Arbeitslosengeld
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'n Abend!
Da ich weiß, dass hier einige fähige Leute anwesend sind, stell ich meine Frgane mal hier rein. Ich konnte bisher im Netz noch keine konkrete Antwort finden.
Es geht um folgendes: Angenommen man arbeitet nach/während der Schule für 3 Monate. Dort verdient man 450 Euro je Monat, ist also sozialversicherungspflichtig. Danach geht man zum Grundwehrdienst und meldet sich arbeitslos bis das Studium beginnt.
Wie hoch ist nun der Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Um gleich eines vorweguznehmen: ich will nicht sozialschmarotzen, es ist eine reine Frage aus Interesse.
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Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht u.a. nach beitragspflichtiger Beschäftigung von mindestens 360 Kalendertagen innerhalb von 3 Jahren vor der Arbeitslosmeldung.
Zu deutsch : nüx :p
Hättest du bestimmt auch selber gefunden.

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Na... soweit ich weiß, wird die Zeit beim Bund aber mit darauf angerechnet. Und demnach hätte man das Jahr ja voll.
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Hm? Welches Jahr denn, es sind ja nur noch neun Monate, und mehr wird's wohl eher nicht werden...

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Die neun Monate würden ja aber auch schon reichen, da 3 + 9 = 12 ist.
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Ähm... joar, das klingt logisch.

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@Jan
Frag hald einfach mal im Arbeitsamt nach. Soviel ich weiß muss man 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, damit man Anspruch hat, oder man hat vorher schon Arbeitslosengeld bezogen. D. h. wenn du von deinen 450 Euro in die Arbeitslosenversicherung einzahlen musst und von deinem Sold beim Bund auch die Sozialabgaben abgezogen und eingezahlt werden, dann müsstest du normalerweise Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Wie gesagt, am besten fragst du direkt im Arbeitsamt nach.
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tja und dann bewegt sich das so um die 60% des letzten nettogehalts.
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Jan schrieb:
Die neun Monate würden ja aber auch schon reichen, da 3 + 9 = 12 ist.
das is richtig. aber 12 != 360 kalendertage arbeit

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Stimmt, es sind immer 365 oder 366 Tage, also verschenkt er ein bißchen... *g*
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hä? man arbeitet doch keine 7 Tage die Woche ...
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Es geht aber um Kalendertage und nicht um Arbeitstage.
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Korbinian schrieb:
aber 12 != 360 kalendertage arbeit

absolute_beginner schrieb:
Stimmt, es sind immer 365 oder 366 Tage, also verschenkt er ein bißchen... *g*
Nach längerem Nachdenken fällt mir ein, daß ja im Rechnungswesen ein Monat genau 30 Tagen und ein Jahr genau 360 Tagen entspricht...
Also sind's doch genau die geforderten 360 Tage beitragspflichtiger Beschäftigung.