Jobcenter im Alleingang (Abtretungserklärung)



  • Hallo an alle!

    Das über was ich Schreiben möchte, ist eigentlich schon länger her. Angefangen hat es damit, dass ich auf ALG2 angewiesen bin und umziehen wollte. Was dann irgendwann auch vom Jobcenter mithilfe von Rechtshilfe akzeptiert wurde.

    Aber Geld für die Mietkaution hatte ich auch nicht. Aber obwohl nun das laut SGB mir dann auch zugestanden wäre, hat dann das Jobcenter noch einmal richtig angefangen sich quer zu stellen. Also habe ich wieder Rechtshilfe beansprucht. Und wieder hat dann das Jobcenter nach einer weile eingeknickt - oder eigentlich fast. Denn was dann kam, verwirrte mich erst einmal. Das Jobcenter wollte von mir eine Abtretungserklärung. Ich weiß nicht ob euch das was sagt, aber so wie mir das erklärt wurde, wollte das Jobcenter, dass ich die bevollmächtige die Mietkaution beim Vermieter einzuziehen zu können. Wohlgemerkt nebenbei, man muss die Mietkaution - das wurde mal Per Gericht entschieden - in Raten zurück zahlen.

    Auf jeden Fall wurde mir dann von der Rechtshilfe her empfohlen, die Abtretungserklärung nicht zu unterschreiben und die Mietkaution-Leihe weiter beim Jobcenter zu verlangen und falls dann das Jobcenter sich wegen der nicht unterschriebenen Abtretungserklärung weigert, soll ich reklamieren auf welchem Gesetz denn diese Forderung basiert.

    Ich habe das gemacht und das Jobcenter meinte dann, die rechtliche Grundlage sei das Gesetz, dass regelt das ich die Mietkaution in Raten zurück zahlen muss. Wieder habe ich mich an die Rechtshilfe gewannt und die haben dann ein Schreiben an das Jobcenter aufgesetzt, dass mir die Mietkaution-Leihe zusteht und die Auszahlung keine Abtretungserklärung voraussetzt und dazu eine Frist und wenn die überschritten wird, dass eine Einstweilige Verfügung beantragt wird.

    Dann passierte Wochenlang nichts und ich habe mich wieder an die Rechtshilfe gewannt. Die haben dann eine Einstweilige Verfügung beantragt. Und bereits schon am nächsten Tag hatte das Sozialgericht geantwortet, was schrieb das mir die Mietkaution-Leihe bei einem besiegelten Umzug auf jeden Fall, sofern notwendig zusteht. Und weiter hieß es, dass das Gesetz eben nicht vorsieht, dass eine Abtretungserklärung Bestandteil für die Auszahlung der Mietkaution-Leihe ist. Die Rechtshilfe hat mir dann noch erklärt, dass das alles vorläufig sei, und das Jobcenter Gegenklagen könne, was bedeuten würde, dass ein normales Verfahren gestartet werden würde aber der einstweilige Beschluss auf jeden Fall erst einmal so gilt.

    Damit bin ich dann zum Jobcenter. 6 Tage später hatte ich dann endlich die Mietkaution-Leihe - das war vor 2. Monaten. Und bis heute gibt es auch keine Gegenklage vom Jobcenter.

    Was ich mich jetzt auch frage ist, wozu dieser ganzer Umstand??



  • Wozu? Schikane, um Dir das Leben schwer zu machen.



  • Extra dafür meldest du dich in diesem Forum an? 😕



  • DocShoe schrieb:

    Extra dafür meldest du dich in diesem Forum an? 😕

    Ja klar. Wenn man sich über ein jobcenter auslassen will sucht man in Google doch immer nach "c++ forum", oder nicht?




Anmelden zum Antworten