[Bundeswehr] Einberufung
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Lass Dich doch nochmal neu mustern, da sich dein gesundheitlicher Zustand verändert hat.
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scrub schrieb:
Talla schrieb:
Such dir ne Ausbildung oder BA Studium, dann bisste erstmal fein ausm Schneider, und in 3 Jahren sieht die Welt eh anders aus. Wenn du Glück hast wollen sie dich gar net mehr und falls doch einfach mal die Firma anhauen die können nen Unverzichtbarkeitsantrag schreiben
aber geht natürlich nur bei wenigen Firmen *gg*
geht nicht, man muß ein drittel ausbildungszeit hinter sich haben, sonst wird man nicht zurückgestellt. bei nem studium glaib ich generell nicht.
antrag auf uk-stellung geht nur, wenn die firma ohne den betreffenden pleitegehen würde. ist denk ich mal nur in den wenigsten fällen wahrscheinlich, z. b. wenn er selbst der chef ist oder so.
Des mit der Unverzichtbarkeits stimmt , aber des mit Ausbildung nicht! Sobald du nen Ausbildungsvertrag hast, dürfen die dich nicht ziehen! Da gibts irgend nen Gesetz für, was die machen können ist dich danach zu ziehen. Und wegen Studium, das ist so ne Sache: erstmal habe ich explizit nur BA Studium genannt das rechtlich unter Ausbildung läuft und sie dich auch nicht ziehen können. Bei normalen Studium können sie dich bis vor der ersten zwischenprüfung ziehen. bzw. erst gar nicht zulassen zum studium. also da werden viele gezogen.
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Doktor Prokt schrieb:
Naja, ich könnte ja sonst noch schnell heiraten
Doktor Prokt heiratet Griffin
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um das mit dem studium mal zu konkretisieren: es ist dem kwea/baz völlig wurscht, ob du studierst, du mußt der einberufung folgen. einzige chance wäre wahrscheinlich ein härtefallantrag, bspw. bei ner einberufung ein semester vor abschluß.
wer aber einen ausbildungsvertrag hat und von bspw. drei jahren mehr als eins fertig hat, wird zwingend zurückgestellt, greift diese regelung nicht, muß der arbeitgeber die stelle später wieder zur verfügung stellen.
was nun genau eine ausbildung im sinne dieser regelungen ist, weiß ich nicht- afaik nur betriebliche ausbildungen. alles andere ist dem einberufenden amt egal. nuja, wenn du sagst, BA gilt als ausbildung- mag sein.
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Ist wirklich so mit BA - mein Glück auch
Nur wenns um Förderung geht gilt BA Studium manchmal als richtiges Studium und Bafög kann beantragt werden und manchmal sehens die Arbeitsämter eher als Ausbildung und BAB kann beantragt werden. Bei mir war letzteres der Fall.
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scrub schrieb:
um das mit dem studium mal zu konkretisieren: es ist dem kwea/baz völlig wurscht, ob du studierst, du mußt der einberufung folgen.
Und DAS kann ich leider aus eigener Erfahrung hunderprozentig bestätigen
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Ich will nochmal schnell loswerden, dass ich nicht vorhabe zu verweigern.
Die Hochzeit kannste vergessen Dok
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@scrub: Es gibt sehr wohl Kilometergeld, ich habs ja auch bekommen!!
@Dok : Ich denke du wirst dann wohl nach Heide kommen, wenn du dort in das 15./LwAusbRgt. 1 kommst, viel Spaß, ich war auch dort, naja hab einen Monat mitgemacht,danach nur zu Hause abgehangen.. aber die schliessungen beginnen auch erst imho 2007. Naja und als Glück würd ich das echt nicht bezeichenen. Kumpel von mir sagte, das er bei sich einen hat (ist in Husum stationiert) der wollte auch Heimatnah, naja wiegesagt ist jetzt in Husum und kommt irgendwo aus dem Schwarzwald
nur mal so...
@Griffin : Wer geth freiwillig zu dem Laden??? Ich fand das immer so cool, 1.Zug freiwilligen 3. (ich) WDL! Der erste Zug immer am rum prahlen und so, nach einer Woche nur das gejammer und ehh das ist so hart und ehh das ist so scheisse, die schreien mich an ehh.. oh man ich konnte echt nicht mehr vor lachen!
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C-O-M-M-A-N-D-E-R schrieb:
@scrub: Es gibt sehr wohl Kilometergeld, ich habs ja auch bekommen!!
scrub schrieb:
es gibt kein kilometergeld fürs wochenende. es wird sogar JEDE familienheimfahrt erstattet. und es gibt den mobilitätszuschlag.
jetzt klar?
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naja mobzuschlag = kilometergeld auch fürs WE...
du kannst dann nicht erst schreiben das es keines gibt und dann doch
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scrub schrieb:
es wird sogar JEDE familienheimfahrt erstattet. und es gibt den mobilitätszuschlag.
