.

    Was hat es damit auf sich, was für Kosten muss man denn da noch erwarten und wie viele Punkte? Also die Anzeige wird wohl von der Stadt kommen und wie läuft so was dann weiter?

    [allgemeines Genörgel]Mir unverständlich, wieso zusätzlich zu Abschleppkostengebühren noch eine Anzeige dazu kommen soll, wo ich keinerlei Gefährdung verursacht habe (außer, dass oben genannte, blockierte Personen Schwierigkeiten haben dort vorbeizukommen oder evtl. ein kurzes Stück über die 30er-Zonenstraße, die gut einsehbar ist, gehen müssen 🙄)[/allgemeines Genörgel]


  • Mod

    Falschparken?



  • Genau, oder genauer im OP:

    Also ich wurde abgeschleppt, weil ich so auf dem Gehweg stand, dass dicke Fußgänger oder Kinderwagen nicht mehr vorbeikonnten.



  • Das ist die gerechte Strafe, wenn du dich so asozial verhältst. Soll eine Mutter mit Kinderwagen wirklich wegen deiner Verantwortungslosigkeit auf der Fahrbahn gehen müssen? Was ist mit gehbehinderten Personen mit Rollator oder Rollstuhl? Ich hoffe, dass die Strafe dich ein bisschen zum Nachdenken veranlasst. Aber offenbar bist du wieder nur um dich selbst besorgt.



  • Er meint wohl, du bekommst eine Anzeige fürs Falschparken. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, es bleibt natürlich nicht bei den Abschleppkosten. Die Höhe der StrafeVerwarnung dürfte sich auch danach bemessen, ob du jemanden behindert hast (es muss nicht immer gleich Gefährdung sein).

    /Halbwissen off



  • Punkte sollte es eigentlich nicht geben. Im Fragebogen bei der Theorieprüfung kann ich mich an eine Frage erinnern, die in etwa so lautete:

    "Womit muss ein Fahranfänger rechnen, wenn er ein Bußgeldbescheid wegen Falschparkens erhalten hat und dieses bezahlt?"
    [x] Keinen weiteren Konsequenzen
    [ ] Anordnugn eines Aufbauseminars
    [ ] Führerscheinentzug
    

    Alle Angaben ohne Gewähr.



  • Wenn da kein Schild stand, war es nicht verboten. Dann haben sie keine Chance gegen dich und dürfen das Abschleppen selbst bezahlen.



  • Auf dem Gehweg parken ist auch ohne Schild verboten.


  • Mod

    earli schrieb:

    Wenn da kein Schild stand, war es nicht verboten.

    Er hat auf dem Gehweg geparkt. Sofern da kein Schild stand, war es nicht erlaubt.



  • Da war ein Schild, dass man auf dem Gehweg parken darf. Aber eben trotzdem mit Mindestabstand zur Hauswand (was nicht auf dem Schild stand aber halt so ist).


  • Mod

    Eisflamme schrieb:

    Da war ein Schild, dass man auf dem Gehweg parken darf. Aber eben trotzdem mit Mindestabstand zur Hauswand (was nicht auf dem Schild stand aber halt so ist).

    Das muss man eben auch wissen, dass selbst bei Parken auf dem Gehweg, ein Mindestabstand von 1,20 m zu lassen ist. Ist zwar ziemlich obskures Wissen, aber prinzipiell wird von einem Führerscheinbesitzer erwartet, dass er diese Dinge auswendig weiß.

    Ja, das habe ich nachgeschlagen, das hatte ich so auch nicht gewusst. Ich weiß auch nicht mehr die genauen Zusammenhänge zwischen zulässigem Gesamtgewicht, Anhängergewicht und Achsenzahl. Sind eben so Sachen, die man sonst nie braucht. aber ich weiß, dass ich es mal gelernt habe.

    edit: So darf z.B. das Gesamtgewicht eines auf Gehwegen geparkten Fahrzeugs auch nicht mehr als 2,8 Tonnen betragen. Ok, dies ist so obskur, das habe ich vorher nicht einmal gehört. Vielleicht sollte man doch mal die StVO lesen 🙂 .



  • Bashar schrieb:

    Auf dem Gehweg parken ist auch ohne Schild verboten.

    Das hängt erstmal davon ab, ob es wirklich ein Gehweg ist, was wiederum durch Schilder definiert wird. Nicht jede gehwegartige Straßenrandbauweise ist ein Gehweg nach StVO.



