Kinderehen in D (Split aus "Hochwertige Diskussionen")



  • pointercrash() schrieb:

    Jö, klar. Die Minderjährige weiss, dass sie das Recht auf Trennung hat? Ah, woher?

    Aus beliebiger Quelle. Man kümmert sich viel um Geflüchtete: https://govolunteer.com/

    pointercrash() schrieb:

    Kann ja ganz klar Deutsch und hat das GG als erstes gelesen.

    Beides ist dazu nicht nötig. Außerdem ist das BGB für das Familienrecht zuständig, nicht das GG.

    pointercrash() schrieb:

    Dann schnappt sie sich nen Anwalt (von welcher Kohle) und zieht das durch.

    Es gibt Rechtshilfe für Geflüchtete (oft spendenfinanziert) und Anwälte, die die Muttersprache der Geflüchteten beherrschen.



  • pointercrash() schrieb:

    Quark, die körperliche Unversehrtheit kommt zuerst und die steht im GG.

    Es geht dabei nicht um Körperverletzung sondern um ein Eherecht, das mit unserem Eherecht kollidiert. 🙄



  • Hi Andromeda,

    Andromeda schrieb:

    pointercrash() schrieb:

    Quark, die körperliche Unversehrtheit kommt zuerst und die steht im GG.

    Es geht dabei nicht um Körperverletzung sondern um ein Eherecht, das mit unserem Eherecht kollidiert. 🙄

    Entjungfern minderjähriger Kinder (oder glaubst Du die heiraten die Kinder nur, damit sie jemanden haben der ihnen ihre ollen Socken wäscht) sowie ggf. Beschneidung der Mädchen hat schon was mit Körperverletzung zu tun.
    Sage nicht, das gäbe es in Deutschland nicht. In Schweden hat man an einer Schule bei medizinischen Untersuchungen festgestellt, das alle (100%) Mädchen der Klasse beschnitten waren. Und bei Mädchen ist das doch noch was anderes als bei kleinen Jungs, auch wenn ich persöhnlich das auch bei Jungs als kriminelle Körperverletzung ansehe und dafür wäre, als Strafe auch gleich den Vater zu kastrieren.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Entjungfern minderjähriger Kinder

    Nach islamischem Recht darf man Frauen heiraten, die körperlich und geistig reif für die Ehe sind. Ein Mann muss ebenfalls geistig/körperlich reif sein, muss zusätzlich aber noch in der Lage sein, seine Frau(en) und eventuellen Kinder zu versorgen d.h. finanziell für sie aufkommen. Es gibt nicht, wie bei uns, fixe Altersgrenzen, sondern das Ganze wird sehr individuell gehandhabt. Demzufolge gilt eine heiratsfähige Frau nicht als Minderjährige. Das ist natürlich mit unseren Gesetzen nicht vereinbar, sofern ein Ehepartner zu jung ist. Aber es betrifft eben das Ehe/Familienrecht. Entjungferung mag im Zuge einer Vergewaltigung als Körperverletzung gelten, aber nicht bei einvernehmlichem Sex.

    muemmel schrieb:

    Beschneidung der Mädchen hat schon was mit Körperverletzung zu tun.

    Weibliche Beschneidung hat nichts mit dem Islam zu tun und ist bei uns immer verboten, unabhängig vom Alter.



  • http://web.de/magazine/gesundheit/beschneidung-kindesmisshandlung-30137066
    Für Jungs gilt der Schutz nicht.

    Weibliche Beschneidung hat nichts mit dem Islam zu tun und ist bei uns immer verboten, unabhängig vom Alter.

    Es geht um die Reduktion der Frau auf die zentrale Reproduktionsfunktion. Aktive weibliche Sexualität ist da nicht gern gesehen. Im Christentum ist dies nicht üblich, soweit ich weiß.



  • Erhard Henkes schrieb:

    http://web.de/magazine/gesundheit/beschneidung-kindesmisshandlung-30137066
    Für Jungs gilt der Schutz nicht.

    Ein Land, das Muslimen und Juden verbieten würde, ihre männliche Jugend zu beschneiden, würde sich zum Gespött der Welt machen. 😃

    Aber wer weiß, vielleicht werden wir das sein. Lass erstmal die AfD an die Regierung kommen ...



