Darf man das zum Download anbieten?
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hmmm schweres thema
ich denke, nein darfst nicht
z.b. sony oder bgm kaufen sich die rechte zur veröffetnlichung von stücken.
jetzt spielst du ja die noten nach "deiner intepretation" des stückes. und dazu brauchst du eine lizens würd ich mal sagen.
das mit dem urheberrecht ect. hab ich auch nicht so ganz gecheckt
z.b. disney
die haben das "recht" auf mickey mouse
und das verlängern die auch jedes mal
aber medizinpatente können nicht verlängern werden.ist eh alles betrug.
Das mit den orginal noten ist auch so ne sache.
z.b. beethoven 9te
da hat einer die druckrechte. jetzt muessen sich leute das printrecht kaufen wenn er auch das stück etwas verändern rausbringt ( machen ja viele "lehrer" damit die "schüler" das stück leichter spielen können )
ABER rein "rechtsempfindungsmässig"
würde ich es als staat erlauben, ein selbstgespieltes stück zu veröffetnlichen
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klar darfst du das. es ist keine öffentliche aufführung (wofür du gema zahlen müsstest) sondern lediglich ein mitschnitt zu übungszwecken. gema musst du afaik auch dann nicht zahlen, wenn du wo umsonst spielst (die leute weder eintritt noch spenden zahlen)
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Korbinian schrieb:
es ist keine öffentliche aufführung (wofür du gema zahlen müsstest) [...]
Musste Marilyn Manson für Tainted Love zahlen? Ich check das System jedenfalls nicht.
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newkid schrieb:
z.b. disney
die haben das "recht" auf mickey mouse
und das verlängern die auch jedes malDas hat mit dem Urheberrecht nicht viel zu tun. Das Urheberrecht befasst sich mit den Rechten des Urhebers eines Werkes, also z.B. den einzelnen Mickey-Mouse-Comics, sowie mit den Verwertungsrechten. Mickey Mouse als abstrakte Figur ist davon nicht betroffen, da gibts andere Gesetze für.
aber medizinpatente können nicht verlängern werden.
Patente gibts auf Erfindungen, nicht auf Mickey Mouse oder Kompositionen. Andere Baustelle.
ist eh alles betrug.
Übersetzung: "Ich hab keine Ahnung wovon ich rede, will aber auch mal was gesagt haben"
z.b. beethoven 9te
da hat einer die druckrechte. jetzt muessen sich leute das printrecht kaufen wenn er auch das stück etwas verändern rausbringt ( machen ja viele "lehrer" damit die "schüler" das stück leichter spielen können )
Stimmt, aber das betrifft nur die gedruckten Noten und nicht das Stück selbst.
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Korbinian schrieb:
gema musst du afaik auch dann nicht zahlen, wenn du wo umsonst spielst (die leute weder eintritt noch spenden zahlen)
Gema musst du auch abdrücken, wenn du umsonst spielst
ist hier zum Glück egal, weil die Verwertungsrechte frei sind, aber im Allgemeinen ein Ärgernis.
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Bashar schrieb:
newkid schrieb:
z.b. disney
die haben das "recht" auf mickey mouse
und das verlängern die auch jedes malDas hat mit dem Urheberrecht nicht viel zu tun. Das Urheberrecht befasst sich mit den Rechten des Urhebers eines Werkes, also z.B. den einzelnen Mickey-Mouse-Comics, sowie mit den Verwertungsrechten. Mickey Mouse als abstrakte Figur ist davon nicht betroffen, da gibts andere Gesetze für.
Das Mickey was abstraktes ist hätt ich nicht gedacht

der springt doch in disneyland rum und wird dafür bezahlt mit nem miesen lohnt :pWas ich mit Mickey meinte, ist
Du darfst nicht einencomic rausbringen
einen film(kino/tc/ect)
du darst mickey mouse weder die figur noch den namen irgendwo drucken ( jacke, taschen, tassen )das recht von mickey liegt bei disney
und normalerweise würde das nach 30 jahren auch verfallen, aber da mit mickey immer noch profit rauszuholen ist, verlängern die das dann. So hab ich es mal gehört.
Das gleiche ist glaub ich mit den klassik stücken ( die ja noch immer gut laufen ). Damit macht ja auch sony und co. ( die MI ) geld damit. Wenn du das stück jetzt nimmst und ins internet stellst ( zum DL - wie der Poster schrieb ) dann haben die "einen schaden", da die ja begründen können, das man nur noch die mucke von irgendwelchen ( eventl auch profi klavier-gamerz ) runterlädst und nichts mehr im laden kauft.
deswegen ist das bestimmt nicht erlaubt.
Das mit dem "betrug" ( sehr nette intepretation deinerseits
) hab ich anders gemeint, aber egal.
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Ausserdem die "big lösung"
wie du
die printsachen der noten
die stücke selber
ect. ect. ect.frei zum DL anbieten kannst.
hoste doch n rootserver oder so ein hostprogramm ala 5gb mit xxGB traffix irgenwo in vietnam, china ect.
da ist es eh egal. lade die sachen da hoch, und die leute können es von dem land runterladen wo urheberrechte eh keine rolle spielen

