Am PC ist UK==US
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Durch das Internet werden die globalen Grenzen extrem aufgeweicht... und das ist NICHT zu deinem Vorteil! Krasser Fall aus dem UK: http://www.guardian.co.uk/law/2012/jan/13/piracy-student-loses-us-extradition
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Je mehr ich über die USA, ihrem Rechtswesen und ihrem Verhalten gegenüber anderen Nationen und Menschen anderer Nationen erfahre, desto mehr bin ich die Meinung, daß der Iran die Bombe wirklich bauen sollte.
Und das nicht etwa, um sie einzusetzen, sondern um sich im Bedarfsfall damit durch einen Gegenschlag verteidigen zu können.
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Naja, hier geht's es nun wirklich nicht ums illegale Kopieren eines Filesharing-Nutzers, sondern um das Betreiben eines kommerziellen Angebots mit Urheberrechtsverletzung.
Und es geht nicht um seinen PC in UK, sondern um seine Webangebote. Sehr wahrscheinlich hatte er Server in den USA, ansonsten wäre er nach US-Recht gar nicht zu belangen. (Während das deutsche Recht auf für Taten im Ausland gilt, tut das US-Recht dies nicht.)
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earli schrieb:
Naja, hier geht's es nun wirklich nicht ums illegale Kopieren eines Filesharing-Nutzers, sondern um das Betreiben eines kommerziellen Angebots mit Urheberrechtsverletzung.
Und es geht nicht um seinen PC in UK, sondern um seine Webangebote. Sehr wahrscheinlich hatte er Server in den USA, ansonsten wäre er nach US-Recht gar nicht zu belangen. (Während das deutsche Recht auf für Taten im Ausland gilt, tut das US-Recht dies nicht.)
Informier dich mal:
a) Befanden sich auf der Seite keine Uhrheberrechtsverletzungen, lediglich Links zu anderen Seiten, wo Fernsehserien zu finden sind. Unterschied.
b) Die Server der Seite standen in den Niederlanden AFAIK, den einzigen Bezug zu den USA war die Domain (.com)
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earli schrieb:
Naja, hier geht's es nun wirklich nicht ums illegale Kopieren eines Filesharing-Nutzers, sondern um das Betreiben eines kommerziellen Angebots mit Urheberrechtsverletzung.
Und es geht nicht um seinen PC in UK, sondern um seine Webangebote. Sehr wahrscheinlich hatte er Server in den USA, ansonsten wäre er nach US-Recht gar nicht zu belangen. (Während das deutsche Recht auf für Taten im Ausland gilt, tut das US-Recht dies nicht.)
nope:
Richard O'Dwyer, a computing student at Sheffield Hallam University, faces a potential 10-year term in a US jail despite never having been to America or using web servers based in the country.
Er hatte allerdings eine .com Domain:
In July the agency's assistant deputy director told the Guardian that ICE would now actively pursue websites similar to TVShack even if their only connection to the US was a website address ending in .com or .net.
just so.
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gastantwort schrieb:
den einzigen Bezug zu den USA war die Domain (.com)
Die TLD
.com
steht doch für "company" o.Ä.Die USA haben .us und .gov!
Abgesehen davon sind 10 Jahre Knast für Urheberrechtsverletzungen doch pervers.
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Ohne Worte - dass Urheberrechtsverletzungen genau wie Patentrechtverletzungen immer noch solch unverhältnismäßig hohe Strafen mit sich ziehen können, ist mir ein Rätsel. Und die Haupt-Eintrittsbarriere für jede Art von Selbstständigkeit. Wirtschaftlich also sogar schädlich, wenn man so möchte.
Wieso US-Recht hier greifen soll ist mir auch ein Rätsel?!
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Eisflamme schrieb:
Wieso US-Recht hier greifen soll ist mir auch ein Rätsel?!
Weil USA und UK ein Abkommen haben, Leute gegenseitig auszuliefern. Und da man nach US-Recht den Typen belangen kann, muss UK ihn auch ausliefern.