Rechtliche Frage: Bestellung im Internet



  • Da ich gerade über ein unschlagbares Angebot gestolpert bin, hab ich natürlich zugeschlagen. Allerdings ist das mehr oder weniger für geschenkt. Daher wollt ich mal wissen, wie das mit der rechtlichen Seite war, da gab es doch schon öfter mal so Fälle. Kann man da auf den Artikel zu dem Preis bestehen? Oder kann sich der Anbieter da rausreden?
    Bitte sagt mir, dass der Verkäufer bei einer Bestellung die so auch zu erfüllen hat. In diesem Falle wäre nämlich die Telekom der gelackmeierte Verkäufer. 😃



  • Leider sind das alles wie im richtigen leben nur frei bleibende Angebote. Anrecht auf die Lieferung hast du erst, wenn du eine Bestätigung über die Bestellung hast.



  • Verdammt... dann bleibt wohl nur zu hoffen, dass die das ernst meinen. Kann ich mir aber nicht vorstellen. In den AGB hab ich entdeckt, dass die Bestellannahme mit dem Artikelversand erfolgt. Dann werden die wohl vorher einen Rückzieher machen.
    Naja... aber für ein deftiges Beschwerde-Schreiben wird es allemal reichen, vielleicht kann man denen dann so wenigstens eine kleine "Entschädigung" rauskitzeln. Der Sau-Laden soll noch richtig leiden, für die letzten paar Wochen, in denen wir denen noch das Geld in den Rachen schmeißen. 😉



  • Onlineshops haben manchmal in den AGB's die Klausel, dass falsche Preisangeben ungültig sind oder so ähnlich. Ich weiß nicht, wie ich das ausdrücken soll, also wenn ein falscher Preis auf der Webseite steht.



  • Hi,

    Druckfehler 😉

    ChrisM


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