So stimmt das nicht! Es gibt den Mobilitätszuschlag. Aber Familienheimfahrten werden nicht direkt erstattet! Wenn du dich in dein Auto setzt und nach Hause fährst, kannst du sehen, wo du das Benzingeld her nimmst. Dafür gibt es keinen Cent extra. Aber man kann kostenlos mit der Bahn zwischen Standort und Heimatort pendeln. (Zusätzlich werden noch Bustickets erstattet, wenn der nächste Bahnhof weiter als 3 km entfernt ist.)
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Wir sind damals auf Truppenausweis bzw. mit diesem Standard-Bahnticket Bus gefahren.
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Talla schrieb:
(...) Wenn du Glück hast wollen sie dich gar net mehr und falls doch einfach mal die Firma anhauen die können nen Unverzichtbarkeitsantrag schreiben
aber geht natürlich nur bei wenigen Firmen *gg*
Aber mit diesem Antrag kann man nur ein Jahr befreit werden oder ? Also bei mir ist das so: Ich werde im Dezember 22 Jahre alt und im Dezember ist jetzt auch meine Musterung (ham sich reichlich Zeit gelassen die Jungs). Angenommen, ich werde nächstes Jahr wirklich noch gezogen bevor ich 23 bin (mit 23 ist man raus oder ?) und machs dann mit diesem Antrag - Bin ich dann aus dem Schneider, weil ich älter als 23 bin wenn der Antrag "beendet" ist ?
Kein Bock auf Bund - Will arbeiten
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C-O-M-M-A-N-D-E-R schrieb:
Naja und als Glück würd ich das echt nicht bezeichenen. Kumpel von mir sagte, das er bei sich einen hat (ist in Husum stationiert) der wollte auch Heimatnah, naja wiegesagt ist jetzt in Husum und kommt irgendwo aus dem Schwarzwald
nur mal so...
Meine Grundausbildungskompanie bestand zu 80% aus Berlinern... Grundausbildung war in Mengen-Hohentengen (zwei Ortsnamen). Nach der AGA wurden die Berliner bis auf 3 (die hatten Kinder und kamen direkt nach Berlin) für die restlichen 6 Monate geschloßen nach Lagerlechfeld (bei Augsburg) versetzt.
Wer Lust und Laune hat, kann die ganzen Orte ja mal auf der Landkarte suchen und sich die Entfernungen anschauenWorauf ich eigentlich hinweisen wollte:
Die Jungs hatten ne Entfernung Heimatort <-> Kaserne laut map24.de von 714 km - dummerweise hat der Mobilitätszuschlag nen Höchstwert. Und der entspricht 450 km Entfernung ... jeder weitere Kilometer darüber wird nicht mehr bezahlt. Mensch ham die sich gefreut
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C-O-M-M-A-N-D-E-R schrieb:
naja mobzuschlag = kilometergeld auch fürs WE...
du kannst dann nicht erst schreiben das es keines gibt und dann doch
nein, nein, nein.
dem mobilitätszuschlag bekommt man allein dafür, daß man x km von zuhause weg dient- hat nix mit heimfahren oder so zu tun.
für die heimfahrten gibt es kein kilometergeld, weil die erstattet werden. (ok, natürlich nicht eine heimfahrt beliebiger art, aber wer wo langfahren muß, wo der berechtigungsschein nicht gilt, bekommt die fahrkarte erstattet)
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Doch das Geld kriegst du ja nur, um heimfahren zu können. Auch wenn du das Geld nehmen kannst und kostenlos Bahn fahren kannst.
Deshalb ist der Mobilitätszuschlag eben abhängig von den Straßenkilometern...
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nein. das sind zwei sachen, die erstmal gar nix miteinander zu tun haben.
nehmen wir mal den gefreiten dosenkohl, der 200km von seinem heimatort entfernt eingesetzt ist.
er bekommt für jeden tag, den er dienst leistet, für diese 200km entfernung mobilitätszuschlag. völlig wurscht, ob er zwischendurch heimfährt oder nicht.
wenn er heimfährt, kostet ihn diese reise nichts. entweder dadurch, daß er mit seinem berechtigungsschein fährt, oder, indem er die gekaufte fahrkarte seinem rechnungsführer vorlegt und die kosten erstattet bekommt.
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Er kriegt _nicht_ für jeden Tag, den er in der Kaserne ist, Geld. Er kriegt eine monatliche Pauschale, die sich nach der Anzahl der Straßenkilometer richtet.
btw. hab ich u.a. auch beim Rechnungsführer gearbeitet, wenn ich nicht gerade mit hässlichen Mulis den Berg raufgelaufen bin.
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http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wsg/__8d.html
desweiteren gilt für familienheimfahrten anscheinend das reisekostengesetz, das für mich als zivi genauso gegolten hat- die günstigste verkehrsverbindung nach hause ist kostenfrei. und: das hat nix mit dem mobilitätszuschlag zu tun.