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War vor ca. 2 Jahren mal in den Nachrichten. Disney bekommt Probleme wenn die MM 70 Jahre alt ist da nicht mehr geschützt.
@Mr. B: Bitte beachte das dies alles Meinungen von Ahnungslosen sind. Stütze Deine Entscheidung also bitte nicht auf diese Meinungen. Im Endeffekt bist Du verantwortlich. Weiters befindet sich hier kein Rechtsanwalt und selbst wenn düürfte auch er Dir keine RA geben.
Was du hier einforderst ist eine RA.
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Unix-Tom schrieb:
War vor ca. 2 Jahren mal in den Nachrichten. Disney bekommt Probleme wenn die MM 70 Jahre alt ist da nicht mehr geschützt.
Also ich schätze mal, dass Disney irgendwann in den 60er gestorben ist. Ist also noch etwas hin bis die Rechte verfallen. Aber ob sie dann mehr Probleme bekommen ist fraglich. Mickey Mouse-Tassen, Bettwäsche oder Kleidung kommen auch heute schon aus Asien und sind zu einem großen Teil gefälscht, wenn man sie nicht gerade in einem Disney-Store kauft.
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newkid schrieb:
Das Mickey was abstraktes ist hätt ich nicht gedacht

der springt doch in disneyland rum und wird dafür bezahlt mit nem miesen lohnt :pEr ist kein Werk im Sinne des Urheberrechtes und genießt daher keinen Schutz durch dieses. Ich kenn mich da im weiteren nicht so aus, aber ich nehme an dass die Figur durch das Markenrecht geschützt ist. Dafür gelten aber ganz andere Bedingungen als im Urheberrecht.
Das gleiche ist glaub ich mit den klassik stücken ( die ja noch immer gut laufen ). Damit macht ja auch sony und co. ( die MI ) geld damit.
Nein das ist nicht das gleiche. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Die MI hat die Rechte an einzelnen Aufnahmen, aber nicht am Stück selbst, d.h. du darfst beispielsweise nicht "Pavarotti singt die Zauberflöte" kopieren oder öffentlich aufführen, aber du darfst dich gerne an einer eigenen Version des Originals versuchen.
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ide usa sind voll rotze bei denen is
das anders, hab ich im fernsen gesenUnter der Tat trifft ein
Verkäufer zu, um ein eingetragenesWarenzeichen mit dem Patent- und
Warenzeichenbüro zu registrieren.Die Markierung kann im Gebrauch o
der einer sein bereits sein, der zukünftigverwendet wird. Sehen Sie § 1051
eingetragene Warenzeichen betreffen,werden in Teilen 1 - 7 von Titel 37 dem
Code von Bundesverordnungen gefunden.
Wenn das eingetragene Warenzeichenzuerst ist, genehmigt durch einen Prüfer,
wird es im Amtsblatt desWarenzeichenbüros veröffentlicht, um andere Beteiligte der schwebenden
Zustimmung mitzuteilen, damit es entgegengesetzt werden kann. Sehen Sie §§
1062 - 1063 der Tat. Ein Anklangprozeß ist
für zurückgewiesene Anwendungen vorhanden. Sehen Sie §§ 1070 - 1071 der Tat. Unter Zivilrecht des Zustandeswerden eingetragene Warenzeichen
als Teil des Gesetzes der unfairen Konkurrenzgeschützt. Ausrichtung wird n
icht angefordert. Sehen Sie Unfaire Konkurren
z. Gesetzliche Vorschriften der Zustände auf eingetragenen
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Als Frischling mußt Du heute den ganzen Tag mit einem Nudelsieb auf dem Kopf herumlaufen 
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adewew schrieb:
Als Frischling mußt Du heute den ganzen Tag mit einem Nudelsieb auf dem Kopf herumlaufen 
ja.
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Hallo
@newkid
wenn du willst das deine Texte gelesen werden, solltest du an deinem Schreibstil arbeiten. Der ist ja echt unlesbar.bis bald
akari
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@akari: Bist Du wirklich ein Iraker?
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Zu Manson:
Es gibt zwei Fälle:
1. Du spielst das Stück eins zu eins nach -> Cover du musst nur die Gema Erlöse abführen, die restliche Erlöse aus den Verkäufen gehen an dich.2. Du nimmst nur ein Teil eines Stückes / oder veränderst es, dann musst du eine Erlaubnis bei den Rechteinhaber einholen.
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newkid schrieb:
ide usa sind voll rotze bei denen is
das anders, hab ich im fernsen gesenJa, bei denen sinds ein paar Jahre mehr, 95 nach dem Tod oder so
Das Copyright von Happy Birthday läuft doch bald aus oder?
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Sacht mal... ich war grad auf der Homepage von diesem Obermotz-Saftladen GEMA und hab mir da das Urheberrecht angeguckt (hatte von vorne herein keine Lust, das alles durchzulesen!). Mal abgesehen davon, dass es mir viel zu lang dauert, das ganze durchzulesen, hab ich da noch eine Frage an euch: Bin ich der einzige Dumme, der das da nicht versteht oder kapiert ihr das alle auch nicht?? Ich meine, ich bin zwar 15-jähriger Gymnasiast, aber das Deutsch, das die rechtsanwälte und wer nicht alles da in den Gesetzen benutzen... das kapiert doch echt keiner. Ich versteh da nur Bahnhof von...
Mr. B
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Gib mal ne URL. Hab keine Lust zu suchen um eine Ja/Nein-Antwort zu geben
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Man braucht zwar etwas dafür aber nach einem Durchblick ist Gesetzesdeutsch sehr einfach.
Das schwierige daran sind die Verknüpfungen.
Man kann nicht einen § Lesen und alle verstehen. Siehe Verkehrtsrecht. Nur die Verkehrszeichen zu kennen hilft nichts. Man muss auch Wissen wie, wann und wo sie aufgestellt werden, welche Voraussetzungen sie haben müssen um gültig zu sein, etc.