datenträger (CD o. DVD) eines gekauften spieles als image speichern?



  • ich wollte mal fragen, ob es in deutschland legal ist, dass ich von den physikalischen datenträgern meiner gekauften spiele eine image erstellen kann, da ich nicht als die cd/dvd einlegenmöchte, sondern lieber bequem das iso mounten möchte, da ich in dieser beziehung recht faul bin. und weitergeben tue ich es nicht. übrigens ist dies ja mit musik cds iirc erlaubt (sofern man die musikdateien nicht weitergibt, aber man darf sie auf den mp3 player kopieren etc.), deshalb könnte es ja sein, dass das mit games auch möglich ist.



  • legaloderillegal schrieb:

    ich wollte mal fragen, ob es in deutschland legal ist, dass ich von den physikalischen datenträgern meiner gekauften spiele eine image erstellen kann, da ich nicht als die cd/dvd einlegenmöchte, sondern lieber bequem das iso mounten möchte, da ich in dieser beziehung recht faul bin. und weitergeben tue ich es nicht. übrigens ist dies ja mit musik cds iirc erlaubt (sofern man die musikdateien nicht weitergibt, aber man darf sie auf den mp3 player kopieren etc.), deshalb könnte es ja sein, dass das mit games auch möglich ist.

    Knackst Du dabei (auch unwissentlich) einen Kopierschutz? Dann haste damit erstmal
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz#Deutschland
    am Hals.
    "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes" sind eben im Zweifelsfalle alle, und sei es ROT13. Glaube nicht, daß Dein Richter von Tuten eine Ahnung hat; unten haste faire Chancen; wenns hochgeht, kommen die älteren Richter und die sind in Sachen Computersachen so wirr, nichtmal im geringsten Ansatz lernfähig, einfach nur immer falschliegend, allein als letzte Berufungsinstanz quasi gesetzgebend und Du hast verkackt.



  • volkard schrieb:

    Knackst Du dabei (auch unwissentlich) einen Kopierschutz? Dann haste damit erstmal
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz#Deutschland
    am Hals.

    Ich finde es ja beeindruckend, dass sich dieses Gerücht immer noch hartnäckig verbreitet, schuld daran ist wohl ein alter Gamestar Artikel aus dem Jahr 2003, bei dem man den Anwalt gefragt hat und der aber anstatt auf für Computerspiele betreffende Dinge allgemein auf Musik betreffende Dinge einging und somit die falschen Parafragen herangezogen wurden. Diese Irreführung durch die GS war meiner Vermutung nach aber sicher so gewollt, denn die Spieleindustrie lebt davon.

    Auf Computerprogramme, wie eben Computerspiele trifft das Kopierschutzumgehungsvebot nämlich nicht zu.
    Siehe dazu § 69a 5):

    (5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

    http://dejure.org/gesetze/UrhG/69a.html

    legaloderillegal schrieb:

    ich wollte mal fragen, ob es in deutschland legal ist, dass ich von den physikalischen datenträgern meiner gekauften spiele eine image erstellen kann, da ich nicht als die cd/dvd einlegenmöchte, sondern lieber bequem das iso mounten möchte, da ich in dieser beziehung recht faul bin. und weitergeben tue ich es nicht.

    Nach § 69d 2) bist du zum anfertigen einer einzigen Sicherungskopie berechtigt:

    (2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

    http://dejure.org/gesetze/UrhG/69d.html

    Inwieweit das für ISO Images gilt, die zur Nutzung und nicht zum Backup gedacht sind, lasse ich mal offen.

    übrigens ist dies ja mit musik cds iirc erlaubt (sofern man die musikdateien nicht weitergibt, aber man darf sie auf den mp3 player kopieren etc.), deshalb könnte es ja sein, dass das mit games auch möglich ist.

    Die Weitergabe von Musik ist durch die Privatkopie gedeckt (Details siehe WP Artikel).
    Nur greift hier diesmal das Umgehungsverbot bezüglich technischer Schutzmaßnahmen. D.h. ist die Musik kopiergeschützt, dann hast du AFAIK keine Möglichkeit zur Privatkopie.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

    Daher gilt in Kurzform:

    Computerprogramm = Weitergabe verboten, nur eine Sicherungskopie, Umgehung eines Kopierschutes nicht verboten.

