Von der schule geschmissen ?



  • Servus,

    glaube ich auch nicht so ganz das das ernst gemeint war mit der Mitteilung. Ich selber hatte in meiner Berufsschule 5 Monate gefehlt, weil ich zum Bund musste. Mein Arbeitgeber hatte mich zwar abgemeldet aber irgendwie ist da was schief gelaufen. Aufjedenfall bekam ich nach 5 Monaten von der Schule Post per Einschreiben das ich mich doch langsam mal melden sollte da ich sonst die Schule verlassen müsste. Bei wasweissichvielen Fehlstunden.

    Einfach sich mal mit der Schule in Kontakt setzen und nachhören. Wenn es eine Berufsschule ist dann glaube ich fällt das mit der Regelung von 20 Tagen etwas anders.

    Andere Schulen machen da kurzen Prozeß und schicken dir ein Einschreiben in dem das drin steht. Ehrlich gesagt ist mir noch nie zu Ohren gekommen das jemand per AB von der Schule geflogen ist und weiter ist das auch noch fraghaft eine Abmeldung per AB. Meine Freundin hat viel mit Rechtsfällen zu tun und arbeitet auch damit. Ich werde sie einfach mal daraufhin fragen, mal sehen was sie dazu sagt.

    Ansonsten Kopf hoch das passt schon alles..

    *winke*
    Hellsgore


  • Mod

    Hm... jein. Wobei das "triftiger Grund" gefährlich sein kann, wenn Du es selbst beeinflussen konntest, das kann ein Knieschuß werden. Aber schöner ist es, wenn der triftige Grund durch Dritte verursacht wurde, weswegen Du selbst nur Betroffener bist.

    Typischer Fall ist wie folgt: Finanzamt sendet Steuerbescheid mit hoher Forderung. Pflichtiger zahlt aber einfach nicht. Ignoriert Mahnungen und die auflaufenden Zinsen einfach. Irgendwann - nach einigen Monaten - kommt dann der Vollzieher oder es kommt eine Mahnung per Postzustellungsurkunde. Dann erschrickt der Steuerbürger ganz arg: "oh - ich habe Steuerschulden? Wieso habe ich denn nie einen Bescheid bekommen? Aber ich hatte schon länger den Verdacht, daß die Kinder von meinem Nachbarn an meinem Briefkasten rumspielen." Dann lege ich doch mal lieber Einspruch gegen die Vollstreckung mit Aussetzung der Vollziehung ein, und beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Zeitgewinn: 3-6 Monate (je nachdem um was es geht), da wirklich die Zeit verfahrenstechnisch zurück gedreht wird. Selbst die Zinsen werden für diesen Zeitraum genullt. Es ist wirklich so, wie wenn die Zeit dazwischen nie abgelaufen wäre, alle angeleierten Dinge seitens der Behörde müssen annulliert werden und sind nie erfolgt.

    Hat nur einen Haken: geht pro Bundesland und Finanzamt nur ein einziges Mal - denn künftig kommt dann jedes Schreiben vom FA per Postzustellungsurkunde... zur Sicherheit. 😉

    Naja, Problem wird halt noch sein eine Kopie des zurückdatierten Attests zu bekommen... das ist Urkundenfälschung sowas zu machen. Aber heutzutage kratzt das doch keine Sau mehr. Vielleicht hat er den Arzt ja wg. seiner akuten Schwäche auch gebeten das Attest direkt an die Schule zu schicken und der hat das falsch verstanden?

    Wie Du siehst, gibt es für pfiffige Köpfe in diesem Rechtssystem viele Wege. Bedanken darf man sich bei einem bürokratischen Monster, das versuchte es für alle Bürger gerecht zu machen und dafür soviele Regelungen eingeführt hat, daß es sich irgendwann selbst im Gestrüpp verlaufen hat. Und nun tatsächlich ungerecht geworden ist. Irgendwie tragisch. 🤡



  • Moment mal...

    Mit dem Rausschmeißen ist es auch nicht so einfach. Es gibt in Deutschland 12 Jahre Schulpflicht. Bei uns wäre also als erstes mal die Eltern informiert worden, dass ihr Kind nicht mehr zur Schule kommt und dass die Eltern darauf achten müssen (kann mit ganz schön hoher Geldstrafe belegt werden, wenn sie es nicht tun). Wenn dann immer noch nichts passiert, wäre wohl mal die Polizei vorbeigekommen und hätte dich persönlich zur Schule gebracht...



  • 12Jahre? Dachte 10Jahre



  • Hey, cool, um die Schulpflicht zu brechen, einfach nicht mehr hinkommen. :9



  • Mis2com schrieb:

    Hey, cool, um die Schulpflicht zu brechen, einfach nicht mehr hinkommen. :9

    Wenn du noch in der Schulpflichtzeit bist, wirst du von der Polizei abgeholt und persönlich dem Rektor vorgeführt.



  • Wo lest ihr denn alle, dass er unentschuldigt gefehlt hat? Ausserdem sind 3 Wochen nur 15 Schultage, nicht 20.



  • Bashar schrieb:

    Wo lest ihr denn alle, dass er unentschuldigt gefehlt hat? Ausserdem sind 3 Wochen nur 15 Schultage, nicht 20.

    Na weil er nach drei Wochen erst zum Arzt gegangen ist. D.h. vorher kann er noch keinen Attest gehabt haben, war also unentschuldigt. (Ab 2 oder 3 Tage kann man sich nur noch per Attest entschuldigen.)

    Und bei der 20 Tage Regel zählen alle Tage, nicht nur Werkstage.

    So war es bei uns zumindest, ich weiss ja nichtmal wo er wohnt, vielleicht ist das bei ihm ja total anders.



  • Er hat nicht gesagt, dass er vorher nicht zum Arzt gegangen ist.



  • Hier in Ö muss die Schule mehrmals zuvor schriftlich Mitteilung machen.
    Das scheint in Deutschland ja ziemlich arg zuzugehen 😮



  • Loggy schrieb:

    Mit dem Rausschmeißen ist es auch nicht so einfach. Es gibt in Deutschland 12 Jahre Schulpflicht.

    Tzz, wohl kaum. Oder willst du alle Hauptschüler einbuchten, weil sie nur 9 Jahre zur Schule gegangen sind? 😉
    Am besten gleich noch die Abitur-Pflicht einführen. :p



  • @Jan: Berufsschule?



  • @Jester: Höh? 😕





  • Was ist, wenn man weder Ausbildungs- noch Arbeitsplatz findet? Und mit einem zusätzlichen berufsvorbereitenden Jahr kann man nicht von 15 bis 18 überbrücken.



  • Wieder was dazu gelernt. 🤡

    Und er Rest hat sich gerade auch geklärt, Google bildet (früher war's das Fernsehn).



  • Ich glaube ihr nehmt ihn alle ein bischen zu ernst 😉
    Solange er nicht mehr details schreibt, kann man imho keine
    Aussage darüber treffen...

    Devil



  • Also, meine Schulpflicht ist schon vorbei, bin jetzt in der 12. Klasse!
    Und ich habe für die ganzen 3 Wochen auch Atteste.



  • Das entscheidende ist, dass das nur auf dem AB liegt. Wenns offiziell wär, hättest du nen Blauen Brief.



  • wie gesagt, melde dich erstmal bei deiner Schule und klär das.


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