GPL-Bibliothek kommerziell verwenden



  • Und wenn ich die Auswahl zwischen zwei ähnlichen Bibliotheken habe - eine mit GPL und eine mit Boost Software License lizenziert - bin ich wohl auf der sichereren Seiten, wenn ich die "Boost-Bibliothek" verwende, sehe ich das richtig?



  • Ja, richtig. Die Boost Lizenz ist sehr liberal. Du kannst praktisch alles damit tun und lassen für die kommerzielle Entwicklung ohne Sourcecode-Freigabe. Statisch linken, ableiten, ändern etc.

    Du brauchst noch nicht mal (wenn du dein Produkt vertreibst) den Boost Lizenz Text beilegen, wenn der Vertrieb in binärer/compilierter Form erfolgt. Den Lizenztext und das Copyright muß man aber beilegen und belassen, wenn man den Sourcecode der BSL-basierten Library oder Anwendung weiter gibt.

    Apple legt die Boost Lizenz aber netterweise oder unwissend auch ihrem iPod bei (siehe Systemmenü z.B. des iPod nano). 😉

    Boost Software Lizenz: 👍



  • ⚠ Falls jemand mal etwas Hilfe beim Aussuchen einer Open-Source-Lizenz benötigt, sei ihm hier geholfen ➡ http://choosealicense.com/



  • Artchi schrieb:

    Problematisch wird es aber dann, wenn die nur intern verwendete Software doch nach draußen gelangt und somit gewollt oder ungewollt "vertrieben" wird? Was ist wenn es eben doch auf einem Public-Server im Web landet? Oder was ist, wenn sie an Partnerfirmen weiter gegeben wird oder jemand es mit nach Hause nimmt?

    Hier stellt sich dann noch die Frage, was passiert, wenn sie von einem Mitarbeiter illegal geklaut wurde und es deswegen nach draußen schafft.

    Was ist wenn sie doch verkauft wird?

    Bei einer Insolvenz könnte dann die Möglichkeit bestehen, dass die SW nicht zur veräußerlichen Insolvenzmasse gehören kann/darf.
    Wenn die Firmensoftware also das Groß des Firmeneigentums darstellt, dann wäre es dumm, auf die GPL zu setzen.



  • ich frage mich immer, was passiert, wenn jemand gpl software nutzt um seine software aufzubauen und vor dem verkauf alles an gpl code ersetzt bzw wieder entfernt hat.
    die software wurde dann doch trotzdem mit gpl entwickelt.

    es ist ja z.b. oft so dass software z.B. 3dsmax auch sagt dass man sie nicht kommerziel nutzen darf wenn man die kostenlose studenten version hat. eine firma liefert 3dsmax ja auch nicht aus, nur die modelle und diese haben am ende kein tag mehr davon wo/wie sie erstellt wurden. die lizens verbietet das dennoch.

    also was ist mit gpl? gilt nur der auslieferungszustand, oder zaehlt, ob die software schon bei der entwicklung (temporaer) auf gpl aufbaute?



  • rapso schrieb:

    ich frage mich immer, was passiert, wenn jemand gpl software nutzt um seine software aufzubauen und vor dem verkauf alles an gpl code ersetzt bzw wieder entfernt hat.
    die software wurde dann doch trotzdem mit gpl entwickelt.

    Intern darfst du mit der GPL ja rumspielen wie du lustig bist, entscheidet ist, dass du bei der Verbreitung die GPL einhälst oder GPL Code vor der Verbreitung entfernst.

    es ist ja z.b. oft so dass software z.B. 3dsmax auch sagt dass man sie nicht kommerziel nutzen darf wenn man die kostenlose studenten version hat. eine firma liefert 3dsmax ja auch nicht aus, nur die modelle und diese haben am ende kein tag mehr davon wo/wie sie erstellt wurden. die lizens verbietet das dennoch.

    Die Lizenz verbietet auch die Raubkopie und trotzdem weiß die Lizenz davon nichts, wenn es kopiert wurde.

    Insofern liegt es am einzelnen User die Lizenz auch einzuhalten und vor einer kommerziellen Verwendung die kommerzielle Lizenz zu erwerben.
    Prüfen kann man das nicht.

    also was ist mit gpl? gilt nur der auslieferungszustand, oder zaehlt, ob die software schon bei der entwicklung (temporaer) auf gpl aufbaute?

    Siehe oben, da das interne entwickeln nicht verboten ist, dürfte das kein Problem sein, wenn vor einer Verbreitung der Code dann wieder entfernt wird.
    Außerdem, wo kein Kläger da auch kein Richter.
    Man müßte dir ja erstmal nachweisen, das du GPL Code schon verwendest hast.



  • Meine Meinung schrieb:

    Man müßte dir ja erstmal nachweisen, das du GPL Code schon verwendest hast.

    Das ist ja schon ein Aufruf zum Rechtsbruch. Auch wenn man es nicht einfach nachweisen kann, ist es verboten. Man sollte die Rechte anderer achten und respektieren. Sonst funktioniert das Zusammenleben nicht so gut.

    Jemand ist so großzügig und stellt seine Software unter die GPL. Und Du willst diese Großzügigkeit mit Füßen treten. Traurige Welt. 😞



  • ich bins schrieb:

    Meine Meinung schrieb:

    Man müßte dir ja erstmal nachweisen, das du GPL Code schon verwendest hast.

    Das ist ja schon ein Aufruf zum Rechtsbruch. Auch wenn man es nicht einfach nachweisen kann, ist es verboten. Man sollte die Rechte anderer achten und respektieren. Sonst funktioniert das Zusammenleben nicht so gut.

