wie merkt man das sein computer überwacht wird



  • naja wenn man die spyware löschen will ist man eh doof, denn dies bleibt nicht unbemerkt, und das ist es ja was man schlussendlich sein will. es geht eher darum, zu wissen ob man überwacht wird oder nicht.



  • Eine Überwachung vom Chef ist nach Gesetz her illegal. Wenn man allerdings einen Verdacht gegenüber einem Mitarbeiter hat, muss man diesen schriftlich darauf aufmerksam machen, dass dieser nun überwacht wird. Erst dann darf man weitere Schritte einleiten, wie zum Beispiel Prifilegien einschränken, Kündigung, etc.
    Was erlaubt ist: Eine Personen-Unspezifische, Stichprobenartige Überwachung. Was man dabei allerdings rausfindet, darf man keinem weitererzählen, noch den Mitarbeiter auf die Überwachungs-Ergebnisse aufmerksam machen. Die Ergebnisse dürfen lediglich in Form von anonymen Statistiken veröffentlicht werden.



  • ok thx



  • Dieser Thread wurde von Moderator/in Marc++us aus dem Forum Themen rund um Offtopic in das Forum Themen rund um den PC verschoben.

    Im Zweifelsfall bitte auch folgende Hinweise beachten:
    C/C++ Forum :: FAQ - Sonstiges :: Wohin mit meiner Frage?

    Dieses Posting wurde automatisch erzeugt.


  • Mod

    Masta P schrieb:

    Eine Überwachung vom Chef ist nach Gesetz her illegal.

    Das lässt sich sehr einfach umgehen, bevor der PC sich anmelden kann bekommt er ein Fensterchen ob er damit einverstanden ist, dass so und so jeder sehen darf was er macht.

    Wenn du dich darauf nicht einlässt kannst du die Firma sehr bald wieder verlassen 🙂

    MfG SideWinder



  • tja bei mir gibts kein fensterchen. und wenn, was will ich dagegen machen?



  • Ich gehe mal davon aus, dass ein Chef seine Mitarbeiter heimlich überwacht.

    Studier aber mal deinen Arbeitsvertrag oder sonst alles, was du mal in Zusammenhang mit deiner Arbeit unterschrieben hast. Wenn du natürlich dich damit einverstanden erklärt hast, dich überwachen zu lassen, dann kann der Chef natürlich alles machen, was er will.

    Falls du aber illegal überwacht wirst, und deswegen auch noch gefeuert wirst, kannst du den rechtlichen Weg wählen. Auch, wenn er dich wegen eines anderen, scheinheiligen Grundes feuert, du aber genau weisst, dass es wegen der Überwachung getan hat. -> Missbräuchliche Kündigung
    Trotzdem würde ich dir in diesen Fällen nicht empfehlen den rechtlichen Weg zu wählen, da man damit zu viel Stress und Kosten hat, und eine solche Arbeitsstelle wäre es ja auch nicht wert, darum zu kämpfen.

    So oder so: Lass dich einfach nicht erwischen, oder noch besser: Verhalte dich so, dass du kein schlechtes Gewissen zu haben brauchst!



  • Masta P schrieb:

    Studier aber mal deinen Arbeitsvertrag oder sonst alles, was du mal in Zusammenhang mit deiner Arbeit unterschrieben hast. Wenn du natürlich dich damit einverstanden erklärt hast, dich überwachen zu lassen, dann kann der Chef natürlich alles machen, was er will.

    würd ich nicht sagen. man kann nicht einfach mit vertrag geltendes recht umgehen. als vermieter kann ich auch keinem mieter im mietvertrag seine grundrechte absprechen. derartige klauseln sind imo unwirksam.



  • CrazyHead schrieb:

    Ich kenne einen tollen Befehl, der alle spysoftware auf dem Rechner löscht.

    geh auf Start->ausführen
    dann "cmd" eingeben und enter drücken.
    sodann format C:\ eingeben und 2 mal ja drücken 👍

    Wo ist denn die "ja"-Taste?? 🕶



  • scrub schrieb:

    würd ich nicht sagen. man kann nicht einfach mit vertrag geltendes recht umgehen. als vermieter kann ich auch keinem mieter im mietvertrag seine grundrechte absprechen. derartige klauseln sind imo unwirksam.

    Es geht ja hier auch nicht um Grundrechte! Hier handelt es sich um Dispositives Recht, d.h. es gilt nur, wenn nichts anderes vereinbart ist. Und wenn im Arbeitsvertrag steht, dass der Mitarbeiter mit spyware-programmen überwacht werden darf, dann ist der Vertrag nicht nichtig.



