Erstkäufer haftet für legal downgeladene Musik im Fall des Mißbrauchs durch Dritte und ist dank Wasserzeichen auffindbar



  • Starkes Stück, die Wasserzeichen in den MP3 Dateien führen direkt zum Erstkäufer und wenn von dessen PC ohne sein Wissen die MP3s abgegriffen und von Dritten im Internet verteilt wurden, dann ist er erstmal der Erste, der vor Gericht stehen wird:

    Einige Anbieter bauen aber weiterhin sogenannte Wasserzeichen in die Dateien ein. Das sind sichtbare oder unsichtbare Informationen darüber, von welchem Anbieter die Dateien kommen. Wasserzeichen können auch enthalten, wo, wann und vom wem die Musikdateien gekauft wurden. Es ist nicht verboten, Musikdateien zu kopieren, die Wasserzeichen enthalten – hier muss ja nichts „umgangen“ werden, wie bei einem Kopierschutzsystem. Allerdings können Wasserzeichen auch noch identifiziert und ausgelesen werden, wenn eine Datei kopiert wurde. Auf diese Weise kann zum Teil herausgefunden werden, wer die jeweilige Datei erstmals erworben hat. Mit Wasserzeichen sollen vor allem die Käufer abgeschreckt werden, ihre Dateien im Netz weiter zu verbreiten. Das ist nicht erlaubt und kann rechtlich verfolgt werden.

    http://irights.info/?q=content/klicksafe-cds-digitale-musik-mp3-nutzungsrechte

    Das bedeutet also, man sollte darauf achten, ob der Online-Musikdownloadhändler die Musikdateien mit Wasserzeichen versieht, in denen dann der Käufer vermerkt wird.

    Im Zweifelsfall kauft man lieber eine CD und rippt sich daraus MP3 Dateien für den Computer, dann kann man sicher sein, das in den MP3 Dateien keine Wasserzeichen enthalten sind.



  • <ianal>

    Interessant wird das imho erst durch ein Präzedenzurteil. Solange man dem Käufer nicht die illegale Weitergabe nachweisen kann sollte die Unschuldsvermutung gelten. Die Frage ist doch inwiefern der Käufer für die ja grundsätzlich erlaubte Kopie der Kopie verantwortlich sein kann.

    Interessanter ist imho ob man sich denn tatsächlich ein mp3 kauft, oder nur die Nutzungsrechte erwirbt. Dies kann iirc durchaus vom Anbieter eingeschränkt werden, z.B. auf ein (oder eine handvoll) System(e) begrenzt.

    </ianal>



  • Was wenn ich meine Musik weiterverkaufe? Was wenn ich vor dem Weiterverkauf die Musik illegal geboten habe und es faellt erst spaeter auf? Am Arsch ist sowieso immer der Kunde.



  • Tim schrieb:

    Solange man dem Käufer nicht die illegale Weitergabe nachweisen kann sollte die Unschuldsvermutung gelten.

    das gilt nur im Strafprozess. Zivilrechtlich gewinnt der mit den besseren "Argumenten" (sprich: den besseren Anwälten). Und überleg mal wie oft das der Beschuldigte ist.
    Notfalls zieht man das halt so lange durch die Instanzen, bis dem Beschuldigten das Geld ausgeht und er einem Vergleich zustimmt ("oh; er hat erstinstanzlich gewonnen? Gehen wir doch in Berufung!")



  • MP3 Kauf schrieb:

    Das bedeutet also, man sollte darauf achten, ob der Online-Musikdownloadhändler die Musikdateien mit Wasserzeichen versieht, in denen dann der Käufer vermerkt wird.

    Das ist der falsche Schluss.

    Der richtige Schluss ist, nicht mit Wasserzeichen zu kaufen. Und da man nicht weiss wer aller sowas macht, kauft man eben keine Musik.

    Das ist die Konsequenz daraus.

    Im Zweifelsfall kauft man lieber eine CD und rippt sich daraus MP3 Dateien für den Computer, dann kann man sicher sein, das in den MP3 Dateien keine Wasserzeichen enthalten sind.

    Dafuer umgehst du einen Kopierschutz und bist schon wieder im illegalen Bereich 😉

    Die Contentindustrie sagt ja sehr deutlich was sie gerne haetten. Man muss nur auf sie hoeren und ihrem Ruf folgen.



  • zwutz schrieb:

    Tim schrieb:

    Solange man dem Käufer nicht die illegale Weitergabe nachweisen kann sollte die Unschuldsvermutung gelten.

    das gilt nur im Strafprozess. Zivilrechtlich gewinnt der mit den besseren "Argumenten" (sprich: den besseren Anwälten). Und überleg mal wie oft das der Beschuldigte ist.
    Notfalls zieht man das halt so lange durch die Instanzen, bis dem Beschuldigten das Geld ausgeht und er einem Vergleich zustimmt ("oh; er hat erstinstanzlich gewonnen? Gehen wir doch in Berufung!")

    Das stimmt (leider) auch wieder.



  • Shade Of Mine schrieb:

    Im Zweifelsfall kauft man lieber eine CD und rippt sich daraus MP3 Dateien für den Computer, dann kann man sicher sein, das in den MP3 Dateien keine Wasserzeichen enthalten sind.

    Dafuer umgehst du einen Kopierschutz und bist schon wieder im illegalen Bereich 😉

    Das gilt nur, wenn die CD auch kopiergeschützt ist -> extrem selten.
    Die analogkopie bleibt davon unberührt.



  • Dieser Thread wurde von Moderator/in nman aus dem Forum Themen rund um die IT in das Forum Neuigkeiten aus der realen Welt verschoben.

    Im Zweifelsfall bitte auch folgende Hinweise beachten:
    C/C++ Forum :: FAQ - Sonstiges :: Wohin mit meiner Frage?

    Dieses Posting wurde automatisch erzeugt.


Anmelden zum Antworten