Zu was muss sich eigentlich ein Betreiber eines privaten Erotikauftrit im Internet verpflichten?
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knivil schrieb:
@Allgemein: Zwischen Jugendschutzverletzung und kommerziellen Zwecken besteht erstmal keine Verbindung. Deine Argumentation ist hinfaellig.
Irgendwie ist nicht klar was Du genau sagen willst. Meine Argumentation hat doch nichts damit zu tun, dass sie Jugendschutzverletzung rechtfertigt, wenn sie nicht kommerziell ist. Alleine das klingt schon sehr komisch.
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knivil schrieb:
und für nicht geschäftsmäßige
Steht im Satz davor. Es macht also keinen Unterschied.
Der da aber oben den Gesetztext zitiert hat, hat ihn aber nicht so geschrieben, so wie du behauptest er lauten würde.
Außerdem geht es um Einhaltung des Jugendschutzes und nicht um Verletzung des Jugendschutzes.
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knivil schrieb:
wegen einer angeblichen Jugendschutzverletzung
Wenn der Veracht auf Kinderpornographie besteht, dann gute Nacht. Die Richter und Anwaelte machen das bestimmt nicht des Geldes oder der Bilder wegen. Sondern aus Ueberzeugung! Sie sind da sehr fanatisch.
Um Kinderpornographie geht es ja auch nicht.
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Wenn du ein Forum betreibst und User stellen Kipo rein? egal ... was diskutiere ich hier ueberhaupt.
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knivil schrieb:
Du versuchst zwischen privat und kommerziell zu unterscheiden. Diese Unterscheidung besteht aber nicht.
Jugendschutzverletzung .. nicht mit kommerziellen Zwecken .. ähnliches Gesetz für private Internet
Schau Dir doch mal den Gesetzestext an. Dort befindet sich das Wort kommerziell und nicht "nicht kommerziell". Außerdem habe ich schon nach einem anderen ähnlichen Gesetz der auch für nicht kommerzielles rechtskräftig wäre gefragt.
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Wenn du dich so auskennst, was fragst du hier? Ich werde bestimmt nicht fuer dich in Gesetzesbuechern suchen. Geh zum Anwalt!
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knivil schrieb:
egal ... was diskutiere ich hier ueberhaupt.
Du mischt Dir was mit zu viel Fantasie selber herein. Es geht hier nicht darum, wie man Strafen bei Jugendschutzverletzungen umgehen kann, sondern wie man sie als nicht kommerzieller einhalten kann und wann eine Abmahnung erst rechtskräftig wäre für einen nicht kommerziellen, wenn doch die Abmahnung auf ein Gesetz gestützt ist, was eigentlich für kommerzielle gilt.
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knivil schrieb:
Wenn du dich so auskennst, was fragst du hier? Geh zum Anwalt!
OMG. Was stellst Du für dreiste Behauptungen auf?! Ich denke Du hast meine eigentliche Frage sehr wohl schon verstanden.
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Du hast gefragt, was zu beachten ist. Ich habe dir gesagt worauf ich achten wuerde. Strafe war nie Thema, nur Vorbeugung. Aber anscheinend hast du bereits eine Abmahnung und es geht gar nicht um deine urspruengliche Frage.
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knivil schrieb:
Du hast gefragt, was zu beachten ist. Ich habe dir gesagt worauf ich achten wuerde. Strafe war nie Thema, nur Vorbeugung. Aber anscheinend hast du bereits eine Abmahnung und es geht gar nicht um deine urspruengliche Frage.
Anscheinend kapierst Du gar nichts. Zum dritten mal: gibt es neben dem bereits genanntem Gesetz ein ähnliches für private Auftritte? - ach ja lieber nicht an Dich gestellt, denn Du hast irgendwie Verfolgungswahn.
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Inwiefern ist das hier eine technische Frage? Ich verschieb mal in die NADRW, viel Spasz dort.
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Allgemein schrieb:
Hi,
Zu was muss sich eigentlich ein Betreiber eines privaten Erotikauftrit im Internet verpflichten?
Schönheit