Wenn euch die Kids auf der Nase herumtanzen!?



  • Wir vermieten seit Januar an eine "Kids"-WG... uns geht die komplette Kaution und die Miete für Februar ab.

    Jetzt wollte ich den folgendes per Mail schicken.

    Sehr geehrter Herr ...,

    wir haben weder zum 01.02.2015 noch zum 15.02.2015 inkl. je drei Werktage einen Geldeingang für die ... auf dem Konto der ... feststellen können. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Geldeingang an (§ 556b I BGB).

    Desweiteren sind Sie mit der Kaution (§ 551 II BGB) „(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.“ im Rückstand.

    Wir finden es sehr bedauerlich, dass Sie trotz Aufforderung ihrer Zahlungsverpflichtung bereits in den ersten Tagen des Mietverhältnisses nicht nachkommen und dadurch das Vertrauensverhältnis beeinträchtigt haben.

    Sollten wir nicht bis Ende der Woche einen Geldeingang über die ausstehenden Zahlungen feststellen, werden wir, da Sie sich bereits in Verzug befinden und somit keine Mahnung erforderlich ist, ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben und, sollten Sie mit zwei aufeinanderfolgenden Mietzahlungen im Rückstand sein, das Mietverhältnis fristlos kündigen (§ 569 III Nr. 1 BGB).

    Mit freundlichem Gruß

    ...

    Aber meine Mutter wünscht - trotz Aufforderung eine Schlüsselliste zu schicken, worauf wir nun schon fast einen Monat warten und mein Anruf Anfang des Monats, wo mir eine Zahlung zum 15. versprochen wurde - noch immer den Kuschelkurs?!

    Da ich bei dem Auswahlverfahren nicht explizit wiedersprochen hab, fühle ich mich jetzt mitschuldig an der ganzen Misere! Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen 😕 😞





  • § 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    (2a) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Absatz 1 liegt ferner vor, wenn der Mieter mit einer Sicherheitsleistung nach § 551 in Höhe eines Betrages im Verzug ist, der der zweifachen Monatsmiete entspricht.

    Da hab ich mir den Text doch tatsächlich nicht genau durchgelesen 😞 🙄 😉





  • Wenn du an eine Kids-WG vermietet hast, dann hast du doch bestimmt auch eine Bürgschaft verlangt? Der Bürge könnte ggf. mit der Einrede der Vorausausklage gemäß §771 BGB die Durchsetzbarkeit erschweren aber vielleicht hilft bereits ein wenig "drohen". Im Übrigen: Wenn es eine Kids-WG ist, wird die Angabe von Paragraphen im Anschreiben auch nicht viel bringen.

    Doof gelaufen.



  • @Schneewittchen
    Das geistige Alter von 011 ist ca. 011. Binär.
    => vergiss es.



  • Schneewittchen schrieb:

    Wenn du an eine Kids-WG vermietet hast, dann hast du doch bestimmt auch eine Bürgschaft verlangt? Der Bürge könnte ggf. mit der Einrede der Vorausausklage gemäß §771 BGB die Durchsetzbarkeit erschweren aber vielleicht hilft bereits ein wenig "drohen". Im Übrigen: Wenn es eine Kids-WG ist, wird die Angabe von Paragraphen im Anschreiben auch nicht viel bringen.

    Doof gelaufen.

    Die Kids sind zwischen 20 und 30... Wir haben uns jetzt darauf verständigt, dass die Anwälte von H&G das regeln sollen. Ich bin kein Anwalt und meine Mutter nicht umsonst Mitglied 😉



  • hustbaer schrieb:

    @Schneewittchen
    Das geistige Alter von 011 ist ca. 011. Binär.
    => vergiss es.

    Freu dich, ich komme am WE für das Sparring nach Österreich 🕶



  • Schneewittchen schrieb:

    Wenn du an eine Kids-WG vermietet hast, dann hast du doch bestimmt auch eine Bürgschaft verlangt?