    Musik = Weitergabe im Rahmen* der Privatkopie erlaubt und Umgehung eines Kopierschutzes verboten.

    Nach geltender Rechtssprechung gehören Computerspiele zur Gattung der Computerprogramme, völlig gleichgültig ob sie Musik enthalten.

    * Rahmen heißt hier bestenfalls nur an die besten Freunde & Familienangehörige und das maximal nach geltender Rechtssprechung nur bis zu 7 Kopien vom Original.
    Ein Upload in eine Tauschbörse für Millionen unbekannter User ist von der Privatkopie also nicht abgedeckt, das bleibt verboten.



  • Noch etwas.

    Das eigentliche schlimme ist hier allerdings, dass wir schon öfters derartige Threads hatten und volkard und andere mehrfach diese falsche Behauptung aufgestellt haben und diese sogleich auch mehrfach mit dem Verweis auf die entsprechenden Paragrafen richtig gestellt wurden.
    Hier kann man dann also entweder annehmen, dass Volkard diesbezüglich einfach lernresistent ist, das Gesetz auf dem die Richtigstellung basiert, nicht lesen will oder diese Irreführung so gewollt ist und ganz bewusst vollzogen wird.



  • volkard irrt hier schrieb:

    Auf Computerprogramme, wie eben Computerspiele trifft das Kopierschutzumgehungsvebot nämlich nicht zu.
    Siehe dazu § 69a 5):

    (5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

    http://dejure.org/gesetze/UrhG/69a.html

    Oh, fein.

    volkard irrt hier schrieb:

    Inwieweit das für ISO Images gilt, die zur Nutzung und nicht zum Backup gedacht sind, lasse ich mal offen.

    Das dürfte dann auf dem alten Stand sein, daß der Verbreiter mit beliebigen Verträgen und AGBen nicht untersagen kann, daß man sich eine "Arbeitskopie" erstellt, um die Scherereien zu vermeiden, wenn das Original verkratzt ist, um weniger oft CDs wecheln zu müssen, um Stom zu sparen…



  • volkard irrt hier schrieb:

    Das eigentliche schlimme ist hier allerdings, dass wir schon öfters derartige Threads hatten und volkard und andere mehrfach diese falsche Behauptung aufgestellt haben und diese sogleich auch mehrfach mit dem Verweis auf die entsprechenden Paragrafen richtig gestellt wurden.
    Hier kann man dann also entweder annehmen, dass Volkard diesbezüglich einfach lernresistent ist, das Gesetz auf dem die Richtigstellung basiert, nicht lesen will oder diese Irreführung so gewollt ist und ganz bewusst vollzogen wird.

    Muss in meinen ausgiebigen Forumspausen gewesen sein. Oder Du hattest gerade Trollnamen an wie "Kenner des…", diese Beträge lese ich nicht. Auch "volkard irrt hier" ist grenzwertig, in die Namen soll nicht der Inhalt des Texts geschrieben werden, wer das macht, will meistens nur provozieren.



  • Das dürfte dann auf dem alten Stand sein, daß der Verbreiter mit beliebigen Verträgen und AGBen nicht untersagen kann, daß man sich eine "Arbeitskopie" erstellt, um die Scherereien zu vermeiden, wenn das Original verkratzt ist, um weniger oft CDs wecheln zu müssen, um Stom zu sparen…

    Meiner Meinung nach ist die eine Sicherungskopie eh zu wenig, es sollten mindestens zwei erlaubt sein, damit man ein redundantes Backup erstellen kann.
    Wenn die Original CD nämlich mal aus irgendeinem Grund, von mir aus Alterung, unlesbar wird, dann hat man nur noch eine einzige Sicherungskopie, man kann dann aber von dieser einen Sicherungskopie keine zweite Sicherungskopie machen, da ja nur eine erlaubt ist. Insofern hat man dann kein redundantes Backup und die Sicherungskopie könnte auch jederzeit ausfallen.

    volkard schrieb:

    Auch "volkard irrt hier" ist grenzwertig, in die Namen soll nicht der Inhalt des Texts geschrieben werden, wer das macht, will meistens nur provozieren.

