Maklerrechnung trotz nicht zustandegekommener Vermittlung
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Wir wollten vermieten, haben dafür eine Maklerin beauftragt. Leider waren wir mit Ihrer Arbeit sehr unzufrieden. Sie wollte uns ständig Mieter aufdrängen, die wir nicht haben wollten. Eine Vermittlung ist nicht zustandegekommen.
Jetzt schickt mir die falsche Schlange eine Rechnung über fast 800 €...
Was mach ich denn jetzt
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Die rechtliche Grundlage ist der Maklervertrag, in dem sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages einen Maklerlohn zu zahlen. Geregelt ist dieser privatrechtliche Vertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragraphen 652 bis 655. Grundsätzlich wird zwischen einem einfachen Maklervertrag, einem Alleinauftrag und einem qualifizierten Alleinauftrag unterschieden. In allen Fällen erhält der Makler nur im Erfolgsfall eine Vergütung, aber nur bei einem Alleinauftrag oder qualifizierten Alleinauftrag verpflichtet er sich, tätig zu werden.
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Okay, die Sachlage ist einfach, dafür brauch ich keinen Anwalt...
1. Es gibt keinen schriftlichen Maklervertrag
2.(2) Aufwendungen sind dem Mäkler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.
- § 652 Abs. 2 BGB
3. WTF ist ein Mäkler
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Du schon wieder
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hustbaer schrieb:
Du schon wieder
Bin eben ein Problembär :p