    Auch wenn das in der Praxis vielfach so gemacht wird, ist es eigentlich nicht erlaubt drei Monatsmieten Kaution und eine Bürgschaft zu verlangen, da die Gesamtversicherung nur drei Kaltmieten betragen darf.



  • 011 schrieb:

    Schneewittchen schrieb:

    Wenn du an eine Kids-WG vermietet hast, dann hast du doch bestimmt auch eine Bürgschaft verlangt? Der Bürge könnte ggf. mit der Einrede der Vorausausklage gemäß §771 BGB die Durchsetzbarkeit erschweren aber vielleicht hilft bereits ein wenig "drohen". Im Übrigen: Wenn es eine Kids-WG ist, wird die Angabe von Paragraphen im Anschreiben auch nicht viel bringen.

    Doof gelaufen.

    Die Kids sind zwischen 20 und 30... Wir haben uns jetzt darauf verständigt, dass die Anwälte von H&G das regeln sollen. Ich bin kein Anwalt und meine Mutter nicht umsonst Mitglied 😉

    Schonmal "Hingehen und Persönliches Gespräch"(tm) probiert? Oder ist das normal das man heute zuerst den Anwalt schickt? 😕 Vielleicht haben die Bengel ja Chrystal Meth gekocht und sich in der Wohnung verirrt oder es gibt sonst irgendeinen triftigen Grund...



  • Cpp_Junky schrieb:

    011 schrieb:

    Schneewittchen schrieb:

    Wenn du an eine Kids-WG vermietet hast, dann hast du doch bestimmt auch eine Bürgschaft verlangt? Der Bürge könnte ggf. mit der Einrede der Vorausausklage gemäß §771 BGB die Durchsetzbarkeit erschweren aber vielleicht hilft bereits ein wenig "drohen". Im Übrigen: Wenn es eine Kids-WG ist, wird die Angabe von Paragraphen im Anschreiben auch nicht viel bringen.

    Doof gelaufen.

    Die Kids sind zwischen 20 und 30... Wir haben uns jetzt darauf verständigt, dass die Anwälte von H&G das regeln sollen. Ich bin kein Anwalt und meine Mutter nicht umsonst Mitglied 😉

    Schonmal "Hingehen und Persönliches Gespräch"(tm) probiert? Oder ist das normal das man heute zuerst den Anwalt schickt? 😕 Vielleicht haben die Bengel ja Chrystal Meth gekocht und sich in der Wohnung verirrt oder es gibt sonst irgendeinen triftigen Grund...

    Hingehen?? Nein! Ich habe Anfang des Monats angerufen, Überweisung zum 15. Nichts! Dann hat meine Mutter per WhatsApp nachgefragt. Dann kam die Aussage Geld wurde überwiesen. Nichts! Dann das Schreiben von mir, NICHTS.

    Nochmal, es handelt sich um die erste komplette Miete. Die von Jan. War nur ein halber Monat. Wir haben noch keinen Pfennig Kaution. Das ist doch nicht normal?!



  • Jester schrieb:

    Auch wenn das in der Praxis vielfach so gemacht wird, ist es eigentlich nicht erlaubt drei Monatsmieten Kaution und eine Bürgschaft zu verlangen, da die Gesamtversicherung nur drei Kaltmieten betragen darf.

    Okay, das wusste ich nicht. Aber mit welchem Wert wird die Bürgschaft bei dieser "drei Kaltmieten"-Regel angesetzt? Beispielsweise musste ich für meine aktuelle Wohnung 2 Mieten als Kaution bezahlen und zusätzlich noch eine Bürgschaft besorgen.



