Softwarelizenz nach Unternehmenspleite



  • Servus,

    Ich weiss nicht ganz genau ob dieses Thema hier rein gehört, aber ich fand kein besseres Forum bzw. Unterforum dazu. Ich bin mir aber sicher das ich bei c-plusplus.net richtig bin, weil sich hier der Kern von Individualgeister trifft und eine richtige Antwort zu meiner Frage bestimmt stimmig sein wird.

    long int, short:
    

    Ich frage mich seit geraumer Zeit wie das mit Lizenzrechten ist - für Software die man auf lebenslänglich erworben hat - wenn der Lizenzgeber, also die Firma wie z.B. Embarcadero (von denen habe ich zich Lizenzen erworben), pleite geht. Also konkurs. Erlischt dann dass Nutzungsrecht der erworbenen unbefristeten Lizenz? Im Internet werde ich nicht wirklich fündig, bzw. schlau aus diesem teils juristischen Kauderwelsch.

    Wenn ich das was ich gefunden habe, richtig verstehe, dann erlischt die Lizenz beim Lizenznehmer, aber nur wenn der Lizenznehmer keine neutrale Person ist, also z.B. ein Unternehmer und dieses insolvenz anmeldet. Das und so ähnliches habe ich gefunden. Ich weiss nun aber nicht, ob eine private Person (unabhängig davon, ob diese kommerzielle Entwicklung betreibt), welche kein Unternehmen hat, nach der insolvenz des Lizenzgebers, seine erworbene Softwarelizenz weiterhin unbefristet anwenden darf. Würde ja Sinn machen, denn was kümmert es den Lizenznehmer (hier als rein neutrale Person), ob der Lizenzgeber pleite geht? Bezahlt sind die Lizenzen ja. Aber ich weiss es nunmal nicht genau und daher bitte ich Euch um Rat.

    Ach ja, gehen wir mal davon aus das die Software für welche man Lizenzrechte besitzt, keine (Zwangs-)aktivierung deren voraussetzt. Sonst müsste man nach der Pleite des Lizenzgebers die Installation(en) Patchen, damit sich die Anwendungen noch zum Laufen bewegen lassen, was aber widerum gegen Lizenzbestimmungen verstossen würde, auch wenn der Lizenzgeber grundsätzlich gar nicht mehr existiert.

    Long story, short: Darf ein Privatanwender mit gültigem Besitz von Softwarelizenzen, diese nach einer Pleite des Lizenzgebers weiterhin verwenden? Und wenn nein, ist der Standort des Nutzers ausschlaggebend, oder wie wird dies juristisch geregelt, wenn ein US-Konzern konkurs geht, und Lizenznehmer aus der Schweiz davon betroffen sind?



  • Wenn da drin steht auf Lebenszeit, dann gilt auf Lebenszeit. Ich weiss nicht was es da noch zu überlegen gibt.
    Ist ja nicht so dass Lizenzen jetzt einen besonderen Status hätten. Das sind einfach Verträge.

    Und eine Klausel in einem Vertrag die mir zusichert dass ich irgendwas auf Lebenszeit verwenden darf wird wohl kaum rechtswidrig sein. Wieso sollte sie also nicht gelten?

    Interessanter wäre die Frage was für Einschränkungen Firmen in einem Lizenzvertrag machen können. Also ob sie z.B. eben genau reinschreiben können dass die Lizenz in dem von dir angesprochenen Fall eben doch erlischt. Oder ob sie reinschreiben können dass die Lizenz erlischt wenn drei Tage lang schlechtes Wetter ist. Oder was auch immer.
    Also ob es hier irgendwelche Gesetze zum Schutz des Lizenznehmers gibt.



  • SpringRollChilliLike schrieb:

    Wenn ich das was ich gefunden habe, richtig verstehe, dann erlischt die Lizenz beim Lizenznehmer, aber nur wenn der Lizenznehmer keine neutrale Person ist, also z.B. ein Unternehmer und dieses insolvenz anmeldet.

    Wenn der Lizenznehmer in Insolvenz geht, ist das ein völlig anderer Fall, als wenn der Lizenzgeber in Insolvenz geht.

    Außerdem, warum soll die Lizenz dann erlöschen?
    Meiner Meinung nach gehört auch die Lizenz zur Insolvenzmasse, was es unter umständen möglich macht, dass auch diese Lizenz weiterveräußt werden darf.

    Insolvenz ist übrigens nicht gleichzusetzen mit Konkurs.
    Im Prinzip bezieht sich deine Frage auf Konkurs, bei einer Insolvenz besteht die Firma ja noch, sie wird nur vor Forderungen durch Gläubiger geschützt um dann entweder die Firma zu retten oder ordentlich zu schließen.

    Aber du kannst gerne eine Quelle angeben, was du da gefunden hast.

