Welche Lizenz für folgenden Fall?



  • wie schön wär es, wenn ich mir auch mal über sowas gedanken machen müsste 🙄



  • Einfach mal dieses Dokument nach "Freizeit" durchsuchen und alle dazu gefundenen Abschnitte durchlesen:
    http://www.lieb-conferences.com/download/Urheberrecht_in_Arbeitnehmerverhaeltnissen.pdf

    Man sollte übrigens auch darauf achten, daß man in der Freizeit nur einen eigenen Computer + OS verwendet, welches man selbst gekauft hat.

    Also kein Notebook von der Firma, das man mit nach Hause nehmen kann!

    Schlaue Chefs geben daher ihren Arbeitnehmern Notebooks mit nach Hause, dadurch haben sie rechtlichen verwertungsrecht zugriff auf fast alle darauf geschaffenen Werke.



  • pumuckl schrieb:

    Nebenbei steht im Arbeitsvertrag, dass die Firma alle Rechte an dem hat, was ich während meiner Arbeitszeit (also während der Zeit, in der ich Geld verdiene) produziere.

    die arbeitszeit endet aber nach der vertraglich festgelegten stundenzahl. wenn du also nach der arbeit nach hause gehst und dort etwas programmierst, hat dein AG keine rechte an diesem werk.

    es ist zwar richtig, dass der AG zustimmen muss, wenn du dieses werk verkaufen willst. aber selbst wenn du das tust, hat er noch lange keine rechte an dieser arbeit.

    und im übrigen: nur weil etwas in einem vertrag steht, heisst das noch lange nicht, dass es gültigem recht entspricht. denn das kann im zweifel nur ein richter entscheiden (nein, auch kein anwalt).



  • asdggwdcgf schrieb:

    Schlaue Chefs geben daher ihren Arbeitnehmern Notebooks mit nach Hause, dadurch haben sie rechtlichen verwertungsrecht zugriff auf fast alle darauf geschaffenen Werke.

    und schlaue arbeitnehmer lassen sich eine schriftliche genehmigung zur privaten nutzung geben. 😉



  • camper schrieb:

    Bashar schrieb:

    Mal angenommen, du bekommst die Lizenz wasserdicht hin. Was hindert die Firma, dir für die nächsten Wochen die Erstellung einer Library mit identischer Funktionalität aufzugeben? Sollte ja von der Machbarkeit her kein Problem sein, das hast du bereits bewiesen.

    Das ist übrigens keine rhetorische Frage.

    Dann bleibt man trotzdem Schöpfer des Werkes und hat die Urheberrechte (ggf. ist die Firma Miturheber). Das Verwertungsproblem besteht hier in ganz anderer Hinsicht, nämlich darin, dass ein Konkurrenzverbot zu beachten ist. Das hat allerdings nichts mit Urheberrechten zu tun - könnte allerdings ein Motiv sein, Rechte abzutreten.

    Also genau das gleiche, wie wenn ich die Library sowieso nicht in der Freizeit, sondern in der Arbeitszeit entwickelt hätte. Der OP spekuliert aber darauf, der Firma die Library zu irgendwelchen Lizenzbedingungen zur Verfügung stellen zu können, und das kann die Firma dann einfach unterlaufen, indem sie die Library nochmal entwickeln lässt.

    Etwas andere Frage: Was nützt mir eigentlich das Urheberrecht an meinem in der Arbeitszeit geschriebenen Code als angestellter Entwickler?



  • maximAL schrieb:

    Was im Arbeitsvertrag steht und was tatsächlich rechtlich bindend ist sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Natürlich, deshalb hat der AG auch bei vielen Nebentätigkeiten keine Wahl als zuzustimmen. Ganz unrelevant kanns allerdings auch nicht sein, sonst würde unser BR solche Klauseln im Standardvertrag nicht dulden.

    ausser, die inteferieren mit der Tätigkeit beim AG

    Eben. Bei einem Fulltime-Job kann jede weitere Tätigkeit die Arbeitskraft des AN beeinträchtigen, was schonmal pauschal als Grund genommen werden kann. Im vorliegenden Fall, wo der OP eine Bibliothek entwickelt hat, die die Firma gebrauchen könnte, kann man das schnell als Konkurrenztätigkeit zur Arbeit bei der Firma werten (so geschehen in dem Fall bei uns).

