§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten



  • (1) Ein Vertrag, durch den der Urheber Rechte für unbekannte Nutzungsarten einräumt oder sich dazu verpflichtet, bedarf der Schriftform. Der Schriftform bedarf es nicht, wenn der Urheber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumt. Der Urheber kann diese Rechtseinräumung oder die Verpflichtung hierzu widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der andere die Mitteilung über die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung an den Urheber unter der ihm zuletzt bekannten Anschrift abgesendet hat.
    (2) Das Widerrufsrecht entfällt, wenn sich die Parteien nach Bekanntwerden der neuen Nutzungsart auf eine Vergütung nach § 32c Abs. 1 geeinigt haben. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die Parteien die Vergütung nach einer gemeinsamen Vergütungsregel vereinbart haben. Es erlischt mit dem Tod des Urhebers.
    (3) Sind mehrere Werke oder Werkbeiträge zu einer Gesamtheit zusammengefasst, die sich in der neuen Nutzungsart in angemessener Weise nur unter Verwendung sämtlicher Werke oder Werkbeiträge verwerten lässt, so kann der Urheber das Widerrufsrecht nicht wider Treu und Glauben ausüben.
    (4) Auf die Rechte nach den Absätzen 1 bis 3 kann im Voraus nicht verzichtet werden.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    Ist jetzt nun eine BSD-Lizenz eine Abmachung über eine unbekannte Nutzungart oder nicht?

    Es ist nämlich doch so wie ich mir dachte. Wenn man sich mal alles unter Abschnitt 5 durchliest, merkt man, dass eben doch das Gesetz einiges Vorschreibt, für die Gültigkeit.

    Man sieht also man sollte damit besser zu einem Rechtsanwalt gehen. Gleich wohl, wenn ich immer wusste, Microsofts-Lizenzen sind Wunschgesetze.



  • Gute Güte. Lies doch bitte einen der zahlreichen Artikel diverser Juristen zu OS-Lizenzen und deutschem Urheberrecht und hör endlich auf, hier neue Threads zu erstellen. Besonders dann, wenn du die Texte, die du referenzierst, offensichtlich nicht gelesen oder zumindest nicht verstanden hast:

    Der Schriftform bedarf es nicht, wenn der Urheber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumt.



  • nman schrieb:

    Gute Güte. Lies doch bitte einen der zahlreichen Artikel diverser Juristen zu OS-Lizenzen und deutschem Urheberrecht und hör endlich auf, hier neue Threads zu erstellen. Besonders dann, wenn du die Texte, die du referenzierst, offensichtlich nicht gelesen oder zumindest nicht verstanden hast:

    Der Schriftform bedarf es nicht, wenn der Urheber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumt.

    Bitte? Meine Frage war aber eine andere: "Ist jetzt nun eine BSD-Lizenz eine Abmachung über eine unbekannte Nutzungart oder nicht?"



  • Wie kommst du auf die Idee? Es handelt sich um ein stinknormales einfaches Nutzungsrecht, nachzulesen in diversen Publikationen zu dem Thema. (Zb. denen vom ifross, dem GPL-Kommentarbuch von O'Reilly, usw. usf.)

    Wenn du dir offensichtlich so unsicher bist, warum beantwortest du dann Fragen in anderen Threads zu dem Thema?



  • nman schrieb:

    Wie kommst du auf die Idee? Es handelt sich um ein stinknormales einfaches Nutzungsrecht, nachzulesen in diversen Publikationen zu dem Thema. (Zb. denen vom ifross, dem GPL-Kommentarbuch von O'Reilly, usw. usf.)

    Wenn du dir offensichtlich so unsicher bist, warum beantwortest du dann Fragen in anderen Threads zu dem Thema?

    Von wegen ich beantwortet. Ich habe darauf hingewiesen, dass das Gesetz immer noch mehr Gewicht hat.

    Aber lassen wir das, ich merke ihr wisst es selber nicht und könnt nur mit Links um euch werfen. Nur weil irgend ein Depp eine Seite publik macht, heißt das noch lange nicht, dass das stimmen muss was da steht. Im Ernstfall greift eben immer doch noch das Gesetz.

    Darum habe ich auch immer um eine schriftliche Genehmigung gebeten und sie halt auch einfach bekommen. So was ist um einiges mehr Wert, als Meinungen von irgendwelchen Leuten über so was.

    Ich kann nur sagen, im Zweifelsfall lieber vorher den Rechtsanwalt fragen.