    Nein, ich nutze Themenbezogene Namen genau dann, wenn ich keine Lust habe mir einen Nicknamen auszudenken. Es ist für mich also einfach nur bequem, als Nicknamen einen Themennamen zu verwenden, daran, zu provozieren, daran denke ich da gar nicht.



  • volkard irrt hier schrieb:

    Inwieweit das für ISO Images gilt, die zur Nutzung und nicht zum Backup gedacht sind, lasse ich mal offen.

    und das wäre interessant. ich habe gerade aufgrund von müdigkeit (ja, es ist erst montag, aber es wurde gestern abend/nacht recht spät) keine lust mich in die gesetzestexte reinzulesen, aber:

    § 69d
    Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

    Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

    gibt es im UrhG eine Definition, welche physikalischen Datenträger zum zwecke einer sicherungskopie herhalten dürfen oder ist dies nicht genau definiert? falls nicht, dann wäre mein theoretisches vorhaben ja legal, wenn die intention des vorhabens einer sicherungskopie zugrunde liegt.

    im fall einer gerichtlichen verhandlung müsste ich dann möglicherweise nachweisen können, dass ich nicht auch eine CD/DVD/BD hätte nehmen können anstatt meiner externen festplatte. kommt natürlich auch auf den richter / die anwälte an. eine begründung a la "war nur zu faul immer die disc einzulegen" wäre dann wohl eher in meinem sinne kontraproduktiv.^^



  • nachtrag: darf die sicherungskopie dann nur im mobilat verstauben oder darf man sie auch praktisch als datenträger nutzen? weil wenn ja, dann wäre das ISO image als backup + nutzung ja legal, falls "Sicherungskopie" nicht nur auf CD/DVD/BD datenträger gesetzlich begrenzt wäre. somit könnte ich mein vorhaben durchführen. 😃



  • und das wäre interessant.

    Erstelle auf Youtube eine Videofrage auf dem Kanal dieser Kanzlei:
    http://www.youtube.com/user/KanzleiWBS

    Videofragen werden von dieser bevorzugt behandelt.
    Ansonsten frage im Kommentarbereich und hoffe darauf, dass du genügend "Daumen hoch" für deine Frage bekommst, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Frage beantwortet wird.

    PS:
    Sie sollte allgemein formuliert sein.



  • Es gibt 3 gute Gruende anzunehmen, das du dieses Image nicht anlegen darfst:
    a) das Image soll kein Backup sein
    b) die DVD wird bei Defekt ersetzt
    c) auf der DVD befinden sich nicht nur Computerprogramme



  • TGGC schrieb:

    b) die DVD wird bei Defekt ersetzt

    Das ändert an dem durch § 69d (2) eingeräumten Recht überhaupt nichts.

    Der Ersatzservice ist nicht das gleiche, wie eine Sicherungskopie.
    Der Ersatzservice könnte z.B. irgendwann eingestellt werden, es ist nicht garantiert, dass der Hersteller genug Ersatz DVDs auf Lager hat und es ist auch denkbar, dass der Hersteller den Bach runter geht und dann deine eine DVD kaputt geht.
    Manchmal wird für den Ersatzservice auch Geld verlangt, selbst wenn es nur das Porto ist, stehen Unkosten.

    c) auf der DVD befinden sich nicht nur Computerprogramme

    Für die greift dann die Privatkopie, da kannst du also gleich 7 Kopien erstellen und die sogar weitergeben und die Freunde dürfen dann von der Kopie wieder ne Kopie erstellen.

    Einzige potentielle Ausnahme:
    Diese anderen Medien sind wirksam kopiergeschützt, aber das bezieht sich auf den Schutz in den Daten, nicht im Computerprogramm.



  • TGGC schrieb:

    b) die DVD wird bei Defekt ersetzt

    Wie lange gilt das? Bekomme ich eine 5 oder 10 Jahre alte DVD ersetzt?


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