Rechtsschutzversicherung



  • Hi,
    angenommen, jemand ist Rechtsschutz versichert und wird verklagt. Handelt die Versicherung im Interesse des Mandanten oder im eigenen Interesse, damit es möglichst billig wird, da ihr Mandant sich nur mit Fixkosten beteiligen muss?
    Angenommen es gibt zwei Optionen zu handeln:
    - Option A ist für den eigenen Mandanten günstig, wenn auch riskant.
    - Option B ist für die Versicherung günstig, weil billiger und kein/wenig Risiko.

    Ist die Versicherung verpflichtet den riskanten und teureren Weg zu gehen, weil ihr Mandant das so will?

    L. G.,
    IBV

    PS: Ich gehe davon aus, dass Anwälte und Versicherung aus einer Hand kommen. Ich glaube, dass das so ist, bin mir aber nicht sicher.



  • Sind Anwälte nicht verpflichtet, im Interesse des Mandanten zu handeln? Dass die gegenüber der Versicherung weisungsgebunden sind halte ich für ausgeschlossen.



  • Bashar schrieb:

    Sind Anwälte nicht verpflichtet, im Interesse des Mandanten zu handeln? Dass die gegenüber der Versicherung weisungsgebunden sind halte ich für ausgeschlossen.

    Nein! Die meiste Anwaelte sehen sich verpflichtet in ihren Interesse zu handeln. 😉



  • Die Rechtsschutzversicherung übernimmt meist die Kosten, die notwendig sind, um einen Anspruch zu verfolgen, bzw. eine Klage abzuwehren.

    http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Rechtsschutz.html

    So viel Freiraum hat der Mandant also nicht, wenn ich das richtig verstehe.

    L. G.,
    IBV



  • Wie hoch ist den der Streitwert?



  • Die Versicherer prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutzversicherung#Leistungsfall

    Die Versicherer sind natürlich nicht auf den Kopf gefallen. Dumme, fahrlässige Leute kommen nicht billig davon.


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