[Sat 1] Goodyear Automagazin und deren Tipps...



  • Hallo,

    ich gucke das gerade und bin der Meinung, dass deren Tipps nicht gerade sehr durchdacht sind.

    In einem Bericht ging es darum, dass angeblich jeder 2. Strafzettel nicht in Ordnung sei. Sogar eindeutige Dinge, wie z. B. das Überfahren einer roten Ampel, sei u. U. anfechtbar. Eine Autofahrerin hätte eigentlich den Führerschein für einen Monat abgeben müssen, musste dann aber doch nicht, weil sie alleinerziehende Mutter ist und ohne Auto den Alltag nicht bewältigen kann.

    Das Automagazin rät nun, jedes Knöllchen und jeden Strafzettel zu prüfen und evtl. einem Anwalt vorzulegen. Sie empfehlen eine Rechtsschutzversicherung, damit diese dafür die Kosten übernimmt. Gut für die Versicherung und den Anwalt.

    Nun kann man sich natürlich ohne viel Phantasie vorstellen, dass nun jeder, der ein Knöllchen bekommt und das für ungerechtfertigt hält (was wohl bei den meisten der Fall sein wird) erstmal zum Anwalt rennt und versucht, durch irgendwelche erfundenen Umstände das unwirksam werden zu lassen. Warum auch nicht, die Kosten werde ja übernommen.

    Toller Tipp. Da fragt man sich natürlich, wieso die Gerichte ständig überlastet sind?!



  • Ich meine wenn jemand an einer roten Ampel nicht hält (ich weiss, es passiert schnell, dass man da drüber fährt :)), ist man eben ein Verkehrsrisiko und gehört bestraft. Wenn man nicht nach den Regeln spielt, muss man das mögliche Risiko (hier eben Verlust der Fahrerlaubniss) tragen könne. Ich frag mich, warum zum Teufel diese "Alleinerziehende Mutter" vor Gericht rechtbekommen hat. Wahrscheinlich ist der Fall eh überspitzt...



  • Ich denke, das lohnt sich nur bei größeren Fällen, wie z.B. in dem Beitrag wo es um Punkte, Fahrverbot und Bußgeld ging. Bei vielen Rechtschutzversicherungen ist es auch so, dass man eine bestimmte Selbstbeteiligung hat, die schonmal 100 Euro übersteigen kann. Ich denke kaum, dass sich ein Anwalt damit beschäftigen wird, das Knöllchen eines Falschparkes mit einem Verwarngeld von 10Euro genauer zu überprüfen.
    Ich habe auch schon erlebt, dass bei gewonnenem Einspruch, die Bearbeitungsgebühr des Falles von der Polizei verlangt wird, die dann in etwa gleichauf mit dem Bußgeld liegt, das ist eine Frechheit finde ich!



  • erinnert mich an dieses lustige pdf 😉



  • 1. diese nazitrottel (siehe das verlinkte pdf) meinen sowas echt ernst. die schicken auch anfragen an ihre gemeinde, ob sie als deutsche reichsbürger eigentlich abwassergebühr zahlen müssen u. ä.

    2. keine rechtsschutzversicherung wird ohne erfolgsaussichten etwas bezahlen.

    3. wieder mal wird der eindruck erweckt, die bösen bösen blitzer sind die schuldigen.

    aber is ja klar: wenn eine mutter mit kind unterwegs ist und das kind quengelt, dann darf man das vertrauen der anderen verkehrsteilnehmer mißbrauchen und einen rotlichtverstoß begehen. 🙄



  • 2. keine rechtsschutzversicherung wird ohne erfolgsaussichten etwas bezahlen.

    Wenn die Aussichten gegen 0 tendieren, mag das sein, aber pauschal kann man das defintiv nicht sagen. Aber sie zahlen die Kosten für ein Beratungsgespräch beim Anwalt.


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