Sollte eine Firma bei einem kommerziellen Produkt rechtlich unterbinden, daß Freiwillige Sprachpatches anbieten?
-
Rechts-Dau schrieb:
Da ihr ein kommerzielles Unternehmen seid, rate ich dir zu dem einzig Sinnvollen: geht zum Anwalt!
Ein Anwalt ist ein denkbar schlechter Berater, wenn man nicht wissen will, ob man jemanden verklagen kann, sondern ob man es sollte.
-
Bashar schrieb:
Rechts-Dau schrieb:
Da ihr ein kommerzielles Unternehmen seid, rate ich dir zu dem einzig Sinnvollen: geht zum Anwalt!
Ein Anwalt ist ein denkbar schlechter Berater, wenn man nicht wissen will, ob man jemanden verklagen kann, sondern ob man es sollte.
Aber dazu musst du doch erst einmal wissen, ob man es überhaupt kann, denn wenn ich es nicht kann, warum sollte ich dann?*
(*): der letzte Teil bezieht sich hier auf diesen Fall, es gibt offensichtlich Fälle, wo man einfach mal auf gut Glück klagt, z.B. Apple vs. Samsung.
-
Rechts-Dau schrieb:
Da ihr ein kommerzielles Unternehmen seid, rate ich dir zu dem einzig Sinnvollen: geht zum Anwalt! Denn a) darf dir hier keiner eine Rechtsberatung geben und b) was wäre die wert? Hier kann jeder alles behaupten.
Wieso darf man hier keine Rechtsberatung geben? Wer verbietet das? Bei b) kann ich allerdings nur voll zustimmen. Ich würde einer Rechtsberatung hier nicht trauen.
-
-
SG1 schrieb:
Erstens ist das Gesetz seit 2008 nicht mehr gültig und zweitens handelt es sich hier ohnehin um keinen konkreten Fall sondern um ein Fallbeispiel. Daher trifft sowieso keine Rechtsberatung zu.
-
Language schrieb:
Wenn es aber nun schon freiwillige Projekte gibt, die das tun, dann läuft die Firma Gefahr, dass sie fälschlicherweise verdächtigt wird, diese Languagefiles einfach zu kopieren, wenn sie weitere Sprachen selbst unterstützen will...
Wie würdet ihr vorgehen?
Neben den erwähnten Rechtsberater würde ich einfach das erstellen eigener Sprachversionen erlauben, aber mit der Einschränkung das diese vom Hersteller übernommen werden dürfen.
Das würde beiden Seiten Sicherheit geben.
-
asc schrieb:
Neben den erwähnten Rechtsberater würde ich einfach das erstellen eigener Sprachversionen erlauben, aber mit der Einschränkung das diese vom Hersteller übernommen werden dürfen.
IANAL, aber ich bezweifle, dass so eine pauschale Regelung vor Gericht Bestand hätte.
-
Rechtlich gesehen darf eine Übersetzung nur mit Zustimmung des Urhebers des Originals verbreitet werden. Aber man wäre als Firma schon enorm dumm in dem Fall zu klagen. Das wäre quasi die Musikindustrievariante von Kundenfreundlichkeit... Warum sollte man als Firma hier klagen wollen? Man kann natürlich den Support verweigern, wenn man mitbekommt, dass eine übersetzte Version verwendet wird. Aber alles andere würde der Firma doch nur schaden. Da hat sich ein Kunde kostenlos die Mühe gemacht den Abnehmerkreis zu erweitern.
Andererseits hat der Übersetzer auf die Übersetzung auch wieder ein Urheberrecht und die Firma darf die Übersetzung also nicht ohne weiteres übernehmen. Ob eine entsprechende Klausel in der Lizenz gültig wäre, weiß ich aber nicht.
-
rüdiger schrieb:
Andererseits hat der Übersetzer auf die Übersetzung auch wieder ein Urheberrecht und die Firma darf die Übersetzung also nicht ohne weiteres übernehmen.
Richtig.
Das Problem liegt also darin zu beweisen, dass man als Firma selbst übersetzt hat und keine bestehende Übersetzung einfach so in sein kommerzielles Produkt integriert hat.Und jetzt beweise mal dies bei einer Übersetzung, die 1:1 aus dem Original übersetzt wurde und sich auch nicht anders übersetzen lässt, dass es deine eigene Arbeit ist.
Den freiwilligen das Übersetzen zu verbieten mag zwar eine doofe Idee sein, allerdings hätte eine Firma auch kaum eine andere Wahl, wenn sie ihr Produkt mit einer weiteren Sprache ausstatten will.
Bestenfalls könnte sie die Übersetzung kaufen, aber das dürfte sich nicht in allen Fällen arrangiren lassen und was wenn der Freiwillige zu viel Geld verlangt und die Hauseigene Übersetzung günstiger wäre?
