Österreich: Firma mit Nullumsatz?



  • Hallo,

    ich hätte gerne ein code signing Zertifikat mit Firmennamen ausgestellt.

    Gibt es da Möglichkeiten zB. eine Firma mit null Umsatz (und möglichst null Kosten, außer der Gründung) zu gründen, nur damit ich mir ein Zertifikat auf deren Name ausstellen lassen kann?

    Danke!



  • Du möchtest eine Firma gründen um dir selbst eine Urkunde auszustellen?

    Ich bin zwar kein Profi auf dem Gebiet und weiß nicht wie die Situation in Österreich ist aber abgesehen davon, dass es ethisch und moralisch ziemlich verwerflich ist, ist es mMn auch nicht legal.

    Du müsstest dir ja die Urkunde auf deinen Namen und mit deiner Unterschrift ausstellen. Sowas sollte man nirgendwo ernsthaft vorzeigen.



  • Ähm. egalo meint sicher ein SSL Zertifikat das auf einen Firmennamen lautet, also eine unabhängige Beglaubigung seiner Identität bzw. des Unternehmens durch einen Dritten.

    @egalo: Ich würd beim Steuerberater/Träuhänder anrufen - da bekommst in Aussicht auf eine Geschäftsanbahnung sicher Auskunft.



  • @SLx64
    Nein, ausstellen lassen.

    @Swordfish
    Nicht SSL, code signing (tut aber nix zur Sache).
    Bei "solchen" Leuten anrufen liegt mir nicht so, hab davon keine Ahnung 🙂

    http://en.wikipedia.org/wiki/Code_signing

    Als Privatperson muss am Zertifikat der echte volle Name stehen, als Unternehmen kann der Firmenname verwendet werden.



  • @egalo
    Es gibt ja auch sowas wie Nonprofit Organisationen.
    Oder Vereine.
    Vielleicht würde das ja reichen.



  • egalo schrieb:

    Nicht SSL, code signing (tut aber nix zur Sache).

    Von mir aus auch ein Imkerzertifikat 😉

    egalo schrieb:

    Bei "solchen" Leuten anrufen liegt mir nicht so, hab davon keine Ahnung 🙂

    Bloß keine Scham, die wollen nur dein Geld.

    egalo schrieb:

    Als Privatperson muss am Zertifikat der echte volle Name stehen, als Unternehmen kann der Firmenname verwendet werden.

    Ja, aber ohne deinen Namen im Firmenwortlaut wird die Gründung dann teuro: http://www.das.at/Rechtsauskunft_RechtsauskunftzuLebenslagen_UnternehmerundBetriebsgr_Betriebsgruendung_Gesellschaftsform.DAS#Bezeichnung

    Bzgl. Verein: Dazu brauchts zumindest Formal einen Gemeinnutzen.



  • Was spricht denn genen deinen Realname? Das Zertifikat selbst interessiert sich ja nicht dafür, was da drin steht. Viele Indy-Developer haben in ihren Zertifikaten ihren Realname stehen.

    Wichtig ist dass das Rootzertifikat bekannt ist, damit das System dem User keinen Warn-Hinweis anzeigt.



  • Firmenname ist cooler 🕶



  • Swordfish schrieb:

    Ja, aber ohne deinen Namen im Firmenwortlaut wird die Gründung dann teuro: http://www.das.at/Rechtsauskunft_RechtsauskunftzuLebenslagen_UnternehmerundBetriebsgr_Betriebsgruendung_Gesellschaftsform.DAS#Bezeichnung

    Warum? Er könnte doch die Phantasiebezeichnung als Einzelunternehmer verwenden, oder? Der Gewerbeschein kostet normalerweise kaum etwas und außer Unfallversicherung und Kammerumlage fallen als Kleinunternehmer auch keine weiteren Kosten an. Sind aber unter 250€ pro Jahr.

    Ich würde das aber trotzdem nicht machen. Falls du irgendwann mal ein echtes Unternehmen gründen möchtest, bringst du dich damit nämlich um die Gründungsförderung. Die gibt es nur wenn du vorher noch nicht Unternehmer warst.

    Bzgl. Verein: Dazu brauchts zumindest Formal einen Gemeinnutzen.

    Das wäre mir neu. Klar, für einen gemeinnützigen Verein ist Gemeinnutzen hilfreich. Aber nicht jeder Verein muss gemeinnützig sein.

    Erscheint mir aber auch alles als recht hoher Aufwand für den vermeintlichen Coolness-Faktor.



  • nman schrieb:

    Swordfish schrieb:

    Ja, aber ohne deinen Namen im Firmenwortlaut wird die Gründung dann teuro: http://www.das.at/Rechtsauskunft_RechtsauskunftzuLebenslagen_UnternehmerundBetriebsgr_Betriebsgruendung_Gesellschaftsform.DAS#Bezeichnung

    Warum? Er könnte doch die Phantasiebezeichnung als Einzelunternehmer verwenden, oder?

    Yay, ich bin noch auf HGB-Stand von 2005 ... danke fürs Aufwecken 🙂

    nman schrieb:

    Swordfish schrieb:

    Bzgl. Verein: Dazu brauchts zumindest Formal einen Gemeinnutzen.

