Körperverletzung, Strafmaß



  • volkard schrieb:

    Kóyaánasqatsi schrieb:

    @volkard
    Ich habe etwa ein halbes Jahr Kickbox-Training genommen. Ich bin also kein Kampfsportler, arbeite allerdings gerne mit meinen Füßen (Fußball).

    Ich nahm ein halbes Jahr Judo. Falls das ähnlich ist, ist ein halbes Jahr gar nichts.

    Ist schon ähnlich und eben deswegen sage ich ja das ich kein Kampfsportler bin. Zu dem Rest: lol gut okay.



  • Kóyaánasqatsi schrieb:

    die Tritte erfolgten mit präziser Kraft in die Magen-Becken-Gegend (und wieder nein, nicht in die Nüsse).

    Haha, wenn das rauskommt, bist du schnell bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung. Dann kannst du dich auf mehr gefasst machen.



  • earli schrieb:

    Kóyaánasqatsi schrieb:

    die Tritte erfolgten mit präziser Kraft in die Magen-Becken-Gegend (und wieder nein, nicht in die Nüsse).

    Haha, wenn das rauskommt, bist du schnell bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung. Dann kannst du dich auf mehr gefasst machen.

    Quatsch. Die Art wie man demjenigen Schaden zugefügt hat ist irrelevant, wichtig ist der Vorsatz und die Einstufung der Körperverletzung. Natürlich würde ich den gezielten Roundhousekick als Notwehr versuchen zu tarnen und nicht sagen das ich ihn ohne nennbaren Vorwand gekickt habe.



  • Kóyaánasqatsi schrieb:

    earli schrieb:

    Kóyaánasqatsi schrieb:

    die Tritte erfolgten mit präziser Kraft in die Magen-Becken-Gegend (und wieder nein, nicht in die Nüsse).

    Haha, wenn das rauskommt, bist du schnell bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung. Dann kannst du dich auf mehr gefasst machen.

    Quatsch. Die Art wie man demjenigen Schaden zugefügt hat ist irrelevant, wichtig ist der Vorsatz und die Einstufung der Körperverletzung. Natürlich würde ich den gezielten Roundhousekick als Notwehr versuchen zu tarnen und nicht sagen das ich ihn ohne nennbaren Vorwand gekickt habe.

    25 offensichtliche Widersprüche in einem Vortrag von 3 Sätzen in Anbetracht des Threadverlaufs. Zusätzlich 8 wirklich schwer zu verteidigende Ansichten. Hihi. Laß mich 20 oder 50 Jährchen jünger werden und ich werde Anwalt. Aber Spaßanwalt. Ich glaube, als Spaßanwalt wird man extrem spaßig.



  • Kóyaánasqatsi schrieb:

    earli schrieb:

    Kóyaánasqatsi schrieb:

    die Tritte erfolgten mit präziser Kraft in die Magen-Becken-Gegend (und wieder nein, nicht in die Nüsse).

    Haha, wenn das rauskommt, bist du schnell bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung. Dann kannst du dich auf mehr gefasst machen.

    Quatsch. Die Art wie man demjenigen Schaden zugefügt hat ist irrelevant, wichtig ist der Vorsatz und die Einstufung der Körperverletzung. Natürlich würde ich den gezielten Roundhousekick als Notwehr versuchen zu tarnen und nicht sagen das ich ihn ohne nennbaren Vorwand gekickt habe.

    Genau. Der Vorsatz. Und dein Vorsatz scheint extrem strafwürdig, wenn du ihm in den Bauch trittst. Was fällt dir eigentlich ein?

    Ein Bauchtritt geht außerdem niemals als Notwehr durch.

    Ich hab so große Zweifel an deiner Darstellung, das wird dir kein Richter abkaufen.



  • earli schrieb:

    Ein Bauchtritt geht außerdem niemals als Notwehr durch.

    Abgesehen von diesem konkrenten Fall - wieso sollte ein Bauchtritt nicht als Notwehr anerkannt werden? (in einer Notwehrsituation)



  • earli schrieb:

    Ein Bauchtritt geht außerdem niemals als Notwehr durch.

    Ich weiss ja nicht, wie es in Deutschland gehandhabt wird, aber hier wurden auch schon Leute vor Gericht vollständig freigesprochen, nachdem sie jemanden aus Notwehr erschossen hatten (ging glaube ich um eine 17 jährige, die ihren Vater/Vergewaltiger erschossen hat, d.h. mit nicht nur einem Schuss...). Relevant ist jedoch die Frage, ob die Notwehr verhältnismässig war - dies zu beurteilen ist verdammt schwierig, wenn man nicht die genauen Umstände kennt.

    3|)17: Deutsche Sprache, schwere Sprache :xmas1:



  • Erkläre bitte, wie du auf Notwehr plädieren willst. Worin bestand gerade deine Not? Hast du vom Boden nach oben getreten oder aus dem Stand?



  • Erhard Henkes schrieb:

    Erkläre bitte, wie du auf Notwehr plädieren willst. Worin bestand gerade deine Not? Hast du vom Boden nach oben getreten oder aus dem Stand?

    Willst du jetzt ernsthaft behaupten, aus dem Stand heraus könne ein Tritt nie als Notwehr gelten?