-
Vielleicht sehe ich es auch zu einfach: Sofern mit der reinen Übersetzung kein Geld gemacht werden soll, sondern mit dem Produkt als solches würde ich im ersten Schritt folgendes machen:
1. Bei den zugrundeliegenden Dateien einen Lizenztext hinzupacken der für die Zukunft allen das Recht gibt weitere Übersetzungen hinzuzufügen, aber gleichzeitig verlangt, das man diese auch für die Firma und andere zum Ändern bereit stellt (Wäre da die LGPL oder eine BSD-Lizenz nicht passend?).
2. Bei den bestehenden privaten Übersetzungen könnte man versuchen im ersten Schritt ihre Urheber (falls möglich) freundlich zu kontaktieren, bevor man schwere Geschützte auffährt. Falls dabei keine Einigung erreicht wird, würde ich die Person noch die Möglichkeit geben mit einer Frist von x Tagen die Dateien aus dem Internet zu entfernen.
Wobei sich mir die Frage stellt, ob hier überhaupt die nötige Schöpfungstiefe erreicht ist, um wirklich rechtliche Konsequenzen abzuleiten.
3. Erst dann würde ich wirklich einen Anwalt einschalten (und mich vorher dort auch informieren, ob es nicht wirklich einen besseren Weg gibt).
-
Erstens wird eine spätere Übersetzung ja vermutlich nicht intern gemacht, sondern von einer externen Firma. Dann ist der Beweis ja schon relativ einfach, weil man eben nachweisen kann, dass man für die Übersetzung eine andere Firma beauftragt hat. Aber warum sollte man das überhaupt beweisen müssen? Selbst im unrealistischen Fall, dass der Hobby-Übersetzer klagen sollte, hat der Kläger ja erst einmal die Beweislast und dann besteht immer noch das Problem, dass der Hobby-Übersetzer gegen das Urheberrecht der Firma verstoßen hat.
Und die Gefahr existiert ja genauso, wenn man gegen den Hobby-Übersetzer klagt. Dann hätte er sogar ein Motiv selbst zu klagen und er hätte einen Beweis, dass die Firma nicht nur Kenntnis sondern auch Zugang zur Übersetzung hatte.
IANAL
-
rüdiger schrieb:
Aber warum sollte man das überhaupt beweisen müssen? Selbst im unrealistischen Fall, dass der Hobby-Übersetzer klagen sollte, hat der Kläger ja erst einmal die Beweislast [...]
... und wenn es wirklich nur eine einzige Möglichkeit der Übersetzung geben sollte, kann ihm das nicht gelingen (es sei denn, er ist der einzige, der dieser Sprache mächtig ist oder ähnliches, aber das können wir wohl ausschließen.)
-
rüdiger schrieb:
Erstens wird eine spätere Übersetzung ja vermutlich nicht intern gemacht, sondern von einer externen Firma. Dann ist der Beweis ja schon relativ einfach, weil man eben nachweisen kann, dass man für die Übersetzung eine andere Firma beauftragt hat. Aber warum sollte man das überhaupt beweisen müssen? Selbst im unrealistischen Fall, dass der Hobby-Übersetzer klagen sollte, hat der Kläger ja erst einmal die Beweislast und dann besteht immer noch das Problem, dass der Hobby-Übersetzer gegen das Urheberrecht der Firma verstoßen hat.
Selbst wenn der Hobby-Übersetzer nicht klar, besteht immer noch das Problem,
daß er in der Öffentlichkeit behauptet, daß die Firma seinen Text gestohlen hat und nun kommerziell vermarktet.In der Community kommt so etwas sicher auch nicht gut, wenn dann alle die Firma für ne lumpige Dieb-Firma halten.
-
Rettich schrieb:
In der Community kommt so etwas sicher auch nicht gut, wenn dann alle die Firma für ne lumpige Dieb-Firma halten.
Dann sollte die Firma den Text einfach nicht übernehmen, sondern selber übersetzen bzw. in Auftrag geben?
Dass es für einen Großteil der Sätze nur eine einzige mögliche Übersetzung gibt, halte ich für praktisch ausgeschlossen. Natürliche Sprachen sind viel zu unscharf dafür. Wenn also wirklich ein Großteil absolut identisch übersetzt ist, liegt doch der Verdacht wirklich nahe, dass die Firma da was geklaut hat.
Abgesehen davon enthält praktisch jede größere Übersetzung Fehler, vor allem wenn sie billig (d.h. mit wenig Skill-, Zeit- und Personeneinsatz) angefertigt wird. Von Tippfehlern über falsch übersetzte Nuancen zu ganz schlimmen Sachen wie Sätze, die der Übersetzer selber nicht verstanden hat (letzteres sollte nie passieren, denn ein Übersetzer sollte dann einfach jemand anderen fragen). Wenn dann der selbe Fehler in der offiziellen Übersetzung der Firma ist, dann ist ziemlich eindeutig, woher die Firma ihre "Übersetzung" hat.
-
Christoph schrieb:
Rettich schrieb:
In der Community kommt so etwas sicher auch nicht gut, wenn dann alle die Firma für ne lumpige Dieb-Firma halten.