  • nein, nur die klausel.
    wenn das genannte vorgehen anderweitig explizit untersagt ist, darf der arbeitgeber im vertrag nicht einfach außer kraft setzen.



  • Da siehts bei uns aber anders aus. Die Überwachung ist nur dann untersagt, wenn im Vetrag NICHTS steht.



  • aha. also ist die gültigkeit der grundrechte von lokalen begebenheiten abhängig... interessant.
    wenn im gesetz steht, daß man nicht derart überwacht werden darf, dann gilt das. ich kann ja aucn nicht als taxiunternehmer verlangen, daß er permanent ortschaften mit 150kmh durchpflügt, und das zur absicherung im arbeitsvertrag festschreiben.



  • Und eben das ist der Unterschied zwischen dispositivem und zwingendem Recht!



  • @Schoggel
    Nenn mir doch mal bitte Deinen Arbeitgeber! Den hetze ich den Datenschutzbeauftragten auf den Hals 😃



  • Kannst du gerne machen, ist aber kein Problem, weil ich nie so einen Vetrag unterschrieben habe und mein Arbeitgeber auch nicht glaubt mit einer Überwachung der Mitarbeiter irgend etwas bewirken zu können.

    Kann also ein Bewohner der BigBrother-Containers auch RTL2 wegen Verletzung der Privatsphäre verklagen, OBWOHL er zugestimmt hat, sich Tag und Nacht filmen zu lassen? (Das war eine rhetorische Frage!)



  • er kann es, wenn er aus dem vertrag wieder aussteigen will. denn wenn da einer rauswill, dann MUSS man ihn lassen. "ne, sie ham da nen vertrag unterschrieben" geht da nicht.
    ist das nicht was typisch sittenwidriges?!?



  • scrub schrieb:

    er kann es, wenn er aus dem vertrag wieder aussteigen will. denn wenn da einer rauswill, dann MUSS man ihn lassen. "ne, sie ham da nen vertrag unterschrieben" geht da nicht.

    Äh, ja. Das nennt man dann Kündigung, oder? Ich bezweifle, daß er das will... 😉



  • scrub schrieb:

    er kann es, wenn er aus dem vertrag wieder aussteigen will. denn wenn da einer rauswill, dann MUSS man ihn lassen. "ne, sie ham da nen vertrag unterschrieben" geht da nicht.
    ist das nicht was typisch sittenwidriges?!?

    Jo, in diesem Fall kann man nicht einfach nur eine Floskel des Vetrages abändern. Dann muss gleich der ganze Vetrag gekündigt werden. Man kann den Vetrag aber im gegenseitigen Einverständnis abändern.



  • @Schoggel
    Wir reden wohl ein wenig aneinander vorbei.
    Laut Artikel 2 im Grundgesetz heißt es, daß jeder also auch ein Arbeitnehmer "das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" hat. Dieses Recht ist i.A. als Pesönlichkeitsrecht bekannt.
    Eine Überwachung am Arbeitsplatz stellt nach aktueller Rechtssprechung jedoch einen erheblichen Eingriff in o.g. Persönlichkeitsrecht dar.
    Natürlich existieren laut GG Ausnahmeregelungen. Danach kann das Persönlichkeitsrecht eingeschränkt werden, wenn höher zu bewertende Interessen berührt werden. Aber muß die Verhältnismäßigkeit dabei stets gewahrt bleiben.Videoüberwachungen z.B. dürfen nur bei konkretem Tatverdacht und das auch nur zeitlich und räumlich beschränkt statt finden.

    Fazit ist, daß eine Überwachung am Arbeitsplatz grundsätzlich nicht verboten ist. Jedoch sind ihr zum Glück äußerst enge Grenzen gesetzt. Eine verdachtsunabhängige Pauschalüberwachung wirst Du nach geltendem Arbeitsrecht kaum durchkriegen. Wenn es trotzdem im Arbeitsvertrag steht, ist diese Klausel null und nichtig. Für den Rest des Vertrages gilt die Standardklausel: "Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt." (auch hier gibt es gesetzliche Einschränkungen, dem geneigten Leser sei eine eigene Recherche ans Herz gelegt ;))

    Hier noch ein interessanter c't-Artikel zum Thema:
    http://www.heise.de/ct/02/15/132/default.shtml

    Zur Ursprünglichen Frage:
    Im o.g. Artikel gibt es einen Verweis (der Link im Artikel ist kaputt) auf einen Online-Check, ob ein Spyprogramm installiert ist oder nicht.

    [edit]
    Sorry, habe vergessen, den Link zum Online-Check zu posten.
    http://www.elbtec.de/download/elbtecscan.php4?PHPSESSID=03aed13af3e98e0ac3d85215b8c179e7
    [tide]


Anmelden zum Antworten