  • Und da man die Wohnung nicht mehr geweisselt übergeben muss, so wie man sie bekommen hat und ich erst frisch modernisiert hatte, ist meine Laune - auch weil ich gestern durch den TÜV gefallen bin und trotz Schutzbrille Metallstaub im Auge hab - auf dem Tiefpunkt 👎



  • Und den Makler darf ich ja jetzt auch bezahlen? Dass ich gegen einen Verkauf von dieser scheiß Hütte in dem drecks Kaff gestimmt hab, wird wahrscheinlich die größte Fehlentscheidung meines Lebens 😞



  • Es gibt natürlich die Alternative, es einfach weiterlaufen zu lassen. Da der Mietvertrag von allen unterschrieben wurde, haftet jeder für den anderen.

    Es wäre somit theoretisch möglich alle 4 ausbluten zu lassen. Ob das aber ein faires Verhalten ist??



  • 011 schrieb:

    Und den Makler darf ich ja jetzt auch bezahlen?

    Es ist nur fair, dass du den Makler bezahlst wenn du den Makler beauftragst. Wenn du der Meinung bist, dass die Leistung des Maklers sein Geld wert ist, dann brauchst du dich nicht zu beschweren. 😛

    Ich verstehe eh nicht wozu man Makler braucht, wo es Internetplattformen wie immobilienscout oder wg-gesucht gibt. Maklerkosten dem Mieter aufdrücken nur "weil man es kann (konnte)" ist doch doof.



  • Schneewittchen schrieb:

    011 schrieb:

    Und den Makler darf ich ja jetzt auch bezahlen?

    Es ist nur fair, dass du den Makler bezahlst wenn du den Makler beauftragst. Wenn du der Meinung bist, dass die Leistung des Maklers sein Geld wert ist, dann brauchst du dich nicht zu beschweren. 😛

    Ich verstehe eh nicht wozu man Makler braucht, wo es Internetplattformen wie immobilienscout oder wg-gesucht gibt. Maklerkosten dem Mieter aufdrücken nur "weil man es kann (konnte)" ist doch doof.

    Das Thema ist doch eh schon durch.

    Wenn ihr mir etwas gutes tun wollt, dann beschleunigt das Räumungsklageverfahren 😞



  • 011 schrieb:

    Wir vermieten seit Januar an eine "Kids"-WG... uns geht die komplette Kaution und die Miete für Februar ab.

    Jetzt wollte ich den folgendes per Mail schicken.

    Sehr geehrter Herr ...,

    wir haben weder zum 01.02.2015 noch zum 15.02.2015 inkl. je drei Werktage einen Geldeingang für die ... auf dem Konto der ... feststellen können. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Geldeingang an (§ 556b I BGB).

    Desweiteren sind Sie mit der Kaution (§ 551 II BGB) „(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.“ im Rückstand.

    Wir finden es sehr bedauerlich, dass Sie trotz Aufforderung ihrer Zahlungsverpflichtung bereits in den ersten Tagen des Mietverhältnisses nicht nachkommen und dadurch das Vertrauensverhältnis beeinträchtigt haben.

    Sollten wir nicht bis Ende der Woche einen Geldeingang über die ausstehenden Zahlungen feststellen, werden wir, da Sie sich bereits in Verzug befinden und somit keine Mahnung erforderlich ist, ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben und, sollten Sie mit zwei aufeinanderfolgenden Mietzahlungen im Rückstand sein, das Mietverhältnis fristlos kündigen (§ 569 III Nr. 1 BGB).

    Mit freundlichem Gruß

    ...

    Aber meine Mutter wünscht - trotz Aufforderung eine Schlüsselliste zu schicken, worauf wir nun schon fast einen Monat warten und mein Anruf Anfang des Monats, wo mir eine Zahlung zum 15. versprochen wurde - noch immer den Kuschelkurs?!

    Da ich bei dem Auswahlverfahren nicht explizit wiedersprochen hab, fühle ich mich jetzt mitschuldig an der ganzen Misere! Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen 😕 😞

    *lach*
    Das geht Dich doch gar nichts an, wie die Mutter vorgeht, wenn sie ihr Eigentum vermietete. Halt einfach die Klappe, Kind, und geh spielen.



  • Bei uns gilt schon sehr lange das Mehrheitsprinzip und ich kann sehr überzeugend sein!!


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