  • nman schrieb:

    Wenn du dir offensichtlich so unsicher bist, warum beantwortest du dann Fragen in anderen Threads zu dem Thema?

    Ist doch offensichtlich. Er versucht mich nachzuahmen, dieser nolifer 😡

    Aber lassen wir das, ich merke ihr wisst es selber nicht und könnt nur mit Links um euch werfen

    Ich glaube, es ist so, dass nman Ahnung hat, du aber einfach zu dumm bist seine Erklärung zu verstehen.

    So was ist um einiges mehr Wert, als Meinungen von irgendwelchen Leuten über so was.

    Z. B. von dir. Also halt in anderen Threads die Klappe.

    Nur weil irgend ein Depp eine Seite publik macht, heißt das noch lange nicht, dass das stimmen muss was da steht

    Jo, und wenn es kein Depp ist? Was dann? Du bist nicht der zu entscheiden ob jemand ein Depp ist oder nicht.





  • Zeus schrieb:

    Von einem Rechtsanwalt:
    http://www.kanzlei-langlotz.de/lizenzvertrag.pdf

    Interessant finde ich:

    1. Die Übertragung sämtlicher Nutzungsarten
    Die Möglichkeit, einem Dritten sämtliche Arten der
    Nutzung zu gestatten, führt nicht selten zu Missverständnissen.
    Sollen dem Lizenznehmer tatsächlich alle
    denkbaren Nutzungsarten übertragen werden, müssen
    diese in dem Lizenzvertrag ausdrücklich aufgeführt
    werden. Die pauschale Abtretung sämtlicher Nutzungsrechte
    genügt dagegen nicht. Der Grund dafür besteht
    in der sog. Zweckübertragungslehre, die neben einigen
    anderen Vorschriften auch in § 31 Absatz 5 UrhG zum
    Ausdruck kommt:
    Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts
    die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln
    bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von
    beiden Partnern zugrundegelegten Vertragszweck,
    auf welche Nutzungsarten es sich
    erstreckt.
    Mit anderen Worten: Dem Lizenznehmer können nicht
    pauschal „sämtliche Rechte“ zur Nutzung des
    Betreffenden Werks eingeräumt werden, auch wenn der
    Vertrag genau dies seinem Wortlaut nach vorsieht. Es
    ist daher erforderlich, sämtliche Nutzungsarten im
    Vertrag aufzuführen.
    Gemäß § 31 Absatz 4 UrhG ist die Lizenzvergabe für
    zukünftige, derzeit noch nicht bekannte Nutzungsarten
    unwirksam.

    . Darum habe ich mir nämlich auch immer lieber eine schriftliche Bestätigung vom Distributor geholt.



  • Meine Güte, wir sind wohl schwer von Begriff. Deine Frage ist, auf welche rechtliche Grundlage basierend Lizenzvertäge, dabei ist speziell die BSD unerheblich. Im den Artikel wird klar beschrieben es ist der Artikel 31 Einräumung von Nutzungsrechten des UrhG. Du postet in diesen Thread belanglosses Zeug. IMO geht es bei sämtlicher Nutzungsarten um das Abtretten des Rechts am Werk. Eine Software wird zwischen den Urhebener und dem Nutzer lizenziert. Ich weiß wirklich nicht warum du solche Anfrage eine Distributor holst.



  • Zeus schrieb:

    Meine Güte, wir sind wohl schwer von Begriff. Deine Frage ist, auf welche rechtliche Grundlage basierend Lizenzvertäge, dabei ist speziell die BSD unerheblich. Im den Artikel wird klar beschrieben es ist der Artikel 31 Einräumung von Nutzungsrechten des UrhG. Du postet in diesen Thread belanglosses Zeug. IMO geht es bei sämtlicher Nutzungsarten um das Abtretten des Rechts am Werk. Eine Software wird zwischen den Urhebener und dem Nutzer lizenziert. Ich weiß wirklich nicht warum du solche Anfrage eine Distributor holst.

    Weil der den ich Distributor nenne, der ist der die Software zum Download anbietet.

    Dir ist schon klar, dass ich das "du meine güte"-Gesülze schon absolut automatisch überfliege.



  • Alles schrieb:

    Nur weil irgend ein Depp eine Seite publik macht, heißt das noch lange nicht, dass das stimmen muss was da steht. Im Ernstfall greift eben immer doch noch das Gesetz.

    Mit dem du dich natürlich auskennst, klar. Nur weil irgendein Depp in einem Forum Blödsinn postet, muss das ebenfalls noch lange nicht stimmen.