    Das und so ähnliches habe ich gefunden. Ich weiss nun aber nicht, ob eine private Person (unabhängig davon, ob diese kommerzielle Entwicklung betreibt), welche kein Unternehmen hat, nach der insolvenz des Lizenzgebers, seine erworbene Softwarelizenz weiterhin unbefristet anwenden darf.

    Ich wüsste nicht, warum die Lizenz erlöschen sollte, nur weil der Lizenzgeber Konkurs anmeldet.
    Anderseits braucht man für einen Vertrag immer zwei Personen, insofern ist deine Frage durchaus berechtigt, wenn der eine Vertragspartner aufhört zu existieren, ob dann noch der Vertrag gilt.

    Würde ja Sinn machen, denn was kümmert es den Lizenznehmer (hier als rein neutrale Person), ob der Lizenzgeber pleite geht? Bezahlt sind die Lizenzen ja. Aber ich weiss es nunmal nicht genau und daher bitte ich Euch um Rat.

    Juristisch sicheren Rat wirst du hier keinen finden und das wird dir hier auch keiner geben können.

    Probiere es dort, wenn du Rechtsicherheit haben möchtest oder Frage einen Anwalt in deiner Nähe:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/

    Ach ja, gehen wir mal davon aus das die Software für welche man Lizenzrechte besitzt, keine (Zwangs-)aktivierung deren voraussetzt. Sonst müsste man nach der Pleite des Lizenzgebers die Installation(en) Patchen, damit sich die Anwendungen noch zum Laufen bewegen lassen, was aber widerum gegen Lizenzbestimmungen verstossen würde, auch wenn der Lizenzgeber grundsätzlich gar nicht mehr existiert.

    Lies:

    § 69a (5)
    http://dejure.org/gesetze/UrhG/69a.html

    Und lies:
    http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html

    Auch lies § 69d (1)
    http://dejure.org/gesetze/UrhG/69d.html

    sowie 69c (2)
    http://dejure.org/gesetze/UrhG/69c.html

    Jeder zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigte ist einer, der eine gültige Lizenz besitzt.

    Und wenn nein, ist der Standort des Nutzers ausschlaggebend, oder wie wird dies juristisch geregelt, wenn ein US-Konzern konkurs geht, und Lizenznehmer aus der Schweiz davon betroffen sind?

    Also wenn du aus der Schweiz bist, das Programm dort erworben hast und du dort lebst, dann gilt obiger Gesetzestext für dich nicht.
    Anderes Land, andere Gesetze.

    Fazit:
    Du brauchst einen Anwalt der in der Schweiz tätig ist.

    Für den Anfang könntest du dich aber mit den dortigen Urheberrechtsgesetzen vertraut machen.
    In einigen Fällen ist die Schweiz wesentlich lockerer als Deutschland.

    In Deutschland macht es übrigens auch noch einen Unterschied, ob du den Lizenzvertrag vor oder nach dem Kauf einsehen konntest.
    Wenn du den Vertrag vor dem Kauf einsehen konntest, wie es z.B. bei einem Onlinekauf üblich ist, z.B. bei Steam, dann gilt fast alles, was in den dortigen Lizenzen steht, es sei denn, sie verstoßen gegen geltendes Recht.



  • Hi,

    die Rechte sind das eine, aber was nutzen sie, wenn man sie nicht mehr ausüben kann.
    Bei den meisten Programmen muss heutezutage nach dem Installieren freigeshaltet werden. Wenn die betreffende Firma pleite geht, wird es da auch keinen mehr geben der das Freischalten übernimmt. Also ist dann mit dem Ende der Systeminstallation auch das Ende des jeweiligen Programms angebrochen.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Hi,

    die Rechte sind das eine, aber was nutzen sie, wenn man sie nicht mehr ausüben kann.
    Bei den meisten Programmen muss heutezutage nach dem Installieren freigeshaltet werden. Wenn die betreffende Firma pleite geht, wird es da auch keinen mehr geben der das Freischalten übernimmt. Also ist dann mit dem Ende der Systeminstallation auch das Ende des jeweiligen Programms angebrochen.

    Gruß Mümmel

    Falls du damit Steam meinst, bei Steam werden die Softwarelizenzen nicht verkauft, sondern nur für einen festen Betrag vermietet.
    Das steht so in deren Verträge.
    Daraus folgt dann, dass die Lizenzen wirklich alle weg sind, falls der Fall mal eintreten sollte, dass Steam den Bach runter geht.

    Bei Windows XP trifft das, was du schreibst eher zu. Da gehört einem die WinXP Lizenz nämlich noch, WinXP wird nicht gemietet sondern da wird wirklich eine Lizenz gekauft.



  • Muss man bei WinXP nicht aktivieren, wenn ja, dann weiß du, was muemmel meinte...



  • Zeus schrieb:

    Muss man bei WinXP nicht aktivieren, wenn ja, dann weiß du, was muemmel meinte...

    Was hast du bei meinem Posting nicht verstanden?


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