Dann sollte die Firma den Text einfach nicht übernehmen, sondern selber übersetzen bzw. in Auftrag geben?
Macht sie doch, richtig lesen!
-
rüdiger schrieb:
Rechtlich gesehen darf eine Übersetzung nur mit Zustimmung des Urhebers des Originals verbreitet werden. Aber man wäre als Firma schon enorm dumm in dem Fall zu klagen. Das wäre quasi die Musikindustrievariante von Kundenfreundlichkeit... Warum sollte man als Firma hier klagen wollen? Man kann natürlich den Support verweigern, wenn man mitbekommt, dass eine übersetzte Version verwendet wird. Aber alles andere würde der Firma doch nur schaden. Da hat sich ein Kunde kostenlos die Mühe gemacht den Abnehmerkreis zu erweitern.
Andererseits hat der Übersetzer auf die Übersetzung auch wieder ein Urheberrecht und die Firma darf die Übersetzung also nicht ohne weiteres übernehmen. Ob eine entsprechende Klausel in der Lizenz gültig wäre, weiß ich aber nicht.
Ich wäre da vorsichtig, jemanden als dumm zu verurteilen. Die Firma möchte eben möglicherweise mit einer eigenen Übersetzung Geld verdienen. Da wäre sie eher dumm, eine freie Übersetzung zuzulassen.
-
Rettich schrieb:
Christoph schrieb:
Rettich schrieb:
In der Community kommt so etwas sicher auch nicht gut, wenn dann alle die Firma für ne lumpige Dieb-Firma halten.
Dann sollte die Firma den Text einfach nicht übernehmen, sondern selber übersetzen bzw. in Auftrag geben?
Macht sie doch, richtig lesen!
Ja, aber dann wird die Übersetzung von ganz alleine hinreichend anders sein*. Andernfalls gab es in dem ganzen Programm vielleicht 3 Wörter zu übersetzen mit Standardbedeutungen wie "Load", "Save", "Quit".
[*] und außerdem wird die Übersetzung dann von alleine andere Fehler enthalten als die Fan-Übersetzung.
-
Ich würde es verbieten.
Es ist im Prinzip einfach das Problem das Hobbyübersetzer nicht wissen welche Namen geschützt sind.
Manche Worte dürfen nicht übersetzt werden, und manche Worte dürfen erst gar nicht verwendet werden.
In der Firma wird sowas den Übersetzern mitgeteilt durch eine Terminologie Datenbank.
Nehmen wir an der Übersetzer findet es passend "MemoryCard" zu verwenden (1. es fehlt das (tm), 2. Nicht jede Firma darf es verwenden, muss mit Sony geklärt werden.)- Dann wird die Firma von Sony verklagt weil sie es zugelassen haben das geschützte Namen ungefragt im Produkt auftauchen.
- Dann kommt auch noch das Problem das schlechte Übersetzungen am Ende immer auf die Firma zurückgeführt wird.
- Angenommen eine Firma schützt sich das Wort "WurstBrot", und die Firma muss, um rechtlich keine Probleme zu bekommen, alle übersetzungen entGegen Hobbyübersetzungen habe ich an sich nichts, es muss aber von LSPs und den Technischen Redaktionen gegen gelesen werden.
-
David W schrieb:
Ich würde es verbieten.
Es ist im Prinzip einfach das Problem das Hobbyübersetzer nicht wissen welche Namen geschützt sind.
Manche Worte dürfen nicht übersetzt werden, und manche Worte dürfen erst gar nicht verwendet werden.
In der Firma wird sowas den Übersetzern mitgeteilt durch eine Terminologie Datenbank.
Nehmen wir an der Übersetzer findet es passend "MemoryCard" zu verwenden (1. es fehlt das (tm), 2. Nicht jede Firma darf es verwenden, muss mit Sony geklärt werden.)- Dann wird die Firma von Sony verklagt weil sie es zugelassen haben das geschützte Namen ungefragt im Produkt auftauchen.
- Dann kommt auch noch das Problem das schlechte Übersetzungen am Ende immer auf die Firma zurückgeführt wird.
- Angenommen eine Firma schützt sich das Wort "WurstBrot", und die Firma muss, um rechtlich keine Probleme zu bekommen, alle übersetzungen entGegen Hobbyübersetzungen habe ich an sich nichts, es muss aber von LSPs und den Technischen Redaktionen gegen gelesen werden.
Warum sollte die Firma für eine Hobbyübersetzung von einer 3. Person verantwortlich sein?
Bei Computerspielen gab es bei den Sportspielen oft die Möglichkeit die Manschafts- und Spielernamen umzubenennen.
Die Spielehersteller verwendeten natürlich Fanatasienamen die es in den echten Ligen nicht gibt.
Aber es gab Fans, die solche Spielernamenänderungen veröffentlichten.
Wie sah es denn da rechtlich aus?Wurde die Firma dann verklagt, weil sie es zugelassen hat, daß Fans die Listen umschreiben?
-
Und warum unterbindet dann Majong nicht, daß in Minecraft die Enterprise & Co nachgebaut wird?