Frage zur Impressumspflicht
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Hallo,
ich habe einen VPS ohne DNS-Eintrag, auf dem eine Administrations-Loginseite von einem Service, den ich für mich selbst laufen habe erreichbar ist. Muss ich Angst vor Abmahnungen haben oder fällt das nicht unter die Impressumspflicht?
Grüße,
Michael
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Wiki schrieb:
Keine Impressumspflicht
Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Auf Werbung sollte dann aber verzichtet werden, sonst kann man sich mit Sicherheit nicht rauswinden
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crispin kenton schrieb:
Wiki schrieb:
Keine Impressumspflicht
Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Auf Werbung sollte dann aber verzichtet werden, sonst kann man sich mit Sicherheit nicht rauswinden
Danke!