    Jemand ist so großzügig und stellt seine Software unter die GPL. Und Du willst diese Großzügigkeit mit Füßen treten. Traurige Welt. 😞

    Welchen Rechtsbruch? Welche Basis? IMO interessiert die GPL zwei Sachen, eine Veröffentlichung und ob der Code ein abgeleitetes Werk ist. Wenn ich den Code der unter GPL ist aus meinen Werk entfernen - ist mein Werk kein abgeleitetes Werk mehr.



  • Meine Meinung schrieb:

    rapso schrieb:

    ich frage mich immer, was passiert, wenn jemand gpl software nutzt um seine software aufzubauen und vor dem verkauf alles an gpl code ersetzt bzw wieder entfernt hat.
    die software wurde dann doch trotzdem mit gpl entwickelt.

    Intern darfst du mit der GPL ja rumspielen wie du lustig bist, entscheidet ist, dass du bei der Verbreitung die GPL einhälst oder GPL Code vor der Verbreitung entfernst.

    das war eben die frage, wenn man jedes byte das man vom GPL code verwendete ersetzt (auch durch null, also entfernt), zaehlt das als GPL free oder hat man dennoch die GPL lizens, weil man auf GPL code aufbaute?

    es ist ja z.b. oft so dass software z.B. 3dsmax auch sagt dass man sie nicht kommerziel nutzen darf wenn man die kostenlose studenten version hat. eine firma liefert 3dsmax ja auch nicht aus, nur die modelle und diese haben am ende kein tag mehr davon wo/wie sie erstellt wurden. die lizens verbietet das dennoch.

    Die Lizenz verbietet auch die Raubkopie und trotzdem weiß die Lizenz davon nichts, wenn es kopiert wurde.

    Insofern liegt es am einzelnen User die Lizenz auch einzuhalten und vor einer kommerziellen Verwendung die kommerzielle Lizenz zu erwerben.
    Prüfen kann man das nicht.

    das war nicht der punkt. sorry.

    also was ist mit gpl? gilt nur der auslieferungszustand, oder zaehlt, ob die software schon bei der entwicklung (temporaer) auf gpl aufbaute?

    Siehe oben, da das interne entwickeln nicht verboten ist, dürfte das kein Problem sein, wenn vor einer Verbreitung der Code dann wieder entfernt wird.
    Außerdem, wo kein Kläger da auch kein Richter.
    Man müßte dir ja erstmal nachweisen, das du GPL Code schon verwendest hast.

    mir geht es echt nicht um tipps zum rechtsbruch, sondern um die feststellung dieser tatsache.



  • Zeus schrieb:

    IMO interessiert die GPL zwei Sachen, eine Veröffentlichung und ob der Code ein abgeleitetes Werk ist. Wenn ich den Code der unter GPL ist aus meinen Werk entfernen - ist mein Werk kein abgeleitetes Werk mehr.

    wenn du also soviel ableitest dass der ursprung der ableitung verschwunden ist, ist es keine ableitung mehr?
    klingt paradox, irgendwie.



  • rapso schrieb:

    wenn du also soviel ableitest dass der ursprung der ableitung verschwunden ist, ist es keine ableitung mehr?
    klingt paradox, irgendwie.

    Liegt wohl eher an meine Interpretation dieses Begriff, dass ich es nicht als Paradox empfinde.



  • Hallo,

    ich bin Autor einer kommerziellen Software und der einzige Entwickler der den ganzen Quellcode geschrieben hat. Ich vertreibe es derzeit unter einer kommerziellen Lizenz.

    Nun überlege ich es unter AGPLv3 oder ähnliches zu stellen um damit nicht kommerzielle Projekte jeglicher Art zu unterstützen.

    Ich möchte nicht, dass Jemand für die freie Lizenz Geld bezahlt. Diejenige Person soll auch keine Rechte an der Software besitzen.

    Gibt es da eine Möglichkeit?
    Hat Jemand Erfahrung damit?



  • Was willst du hören? Die GPLs sind mehrere Seiten lang.

    Die Rechte an der Software hat immer der Urheber (Copyright), und das bist ja du in dem Fall. Du vergibst Nutzungsrechte und Änderungsrechte, aber immer unter der Voraussetzung, das es weiter unter GPL passieren muss (Wechselwirkung/Copyleft). Dazu muss immer dein Copyright und die Lizenz bestehen bleiben und keiner darf sie entfernen oder ändern. Du kannst als Urheber weiterhin deine Software parallel proprietär machen und verkaufen. Andere dürfen das mit deiner GPL-Software nicht machen. Sie dürfen verkaufen, aber immer nur unter GPL und somit mit Quellcode... so die Theorie. Ob jemand deinen GPL-Code verkauft bekommt, steht auf einem anderen Blatt, wenn der Käufer es auch beim Urheber kaufen könnte.

    Übersicht zur Philosophie von Free Software:
    https://www.gnu.org/philosophy/philosophy.de.html

    Darf man Free Software verkaufen?
    https://www.gnu.org/philosophy/selling.de.html

    GNU GPLv3: Eine Kurzanleitung:
    https://www.gnu.org/licenses/quick-guide-gplv3.de.html

    GNU-Lizenzen: Tipps zur Verwendung:
    https://www.gnu.org/licenses/gpl-howto.de.html

    Und ja, ich würde im Sinne der User immer unter Affero GPL v3 veröffentlichen.


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