    Alles schrieb:

    Von wegen ich beantwortet. Ich habe darauf hingewiesen, dass das Gesetz immer noch mehr Gewicht hat.

    Lass mich mal zitieren:

    alterbro schrieb:

    Wenn ich etwas, dass unter dieser Lizenz veröffentlicht wurde, modifiziere und verkaufe, muss ich nichts an den Entwickler zahlen?

    Deine Antwort darauf:

    Alles schrieb:

    Wenn es kommerziell wird, würde ich das lieber schriftlich mit dem Distributor klären. Meistens verlangen die auch einen Vertrag, wenn was für kommerzielle Zwecke von denen was herunterlädt.

    Das ist so haarsträubender Blödsinn, dass es mir sehr schwer fällt zu glauben, dass du von dem Thema auch nur den Hauch einer Ahnung hast.

    Wenn du keinerlei Ahnung hast, dann beantworte bitte keine Threads zu dem Thema.



  • Hehe. Nur komisch, dass es von Widersprüchen nur so regnet.

    Im Prinzip wird jeder, mit Verstand empfehlen sich zu vergewissern.

    Aber wenn man Sachen einfach verdreht, dann glaube ich eher man hat Lange weile.

    Versuch mal in Deutschland was geschäftliches ohne Genehmigung zu machen. Und komm mir jetzt nicht mit, dass sei Belanglos. Das ist es nicht, es geht dabei auch um das deutsche Gesetz. Wenn was kommerziell geschieht, ist es in Deutschland immer eine komplizierte Sache.

    Was meinst Du warum du einen Kassenbon bekommst, wenn Du was in einem Laden kaufst?

    Ach und, nein ich war es nicht, der uns beide gegenüber gestellt hat 🙄

    Eine Genehmigung per Post oder Fax ist noch immer sicherer, als von einer Website, die man jederzeit ohne Verlaufsbuchung verändern kann.



  • Du bist nicht inkompetent, du bist einfach ein Troll. Und nichtmal ein guter.



  • nman schrieb:

    Du bist nicht inkompetent, du bist einfach ein Troll. Und nichtmal ein guter.

    Na klar.

    Ich bin ja nicht bei den wahnsinnigen Lehrern die versuchen, die Schüler auf eine noch kompliziertere Welt vorzubereiten und damit scheitern.



  • Alles schrieb:

    Ich bin ja nicht bei den wahnsinnigen Lehrern die versuchen, die Schüler auf eine noch kompliziertere Welt vorzubereiten und damit scheitern.

    Hä? Wovon zum Teufel redest du?!
    Wechselst du jetzt das Thema, weil du weißt dass nman diesen flamewar gewonnen hat?

    nman, schließ diesen Thread bitte.



  • Sone schrieb:

    Alles schrieb:

    Ich bin ja nicht bei den wahnsinnigen Lehrern die versuchen, die Schüler auf eine noch kompliziertere Welt vorzubereiten und damit scheitern.

    Hä? Wovon zum Teufel redest du?!

    nman, schließ diesen Thread bitte.

    Erst geht "Sone" weg. Denn ist klar von was ich rede.

    here.me.exit()



  • Alles schrieb:

    here.me.exit()

    Und von Klassendesign verstehst du wohl auch nichts. 🙄



  • Sone schrieb:

    Alles schrieb:

    here.me.exit()

    Und von Klassendesign verstehst du wohl auch nichts. 🙄

    Haha. Du weißt ja gar nicht welche Sprache das ist. So ist dass wenn man glaubt, man wüsste über andere bescheint und dann klugschei..t. 🙄 👍 ⚠



  • Alles schrieb:

    garbage

    Du Idiot hast von Software-Entwicklung keine Ahnung. Dass Klassendesign mit Programmierung überhaupt nichts zu tun hat, hast du natürlich auch nicht gepeilt. Hör auf uns alle zu nerven.



  • *popcorn*



  • Tim schrieb:

    *popcorn*

    Lass das! Denn wenn Du schwarz Popcorn kaufst, förderst Du die anderen Idioten!

    Darum verlange ich z.B. beim Busfahrer trotzdem eine Fahrkarte, auch wenn der meint, dass ich keine Brauche. Sonst sagt nachher der Kontrolleur, kann ja jeder sagen, dass das der Busfahrer gesagt hat. Also wenn ihr das nicht versteht, dann weiß ich auch nicht...


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