  • Hi,

    Erhard Henkes schrieb:

    http://web.de/magazine/gesundheit/beschneidung-kindesmisshandlung-30137066
    Für Jungs gilt der Schutz nicht.

    ja, weil es für die Richter selber folgenlos ist. Man sollte an den Richtern das was sie erlauben selber durchexerzieren. Wer hat dafür gestimmt? OK alles klar, da hinten gehts zum Beschneider. Das würde sehr schnell zu vernünftigeren Urteilen führen.

    Wenn ich schon höre, dass in Halle einer, der ne Frau mit nem Messer versucht hat abzustechen wegen versuchtem Totschlag belangt werden soll, dann gehören die Richter gleich mit eingesperrt. Wenn einer mit einem Messer versucht einen anderen abzustechen, dann ist das eindeutig ein Mordversuch. Aber der arme Junge wird bestimmt zur Besserung auf die Malediven in Urlaub geschickt.

    Gruß Mümmel



  • Andromeda schrieb:

    Erhard Henkes schrieb:

    http://web.de/magazine/gesundheit/beschneidung-kindesmisshandlung-30137066
    Für Jungs gilt der Schutz nicht.

    Ein Land, das Muslimen und Juden verbieten würde, ihre männliche Jugend zu beschneiden, würde sich zum Gespött der Welt machen. 😃

    Aber wer weiß, vielleicht werden wir das sein. Lass erstmal die AfD an die Regierung kommen ...

    Die AfD ist genau genommen harmlos im vergleich zu dem, was noch kommen kann, wenn Deutschland so kindisch weiter macht. Solche Auftritte wie diese Sehschlitz-Tante bei Anne Will soll man ruhig öfter bringen, wenn man den letzten friedlichen Bürger in eine radikale Haltung treiben will.

    Ich sehe die Gefahr einer echten Radikalisierung mit Gewalt und Vertreibung. Die Bevölkerung wird es nach schwerwiegenden Vorfällen vielleicht sogar dulden. Das dritte Reich mit seinen Mitläufern kann sich wiederholen. Noch ist Zeit für eine Umkehr!



  • muemmel schrieb:

    Wenn einer mit einem Messer versucht einen anderen abzustechen, dann ist das eindeutig ein Mordversuch.

    Damit es sich um (versuchten) Mord handelt, muss mindestens ein Mordmerkmal erfüllt sein: https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale



  • Hi Andromeda,

    Andromeda schrieb:

    muemmel schrieb:

    Wenn einer mit einem Messer versucht einen anderen abzustechen, dann ist das eindeutig ein Mordversuch.

    Damit es sich um (versuchten) Mord handelt, muss mindestens ein Mordmerkmal erfüllt sein: https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale

    ja und die sind unter Juristen fachlich sehr umstritten.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Hi Andromeda,

    Andromeda schrieb:

    muemmel schrieb:

    Wenn einer mit einem Messer versucht einen anderen abzustechen, dann ist das eindeutig ein Mordversuch.

    Damit es sich um (versuchten) Mord handelt, muss mindestens ein Mordmerkmal erfüllt sein: https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale

    ja und die sind unter Juristen fachlich sehr umstritten.

    Gruß Mümmel

    Eigentlich nur der Punkt "sonstige niedrige Beweggründe", der fast beliebig auslegbar ist.



  • So lange Abtreibung nicht als Mord gilt und bezeichnet werden darf, sondern nur als Tötung, taugt der Paragraph gar nix.



  • Erhard Henkes schrieb:

    So lange Abtreibung nicht als Mord gilt und bezeichnet werden darf, sondern nur als Tötung, taugt der Paragraph gar nix.

    Es kann sein, dass der Mordparagraph noch aus einer Zeit stammt, in der dem menschlichen Leben kein besonderer bzw. nur ein abstrakt materieller Wert beigemessen wurde.



  • Andromeda schrieb:

    Erhard Henkes schrieb:

    So lange Abtreibung nicht als Mord gilt und bezeichnet werden darf, sondern nur als Tötung, taugt der Paragraph gar nix.

    Es kann sein, dass der Mordparagraph noch aus einer Zeit stammt, in der dem menschlichen Leben kein besonderer bzw. nur ein abstrakt materieller Wert beigemessen wurde.

    Von welchem Planeten kommst Du denn? 😕



  • Erhard Henkes schrieb:

    Von welchem Planeten kommst Du denn? 😕

    Mach mir den Pointercrash(). 😃



  • Crash Dir deinen Zeiger selbst. 😃


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