ebay hat ein drauf gekriegt
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Kalter Kaffee. Außerdem hast du da was falsch verstanden, nicht ebay hat eins drauf bekommen sondern die dort anbietenden professionellen Verkäufer.
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Sicher, aber damit ist ebay nicht mehr das, was es einmal war.
Und Unternehmer bist du da ganz schnell, wer regelmäßig was verkauft wird ganz schnell als Unternehmer gesehen.
Und das Urteil ist erst 5 Tage alt...
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Aber ebay wird die Gleichstellung zu Real-Life-Auktionen verweigert, das ist auch schon "eins drauf".
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Loggy schrieb:
Und das Urteil ist erst 5 Tage alt...
Na vielleicht kam es mir dann wie kalter Kaffee vor, da es schon 3 Mal im Fernsehen war und ich es in 3 verschiedenen Zeitungen gelesen habe. imho wird das auch schon länger diskutiert.
Durch regelmäßigen verkauf wird man nicht zum gewerblichen Händler, solange man nur gebracuhtes Zeug von sich verkauft.
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Bashar schrieb:
Aber ebay wird die Gleichstellung zu Real-Life-Auktionen verweigert, das ist auch schon "eins drauf".
Das ist doch auch schon alter Kaffee aka gängige Rechtssprechung. Nur halt das erste mal, dass sowas bis zum Bundes*gericht kommt.
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bei ebay immer nur die aktie: http://c.i4o.de/h_kl.html?PERIOD=4&ID_NOTATION=261834
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Was war denn im Juli los?