    Das wäre mir neu. Klar, für einen gemeinnützigen Verein ist Gemeinnutzen hilfreich. Aber nicht jeder Verein muss gemeinnützig sein.

    § 1 lit. 3 VerG schrieb:

    (3) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für solche Zusammenschlüsse, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften in anderer Rechtsform gebildet werden müssen oder auf Grund freier Rechtsformwahl nach anderen gesetzlichen Vorschriften gebildet werden.

    Ich weiß jedoch nicht, wie streng das gehandhabt wird. Viel Spaß schonmal beim Verfassen der Statuten 😉



  • http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsform
    Ja, mit Östereich kenne ich mich nicht soooo gut aus.

    Das Problem ist, was Du an der Backe hast, nur um die Firma aufrecht erhalten - Buchführung, Steueranmeldungspflicht, Haftung und Kapitaleinlage.

    Du kannst eine Briefkastenfirma in D als UG gründen (1 € Einlage) - Ich weiß nicht, ob dass das Gleiche wie der eingetragene Einzelunternehmer in AUT ist - oder dich als e.K. eingetragener Kaufmann im Handelsregister eintragen lassen, dann musst Du allerdings bei beiden Optionen Doppelte Buchführung machen wie eine GmbH.

    In UK kannst Du für 565 GBP eine Limited (Ltd.) als Briefkastenfirma gründen.
    Das befreit Dich allerdings nicht vom Haftungsangelegenheiten.

    Der düstere Weg sind Briefkasten Firmen in Steueroasen. Da kenne ich mich aber offiziell nicht aus ... *dummdidumm* 😃



  • Nene, das wird mir alles zu abenteuerlich nur für einen Namen .... patsch: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Gesellschaftsrecht/Unternehmensrecht/Gesellschaftsformen/Einzelunternehmen.html

    Freies gewerbe Anmelden, Einnahmen-/Ausgabenrechnung reicht, Mit Finanzamt Clubbeitrag (-> Befreiung) aushandeln, jährlich Steuererklärung hinschicken und Butter bei die Fische.

    @egalo: Trotzdem, mein Rat steht: such dir nen netten Steuerberater und geh mal Kaffee trinken ...



  • Scheinselbständigkeit ist kein Problem?

    Also ich weiß nicht... nur um ne EXE zu signieren so viel Stress mit dem Finanzamt? 😮



  • Swordfish schrieb:

    § 1 lit. 3 VerG schrieb:

    (3) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für solche Zusammenschlüsse, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften in anderer Rechtsform gebildet werden müssen oder auf Grund freier Rechtsformwahl nach anderen gesetzlichen Vorschriften gebildet werden.

    Ich weiß jedoch nicht, wie streng das gehandhabt wird. Viel Spaß schonmal beim Verfassen der Statuten 😉

    Schon klar, aber was hat das mit Gemeinnützigkeit zu tun?

    Artchi: Du meinst nicht wirklich Scheinselbständigkeit, oder? Ich kenne das als Versuch, dem Arbeitgeber Kassenbeiträge oä. zu ersparen. Wenn der OP Lust hat, ein Gewerbe zu eröffnen, damit aber keinen Gewinn macht, dann ist das dem Finanzamt vmtl. vollkommen egal. Zumindest solange er keinen Verlust macht, dann darf man sich nämlich mit Liebhaberei-Regelungen herumschlagen. 🙂

    Aber wie schon gesagt: Ich würde a) mir das alles nicht antun und b) einen Steuerberater hinzuziehen falls doch. Für solchen Kleinmist verrechnen die in der Regel wirklich wenig Geld.



  • Artchi schrieb:

    Scheinselbständigkeit ist kein Problem?

    Nein. Welche Tatbestandsmerkmale siehst du denn erfüllt? In Österreich kennen wir den Begriff der "Liebhaberei" aufgrund man ihm den Laden höchstens wieder zudrehn könnt.

    // edit: yay, 23s zu spät 😉

    nman schrieb:

    Swordfish schrieb:

    § 1 lit. 3 VerG schrieb:

    (3) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für solche Zusammenschlüsse, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften in anderer Rechtsform gebildet werden müssen oder auf Grund freier Rechtsformwahl nach anderen gesetzlichen Vorschriften gebildet werden.

    Ich weiß jedoch nicht, wie streng das gehandhabt wird. Viel Spaß schonmal beim Verfassen der Statuten 😉

    Schon klar, aber was hat das mit Gemeinnützigkeit zu tun?

    Hast schon recht. Beim Begriff bzw. Vorteilhaftigkeit der Gemeinnützigkeit hatt ich die Deutsche AO fälschlicherweise im Kopf. Trotzdem könnt das Vereinsamt auf die Idee kommen für den angedachten Vereinszweck wär ein Verein nicht geeignet und eine geeignetere Gesellschaftsform zu wählen.

    nman schrieb:

    Aber wie schon gesagt: Ich würde a) mir das alles nicht antun und b) einen Steuerberater hinzuziehen falls doch. Für solchen Kleinmist verrechnen die in der Regel wirklich wenig Geld.

    ich nehm auch a)


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