    Aber ungeachtet unserer Laiendiskussion über rechtliche Dinge sollte der OP sich absichern - sowohl durch eine Genehmigung durch seine Firma als auch durch ein Gespräch mit einem Anwalt.



  • pumuckl schrieb:

    Im vorliegenden Fall, wo der OP eine Bibliothek entwickelt hat, die die Firma gebrauchen könnte, kann man das schnell als Konkurrenztätigkeit zur Arbeit bei der Firma werten (so geschehen in dem Fall bei uns).

    vielleicht ist die firma aber auch einfach nur froh darüber, dass sie die lib einfach benutzen können und sich somit teure entwicklungszeit sparen...

    ich glaube kaum, dass die lib des OP so umfangreich ist, dass es ein großes risiko darstellen würde, wenn auch konkurrent die lib benutzen.

    die ganze open source szene lebt davon, dass findige entwickler IN IHRER FREIZEIT libs bauen und unter einer open source lizenz veröffentlichen. die meisten haben einen ganz normalen job und der AG kein problem damit.



  • lolhehe schrieb:

    die ganze open source szene lebt davon, dass findige entwickler IN IHRER FREIZEIT libs bauen und unter einer open source lizenz veröffentlichen. die meisten haben einen ganz normalen job und der AG kein problem damit.

    so ein scheiß hab ich schon lang nicht mehr gehört... viele dürfen in ihrer arbeitszeit open source entwickeln, _davon_ lebt die szene 😉



  • lolhehe schrieb:

    und im übrigen: nur weil etwas in einem vertrag steht, heisst das noch lange nicht, dass es gültigem recht entspricht. denn das kann im zweifel nur ein richter entscheiden (nein, auch kein anwalt).

    Recht haben und Recht bekommen ist nicht da gleiche.
    Auf Richter würde ich mich in diesem Fall also nicht verlassen.



  • lolhehe schrieb:

    asdggwdcgf schrieb:

    Schlaue Chefs geben daher ihren Arbeitnehmern Notebooks mit nach Hause, dadurch haben sie rechtlichen verwertungsrecht zugriff auf fast alle darauf geschaffenen Werke.

    und schlaue arbeitnehmer lassen sich eine schriftliche genehmigung zur privaten nutzung geben. 😉

    Bringt leider nichts, wenn man das daheim privat gemachte dann gewerblich veräußern will.



  • Bashar schrieb:

    Etwas andere Frage: Was nützt mir eigentlich das Urheberrecht an meinem in der Arbeitszeit geschriebenen Code als angestellter Entwickler?

    Niemand darf behaupten, er hätte es gemacht.
    Das Lob ist also dir allein sicher.

    Das bringt dir das Urheberrecht hier.



  • gfghrff schrieb:

    lolhehe schrieb:

    und im übrigen: nur weil etwas in einem vertrag steht, heisst das noch lange nicht, dass es gültigem recht entspricht. denn das kann im zweifel nur ein richter entscheiden (nein, auch kein anwalt).

    Recht haben und Recht bekommen ist nicht da gleiche.
    Auf Richter würde ich mich in diesem Fall also nicht verlassen.

    auf wen willst du dich sonst verlassen, wenn nicht auf einen richter. auf den lieben gott?

    natürlich kannst du im vorhin versuchen, alles richtig zu machen. aber letztendlich entscheidet der richter. und wenn dir das urteil nicht gefällt, bleibt ja noch die berufung. 🙂



  • asdggwdcgf schrieb:

    Bashar schrieb:

    Etwas andere Frage: Was nützt mir eigentlich das Urheberrecht an meinem in der Arbeitszeit geschriebenen Code als angestellter Entwickler?

    Niemand darf behaupten, er hätte es gemacht.
    Das Lob ist also dir allein sicher.

    Das bringt dir das Urheberrecht hier.

    Das ist das Urheberrecht. Ich hatte gefragt, was es bringt.


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