Versandfrist???



  • gibt's das in Deutschland und wenn ja wie hoch?? Ich meine, angenommen, jemand bestellt was und erhält erst nach 2Jahren die Ware (DDR lässt grüssen 🤡)... muss er die dann noch nehmen oder darf er sie auf Kosten des Versands zurückschicken??

    Is mir grad so eingefallen, weil ich schon seit zig Wochen auf eine CD warte!

    Bitte klärt mich da mal auf!

    Danke...



  • von einer Frist weis ich im moment nichts aber du kannst jederzeit von einem Kauf zurücktretten vorallem wenn du es irgendwo bestellt hast...da hast du 2 Wochen Rückgaberecht ohne Bedingungen. Wobei CD's solltest du nicht aufmachen wenn du sie zurück geben willst, könnte Probleme geben



  • Nachdem Du dem Versender schriftlich (z.B. per Einschreiben mit Rückschein) eine angemessene Frist (vier Wochen sollten ausreichen) gesetzt hast und dieser immer noch nicht geliefert haben sollte, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten, da Dein Gegenüber nicht willens/im Stande ist, den Kaufvertrag zuerfüllen.
    Am Besten ist es, daß man sich vor der Bestellung über die Lieferzeiten erkundigt und diese Aussage dann bei der Bestellung als Lieferfrist in den Kaufvertrag miteinfließen läßt.



  • Online schrieb:

    von einer Frist weis ich im moment nichts aber du kannst jederzeit von einem Kauf zurücktretten vorallem wenn du es irgendwo bestellt hast...da hast du 2 Wochen Rückgaberecht ohne Bedingungen. Wobei CD's solltest du nicht aufmachen wenn du sie zurück geben willst, könnte Probleme geben

    is in meinem Fall (CD) blöd, der verlangt da nämlich, das ich die Rücksendegebühren übernehme... Darf er das überhaupt?

    c++==d schrieb:

    Nachdem Du dem Versender schriftlich (z.B. per Einschreiben mit Rückschein) eine angemessene Frist (vier Wochen sollten ausreichen) gesetzt hast und dieser immer noch nicht geliefert haben sollte, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten, da Dein Gegenüber nicht willens/im Stande ist, den Kaufvertrag zuerfüllen.
    Am Besten ist es, daß man sich vor der Bestellung über die Lieferzeiten erkundigt und diese Aussage dann bei der Bestellung als Lieferfrist in den Kaufvertrag miteinfließen läßt.

    glaub so werd ichs machen... Danke für den Tipp.



  • Soviel ich weiß, darf solange du in der Rücktrittsfrist von 2 Wochen bist, der Lieferant keine Rücksendegebühren verlangen. Es handelt sich doch um Versandhandel, oder?? Wurdest du überhaupt darüber informiert (AGB), dass du 2 Wochen Zeit hast nach Erhalt der Ware, die Ware wieder zurückzusenden und vom Kauf zurückzutreten? Wenn nicht (am besten sicherheitshalber nochmal nachschauen) verlängert sich diese Frist auf 2 Monate.



    1. jo geht umn Versandhandel
    2. jo, ich wurde informiert, siehe http://www.alphamusic.de/agb.htm

    Der entscheidende Satz ist:

    Die Kosten der Rücksendung von Waren bis zu einem Wert von 40,- EUR tragen Sie als Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.

    is des zulässig?

    ich habs auch nur dort bestellt, weil die als einzige die Zahlungsoption "per Nachnahme" akzeptierten und ich lieber erst die Ware hab, bevor ich bezahl.... 😞



  • Bei der Rücksendung bin ich mir nicht ganz sicher. Am besten schaust du im BGB nach. Gibts auch online ;).



  • im BGB hab ich nix dazu gefunden, kann aber auch daran liegen, das ich des Beamtendeutsch net immer ganz versteh 😉



  • Crax schrieb:

    Die Kosten der Rücksendung von Waren bis zu einem Wert von 40,- EUR tragen Sie als Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.

    is des zulässig?

    Ist AFAIK zulässig.
    Ich weiß zwar nicht mehr, ob die Grenze bei 40 Euro lag, aber prinzipiell muß der Versender nur ab einem bestimmten Warenwert die Rücktransportkosten übernehmen.

    Crax schrieb:

    ich habs auch nur dort bestellt, weil die als einzige die Zahlungsoption "per Nachnahme" akzeptierten und ich lieber erst die Ware hab, bevor ich bezahl.... 😞

    Nachnahme ist immer gut, besonders bei einer Erstbestellung. Macht es viel einfacher von Kaufvertrag zurückzutreten, da man seinem Geld nicht "hinterherrennen" braucht 😃

    PS: Wenn man 2 Jahre (um bei Deinem ursrünglichen Bsp. zubleiben) auf eine bestellte Ware wartet, bevor man merkt, daß man die Ware nicht mehr haben will, sind die Rücktransportkosten eine angemessene Strafe. 😉


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