Rechnung fuer Domain, die ueber Angebot gratis verfuegbar war



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    Im Zweifelsfall bitte auch folgende Hinweise beachten:
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  • Warst du zum Zeitpunkt des Angebot aufgeklärt über Folgekosten?



  • Meine Eltern haben den Brief ja bekommen und mich darauf angesprochen. Nein, ich wusste nichts von Folgekosten.
    Das Angebot war von http://www.easyname.eu.



  • Nach meine Meinung (ich bin kein Österreicher) Inkassobüro anrufen, sich informieren, wie die Verfahren, wenn eine Forderung nicht rechtens (weil kein Vertrag,... Argumentation sollte stichhaltig rübergebracht werden) ist. Falls es funktioniert dies mit Inakassobüro durchzuführen, noch mal schriftlich festhalten und um eine schriftliche Bestätigung des Sachverhalt bitten. Sonst um andere rechtsmittel kümmern oder bezahlen.



  • Und vielleicht noch fürs nächste mal: wenn sowas kommt nicht ignorieren sondern gleich widersprechen. -- aber das hilft jetzt natürlich nix.



  • Kellerautomat schrieb:

    Hallo Leute,

    Vorgeschichte: Vorletztes Jahr gab es auf Facebook fuer einen "like" ein Angebot einer gratis-Domain ueber einen gewissen Zeitraum. Da ich temporaer eine Domain gebraucht habe, habe ich die erforderlichen Schritte durchgefuehrt und diese Domain erhalten.

    Ein paar Monate spaeter, weit nach ablauf des gratis Zeitraumes, habe ich dann eine Mail ueber eine nicht zustellbare Rechnung (ich habe eine imaginaere Wohnadresse angegeben) erhalten.

    Hast du deren AGBs und das Kleingedruckte gelesen?

    Da werden vermutlich zwei Dinge drinnen stehen (vermutlich, ich hab nicht nachgesehen):

    1. Du musst volljährig sein wenn du die "gratis" Domain haben willst und
    2. Wenn du die Domäne nicht vor Ablauf der Frist löscht/kündigst/was-auch-immer gehst du automatisch einen Vertrag mit denen ein und musst zahlen

    Nein, ich wusste nichts von Folgekosten.

    Und das sollen wir glauben? Bist du von hinterm Mond oder was?



  • Zum Bleistiftelchen...

    Die lieben AGBs schrieb:

    Besondere Bestimmungen bei .at-Domains:

    Nessus ist ein von der zentralen Registrierungsstelle für .at Domains nic.at Internet Verwaltungs- Betriebsgesellschaft m.b.H. (kurz nic.at) anerkannter Registrar und wird offiziell auf der nic.at Website aufgelistet. .at-Domains werden von der Registrierungsstelle nic.at vergeben. Das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht zwischen dem Kunden und nic.at direkt. Nessus tritt in diesem Vertragsverhältnis nur als Vermittler auf. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at).

    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit nic.at nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit Nessus aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei nic.at kündigen muss. Nessus fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart). Bei rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich Inhaberrechten von .at Domains finden die Schlichtungsrichtlinien von nic.at Anwendung.

    Nessus behält sich laut nic.at Registrarvertrag das Recht vor bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe (bis spätestens 29 Tage vor Ablauf der Domain) der Verlängerung oder Kündigung einer .at-Domain, durch die Transaktion "Billwithdraw" die Funktion als Rechnungsempfänger und Verwalter der Domain zurücklegen und sich so von der Zahlungspflicht hinsichtlich der Domain für zukünftige Zahlungen zu entbinden.

    Na das (sich so von der Zahlungspflicht für zukünftige Zahlungen zu entbinden) haben sie dann wohl gemacht. Und jetzt schickt nic.at dir ne Rechnung. So einfach ist das.

    Ich sehe da nicht viel Licht für dich.
    OK, du bist minderjährig, aber du wirst wohl ziemlich sicher ein "ja, ich hab die verfickten AGBs gelesen" und/oder "ja, ich bin volljährig" Hakerle gesetzt haben. Und ich gehe fast davon aus dass das hier in Ö von der Rechtslage her ausreichend ist (bzw. auch damals war).