  • earli schrieb:

    Bashar schrieb:

    Auf dem Gehweg parken ist auch ohne Schild verboten.

    Das hängt erstmal davon ab, ob es wirklich ein Gehweg ist, was wiederum durch Schilder definiert wird. Nicht jede gehwegartige Straßenrandbauweise ist ein Gehweg nach StVO.

    Quatsch.



  • Eisflamme schrieb:

    Also ich wurde abgeschleppt, weil ich so auf dem Gehweg stand...

    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php
    (4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

    Es muß explizit erlaubt sein damit man auf dem Gehweg parken darf. Eine kurze Internetrecherche bestätigte auch meine Deutung.
    Denn es gilt:
    "Auf Gehwegen herrscht kein Parkverbot sondern ein komplettes Benutzungsverbot."
    §2 Abs.1:
    Fahrzeuge dürfen nicht auf Gehwege ausser, es wird ihnen ausdrücklich gestattet, wie z.B. durch Zeichen 315.

    Abschleppen und Verwarngeld ist legitim und sollte auch angewendet werden. Die Karre hat auf dem Gehweg nix zu suchen.

    //Edit, mitlerweile geklärt - ich bin zu langsam ^^



  • Hier zur Präzisierung übrigens nochmal das genaue Schild: http://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/grafik/ebo-vz_315-65.jpg



  • Editierte ja - war zu langsam ^^

    Du wirst das Abschleppen bezahlen müssen und das Verwarngeld - würde mich wundern wenn noch mehr kommt.
    Das Verwarngeld ist evtl. sogar die angesprochene Anzeige?!



  • Was soll auf dem Schild 'Parken auf dem Gehweg erlaubt' denn noch alles stehen? "Erlaubt ja, aber niemand anderen behindern oder in Gefahr bringen!" ist doch wohl klar. Bezahle den Abschlepper und das zu erwartende Bußgeld. Da hast du keine Chance mit einem Widerspruch! 😞 Parke das nächste Mal in einer Feuerwehrzufahrt. Wenn es da brennt, haben die Feuerwehrleute keine Probleme damit, deine Kiste unsanft beseite zu räumen - und das wird sicher richtig teuer. 🕶



  • Ich wollt ja nur sichergehen, dass neben Abschleppgebühr, Verwaltungsgebühr und Verwarngeld nichts mehr kommt... ich glaube, diese Verwarnung entspricht auch der Anzeige, aber das ist ja immer alles so unscharf beschrieben.



  • SeppJ schrieb:

    edit: So darf z.B. das Gesamtgewicht eines auf Gehwegen geparkten Fahrzeugs auch nicht mehr als 2,8 Tonnen betragen. Ok, dies ist so obskur, das habe ich vorher nicht einmal gehört. Vielleicht sollte man doch mal die StVO lesen 🙂 .

    IIRC war früher mal das zulässige Gesamtgewicht eines Autos 2,8 Tonnen. Dementsprechend wurden die Gehwege so gebaut, dass sie dieser Belastung standhalten. Als die Grenze für Autos auf 3,5 Tonnen raufgesetzt wurde, konnte die Grenze für Gehwege natürlich nicht automatisch mit raufgesetzt werden.

    Edit: Beleg: http://verkehr.freepage.de/cgi-bin/feets/freepage_ext/41030x030A/rewrite/brunos_fahrschule/35t.htm

    Nun sind die 2,8 Tonnen durch einen neuen, in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union üblichen Wert ersetzt: Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen liegt jetzt die Trennlinie in der StVO und der StVZO.
    [...]
    Keine neue Regel ohne Ausnahme: Weil Gehwege weitaus druckempfindlicher sind als Fahrbahnen, ist es für das Parken auf solchen Wegen bei der 2,8-Tonnen-Grenze geblieben.



  • Eisflamme schrieb:

    Ich wollt ja nur sichergehen, dass neben Abschleppgebühr, Verwaltungsgebühr und Verwarngeld nichts mehr kommt... ich glaube, diese Verwarnung entspricht auch der Anzeige, aber das ist ja immer alles so unscharf beschrieben.

    Du kannst dich ja auch wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagen lassen, das gibt bis zu 2 Jahren Knast. 🤡 :xmas1:


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