  • Bashar schrieb:

    árn[y]ék schrieb:

    Bashar schrieb:

    Wenn du nochmal nachgetreten hast, als der Angriff schon beendet war, ist es keine Notwehr mehr.

    Nein, das stimmt so allgemein formuliert nicht. Es sei denn, du meinst damit, dass jegliche Funktion als Aggressor verflogen war.

    Was meinst du mit "Funktion als Aggressor verflogen", und wie lautet die Begründung?

    Ich habe jetzt die letzten beiden Seiten nicht gelesen, habe gerade wenig Zeit. Also sorry, falls das Thema schon weiter aufgegriffen wurde.

    Kurz und ohne den Anspruch, jetzt alles wirklich 100% juristisch akkurat zu formulieren. Dass ich mich zuletzt mit einem befreundeten Anwalt zu dem Thema kurzgeschlossen habe, liegt schon ein paar Monate zurück und den genauen Wortlaut habe ich nicht mehr parat.

    Ein rechtswidriger Angriff kann nicht nur auf deine Person erfolgen, sondern auf prinzipiell jedes schützenswerte Gut wie beispielsweise neben deiner Gesundheit (Körperverletzung) auch deinen Besitz (Taschendiebstahl) oder deine Würde (Beleidigung). Ein Angriff ist so lange gegenwärtig, wie er auf dein Gut erfolgt.

    Das bedeutet, es kann im Einzelfall durchaus vom Notwehrparagraphen gedeckt sein, dem mit der Beute davonlaufenden Taschendieb hinterher zu laufen und sich seinen Besitz zurückzuholen; notfalls gewaltsam. Denn in dem Moment, wo er wegläuft, ist sein Angriff auf deinen Besitz immer noch gegenwärtig. Betonung: Kann gedeckt sein, muss nicht! Genau so kann es unter Notwehr fallen, einen Aggressor "anzugreifen", obwohl er selbst dich gerade in dem Moment nicht aktiv angreift. Etwa wenn du davon ausgehen kannst, dass ein Angriff unmittelbar bevorsteht oder ein derzeitiger Angriff ansonsten weiter andauert. Das kann z.B. der Fall sein, wenn er dich bereits mehrfach attackiert hat und du Grund zu der Annahme hast, dass er kurz davor steht, es erneut zu versuchen. Oder wenn er in seine Jackentasche greift und du dort ein Messer vermutest. Oder wenn er sehr eindringlich und glaubhaft versichert, er würde dich verletzen wollen ("Ich bring dich um!").

    Anderes Beispiel: Du wirst von jemandem auf der Straße angegriffen. Standard-Reaktion wäre: Die nächstmögliche Fluchtgelegenheit ergreifen. Nun hast du aber deine Freundin auf High Heels dabei, oder deinen kleinen Sohn von 6 Jahren an der Hand. Da ist es mit dem 100-Meter-Sprint ziemlich schlecht. Sofern du gerechtfertigt davon ausgehen kannst, dass es der Agressor tatsächlich auf dein Leibeswohl oder das deiner Begleitung abgesehen hat, kann (nicht muss ... blubb) es ebenfalls Notwehr sein, den Agressor auszuschalten, bevor er aktiv zur Tat schreitet. Du musst nicht warten, bis er dich tätig angreift, wenn die Flucht unmöglich ist und mit einem Angriff sicher zu rechnen ist.

    Das kann man immer weiter spinnen ...

    Kurz und bündig: Notwehr ist ein sehr komplexes Gebiet und im Zweifel immer auf den Einzelfall beschränkt. So einfach wie "wenn der Angriff vorbei ist, ist es keine Notwehr mehr" klingt es bestenfalls in Juristendeutsch. Für den Laien ist so eine Formulierung mehr als fehldeutig ...



  • OK, dann meinte ich das 🤡



  • Kóyaánasqatsi schrieb:

    earli schrieb:

    Kóyaánasqatsi schrieb:

    die Tritte erfolgten mit präziser Kraft in die Magen-Becken-Gegend (und wieder nein, nicht in die Nüsse).

    Haha, wenn das rauskommt, bist du schnell bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung. Dann kannst du dich auf mehr gefasst machen.

    Quatsch. Die Art wie man demjenigen Schaden zugefügt hat ist irrelevant, wichtig ist der Vorsatz und die Einstufung der Körperverletzung. Natürlich würde ich den gezielten Roundhousekick als Notwehr versuchen zu tarnen und nicht sagen das ich ihn ohne nennbaren Vorwand gekickt habe.

    Kein Quatsch, wenn er nicht barfuß war.
    Schon ein Tritt mit einem leichten Schuh wurde vom BGH als Angriff mit einem gefährlichen Werkzeug eingestuft, was aus einer Körperverletzung eine gefährliche Körperverletzung macht (Mindeststrafmaß: 6 Monate!).
    :xmas1:



  • µ schrieb:

    Haare
    250 €
    Abschneiden der Haare
    vorübergehende optische Verunstaltung durch fehlerhaftes blondieren

    😃 👍

    Da fordere ich gleich mal Schadenersatz vom deutschen Heer. 🙂



  • earli schrieb:

    Da fordere ich gleich mal Schadenersatz vom deutschen Heer. 🙂

    Grundrechte für Soldaten?
    Ach, nöö. :xmas2:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Haarerlass


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