    Vermutlich kannst du den ganzen Scheiss trotzdem anfechten weil du minderjährig bist (bzw. deine Eltern können). Nur dann klagen die (=Nessus) eben wegen Schadensersatz und/oder verpassen dir noch ne schöne Anzeige. Natürlich erst nachdem nic.at Nessus geklagt hat. Alleine schon die Gerichtskosten können da böse zuschlagen. Tjoah...

    Ich schlage vor: red mal mit deinen Eltern. Vermutlich wäre es schlau sich mal freundlich mit der nic.at in Verbindung zu setzen, und denen zu erklären was passiert ist. Und logischerweise beim Inkassobüro melden, damit die nicht noch weitere Schritte unternehmen und die Kosten dann u.U. noch höher werden.

    ps
    Dass ich kein Anwalt bin, dashier keine Rechtsberatung ist und du (bzw. deine Eltern) daher besser zu einem Anwalt gehen sollten versteht sich hoffentlich von selbst.



  • hustbaer schrieb:

    Hast du deren AGBs und das Kleingedruckte gelesen?

    Wuerdest du die AGBs bei einer Facebook Aktion lesen?

    hustbaer schrieb:

    1. Du musst volljährig sein wenn du die "gratis" Domain haben willst und

    Steht in den nic.at AGBs. Macht den Vertrag, falls dieser jemals existierte, also ungueltig.

    hustbaer schrieb:

    1. Wenn du die Domäne nicht vor Ablauf der Frist löscht/kündigst/was-auch-immer gehst du automatisch einen Vertrag mit denen ein und musst zahlen

    Das wiederum habe ich nirgens gefunden.

    hustbaer schrieb:

    Und das sollen wir glauben? Bist du von hinterm Mond oder was?

    Kannst du auch in normalem Ton mit mir reden, ohne gleich beleidigend zu werden? Dass Unternehmen gratis Zeugs fuer Likes hergeben ist doch relativ ueblich.



  • http://www.youtube.com/watch?v=7XPruJAVdAQ
    Die klingen zwar kompetent, sind aber aus Köln. Wird dir in Österreich wahrscheinlich nicht helfen. Aber vielleicht als kleine Übersicht, wie das abläuft, falls du überhaupt einen Anwalt einschalten möchtest.



  • Kellerautomat schrieb:

    hustbaer schrieb:

    Hast du deren AGBs und das Kleingedruckte gelesen?

    Wuerdest du die AGBs bei einer Facebook Aktion lesen?

    Wenn ich auch nur im Traum daran denken würde bei so einer Aktion mitzumachen, dann würde ich die ZUMINDEST "recht aufmerksam überfliegen".

    hustbaer schrieb:

    1. Du musst volljährig sein wenn du die "gratis" Domain haben willst und

    Steht in den nic.at AGBs. Macht den Vertrag, falls dieser jemals existierte, also ungueltig.

    Jo. Dafür hast du gelogen. Macht dich garantiert angreifbar - zivilrechtliche Klage und so (Schadensersatz oder was weiss ich). Und falls du wegen Alter noch geschützt sein solltest dann müssen deine Eltern es halt ausbaden.

    hustbaer schrieb:

    1. Wenn du die Domäne nicht vor Ablauf der Frist löscht/kündigst/was-auch-immer gehst du automatisch einen Vertrag mit denen ein und musst zahlen

    Das wiederum habe ich nirgens gefunden.

    Weil du die AGBs nicht gelesen hast. Die interessante Stelle hab ich ja bereits gepostet. (Ist nicht genau das was ich vermutet hatte, aber die Folgen sind ähnlich.)

    hustbaer schrieb:

    Und das sollen wir glauben? Bist du von hinterm Mond oder was?

    Kannst du auch in normalem Ton mit mir reden, ohne gleich beleidigend zu werden? Dass Unternehmen gratis Zeugs fuer Likes hergeben ist doch relativ ueblich.

