Ich hab ein Paket bekommen!
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hast du's schonmal geschüttelt und reingehört?wenn's gut kling dann : behalten!
wie sieht es mit der größe aus? softwareverpackung ? =>*schleck*
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Behalten!

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Ich war einfach zu neugierig und habe mal reingeschaut .. ähh ich meine ich habe das Paket geschüttelt und daraus geschlossen, dass folgendes enthalten ist:
-Spielekonsole(will ja keine Werbung machen
)
-Gamepad
-Speichermedium
-mehr als 10 Spiele für diese KonsoleAlso ich glaube, dass ich dort reinschauen darf! Immerhin war es ja an mich adressiert. Ich hätte erhlich gesagt kein Problem damit es zu behalten. ^^
Aber was wär denn, wenn sich dieser ebay-Mensch ein paar Monate/Jahre später doch noch meldet und es zurück fordert?
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_du_ hast ihn ja bereits kontaktiert. wenn er sich darauf nicht meldet, dann ist es sein problem. du könntest ja noch ne mail hinschicken a la, wenn du dich nich meldest, is es meins. diese mail ist verbindlich. gib tel usw an, dann is gut
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Also gut, ich könnte eine email schreiben mit z.B. folgendem Inhalt:
Hallo du!
Du hast mir ein Paket geschickt, welches ich gerne behalten würde. Wenn du dich nicht innerhalb von 24 Stunden meldest, wirst du es nie wieder sehen! Muahaahahaaha.
So in der Art?

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Also ich habe mal bei Ebay was ersteigert und 3 Tage später per Post erhalten, was ich nie bezahlt habe.
Habe den Verkäufer mindestens 10 Mal per Mail kontaktiert und Ihn gebeten, dass er mir seine Kontodaten schickt, damit ich bezahlen kann

Kam aber nie was.
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Hier gibt es keine Rechtsauskünfte zu diesem Thema.
Wielange du das Lagern muss kann dir ein rechtkundiger Mensch (Rechtsanwalt) sagen.
Der Inhalt gehört nicht dir. Da ändert auch eine Mail mit Zeitangabe nichts. Du bist jedoch nicht verpflichtet es auf deine Kosten zurückzusenden. Es sit dir aber zuzumuten, daß du den Sender Informierst. Da es aber auch nicht Dir gehört darft du es nicht weiter veräußern. Du könntest aber unter Umständen Lagergebühr verlangen.
Nähers gibt die eine Rechtsauskunft, die du hier nicht finden wirst. Bedenke das alle User die hier posten nicht berechtigt sind Rechtsauskünfte zu erteilen und diese nur ihre persönliche Meinung außern. Aus dieser Meinung sind keine Rechtverbindlichkeiten abzuleiten.
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Minimee schrieb:
Also ich habe mal bei Ebay was ersteigert und 3 Tage später per Post erhalten, was ich nie bezahlt habe.
Habe den Verkäufer mindestens 10 Mal per Mail kontaktiert und Ihn gebeten, dass er mir seine Kontodaten schickt, damit ich bezahlen kann

Kam aber nie was....Nachdem die Briefbombe aber schließlich hochging, musste ich mir eine neue Wohnung suchen, zumal ich auch keine Hausratversicherung hatte. Jetzt weiss ich zumindest, wieso er sich nicht mehr gemeldet hat.
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Naja, war auch nur ein 2- Euro Artikel...
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...der aber viel Schaden anrichtete.

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Ok ich hab verstanden. Danke ich ruf ma eben meine Anwalt an ...

Ähh ein Richter wird sowas auch wissen oder? Kenne zufällig einen. ^^
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Man bekommt aber nicht nur bei eBay was umsonst.
Ich habe mal in einem Internet-Versandhaus in der Schweiz einen DVD-Brenner von LG bestellt. Als Zahlungsart habe ich "per Nachname" gewält. Das Paket ist nach ein paar Tagen auch bei mir angekommen, die Postbotin hat aber kein Geld von mir verlangt, obwohl der Nachnamezettel gut sichtbar am Paket klebte - 129€ gespart!
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Du musst nicht einmal den Lieferant informieren, da du das ja nicht bestellt hast (es kam also nie ein Kaufvertrag zustande).
Du musst es auch nicht zurückschicken, da er es holen muss (außer du kommst ihm entgegen und tust es).
Du darfst es auch aufmachen, aber die Ware nicht benutzen, in dem Moment wo du was davon benutzt, stimmst du einem Kaufvertrag zu und musst dafür aufkommen.
Du musst das Zeug sachgerecht lagern (also nicht aufm Kachelofen, ...).Genau dieses Thema hatten wir Gestern in Wirtschaftslehre

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Unabhaengig von der Rechtslage solltest Du dich dennoch verpflichtet fuehlen zu bezahlen, das ist ja wohl klar! (Oder?)
Edit: Natuerlich nur wenn es von privat kommt.Steht ein Absender drauf?
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Wie wäre es mal mit Anstand und Ehre? Wenn jemand versehentlich etwas an eine falsche Adresse schickt (manche Leute schicken bezüglich ebay gleichzeitig mehrere Pakete raus, da muss man schon genau hinschauen, da das ja alles anonym ist), dann gebietet es der Anstand, das man den Versender über seinen Fehler informiert. Man schickt es in Absprache entweder gleich an die richtige Adresse oder an den Absender zurück und bittet um Kostenübernahme für Verpackung/Versand. Wo liegt hier das Problem?

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Dass der Absender sich nicht meldet. Und eine Mail hat er ja schon geschrieben. ^^
Ich würde Lagergebühr verlangen.
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Und eine Mail hat er ja schon geschrieben.
Manche Leute sind ab und zu in Urlaub. Drei Wochen muss man hier schon abwarten. Eine Mail ist zu wenig. Bei mir sind auch schon wichtige Mails im Spam-Filter gelandet.
Ich würde Lagergebühr verlangen.
Das geht bestimmt höflicher. Da ist doch kein Elefant geliefert worden, der einen Tierbändiger und haufenweise Wasser und Futter benötigt, sondern ein begehrtes Elektronikteil, das der falsche Adressat sich am liebsten ungestraft unter den Nagel reißen würde.
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Jetzt hast du aber schön mein Clown-Smiley wegzitiert.

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Da hast du Recht! Sorry, dass ich die Ironie übersehen habe.

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Hier wurde mal eine billige Polaroid-Kamera zur Reparatur geschickt und es kam eine hochwertige(re) Digi-Cam zurück.