    Ist für mich wirklich schwer mir vorzustellen dass jemand der intelligent genug ist um C++ zu lernen so naiv sein kann.
    Naja...
    Haste wieder was gelernt.



  • In dem Brief, den ich erhalten habe, steht, dass "saemtliche Korrespondenzen und Zahlungen" nur noch ueber das Inkassobuero abzuwickeln sind. Sollte ich also morgen einfach mal bei denen anrufen und versuchen, die Situation dort zu klaeren?



  • Ich würde einfach zahlen. Du bist selbst Schuld wenn du AGBs nicht liest.
    Klingt hart, ist aber so.
    Außerdem, was hast du dir erwartet? Das das wirklich gratis ist?



  • Grrr die Facebook Aktion ist von Easyname nicht von Nic.at.



  • Ich weiss, ich hab sie ja auch verlinkt...



  • Ich weiß ja nicht wie das bei euch im Ösiland ist, aber in DE kann man soweit ich weiß nicht mal eben so Kosten in den AGB verstecken, jedenfalls nicht rechtskräftig. Ich würde einen Anwalt zumindest um eine kostenlose Ersteinschätzung bitten.

    IrgendeinName schrieb:

    Ich würde einfach zahlen. Du bist selbst Schuld wenn du AGBs nicht liest.
    Klingt hart, ist aber so.
    Außerdem, was hast du dir erwartet? Das das wirklich gratis ist?

    Was ein Quatsch. Es gibt Dinge die man da rein schreiben kann, und Dinge die nicht gültig sind. Du hast mit Sicherheit so gut wie noch nie AGB vollständig durchgelesen. Das Forum kostet übrigens 550€/Tag, die Rechnung kommt noch.



  • cooky451 schrieb:

    Ich weiß ja nicht wie das bei euch im Ösiland ist, aber in DE kann man soweit ich weiß nicht mal eben so Kosten in den AGB verstecken, jedenfalls nicht rechtskräftig. Ich würde einen Anwalt zumindest um eine kostenlose Ersteinschätzung bitten.

    Inzwischen muss der Preis exakt erkenntlich sein sowie der Button (in Deutschland).



  • cooky451 schrieb:

    Ich weiß ja nicht wie das bei euch im Ösiland ist, aber in DE kann man soweit ich weiß nicht mal eben so Kosten in den AGB verstecken, jedenfalls nicht rechtskräftig. Ich würde einen Anwalt zumindest um eine kostenlose Ersteinschätzung bitten.

    IrgendeinName schrieb:

    Ich würde einfach zahlen. Du bist selbst Schuld wenn du AGBs nicht liest.
    Klingt hart, ist aber so.
    Außerdem, was hast du dir erwartet? Das das wirklich gratis ist?

    Was ein Quatsch. Es gibt Dinge die man da rein schreiben kann, und Dinge die nicht gültig sind. Du hast mit Sicherheit so gut wie noch nie AGB vollständig durchgelesen. Das Forum kostet übrigens 550€/Tag, die Rechnung kommt noch.

    Ich lese sicher nicht alle AGBs durch, aber meistens. Und definitiv in so einem Fall.

    Außerdem, kurz Googlen und:
    http://www.finanz-journal.at/gratis-at-domain-von-easyname/



  • IrgendeinName schrieb:

    Ich lese sicher nicht alle AGBs durch, aber meistens. Und definitiv in so einem Fall.

    Dann wärst du die Ausnahme der Ausnahme, und deshalb halte ich es für wahrscheinlicher, dass du hier einfach gelogen hast.

    IrgendeinName schrieb:

    Außerdem, kurz Googlen und:
    http://www.finanz-journal.at/gratis-at-domain-von-easyname/

    Musste mir nicht sagen, ich hab mich da nicht angemeldet. 😉



  • Kellerautomat schrieb:

    Wuerdest du die AGBs bei einer Facebook Aktion lesen?

    _Gerade_ bei sowas: Ja, sehr genau.



  • Ich seh ja ein, dass es eine dumme Idee war. Das Problem ist, dass ich laut Brief nur bis 11.09. Einspruch erheben kann, viel Zeit hab ich also nicht...


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