Auskunftssperre
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http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/berlin/meldege/melde.htm#nr28
§28 Abs.1,2 und 6
@abcd1234
Normalerweise ist der Antrag formgebunden und muss natürlich auch begründet werden. Wieso wurde die Ausgangssperre bereits genehmigt, obwohl du die Nachweise noch nicht erbracht hast? Du wirst schon mehr Informationen liefern müssen oder du benutzt einfach mal Google, da wirst du sicherlich auch was finden. Außerdem hat das Einwohnermeldeamt auch Sachbearbeiter, die man selbstverständlich telefonisch erreichen kann.
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masterofx32 schrieb:
Wieso wurde die Ausgangssperre bereits genehmigt?
Jetzt muß er für immer zu Hause bleiben!

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Ich habe den formlosen Antrag für die Auskunftssperee abgegeben und der Typ im Meldeamt hat meine Daten gesperrt. Jetzt habe ich aber einen Brief bekommen das ich meine Aussage belegen soll. Bloß wie. Gegen meinen Vater liegen viele Anzeigen wegen Gewaltätigkeit vor. Bloß wie kann ich da rankommen. Oder gibt es da vielleicht einen anderen Weg den AS aufrechtzuhalten. Wenn nicht wird sie demnächst wieder entfernt.
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Teile denen das mit bezgl. Anzeigen.
Wenn sie wollen können sie selbst bei der Staatsanwaltschaft nachfragen.
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Das habe ich ja getan. Im formlosen Antrag habe ich das schon geschrieben. Jetzt soll ich das beweisen.
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masterofx32 schrieb:
Wieso wurde die Ausgangssperre bereits genehmigt, obwohl du die Nachweise noch nicht erbracht hast?

Kannst du dir nicht einen Polizeibericht ausstellen lassen oder sowas? Meiner Meinung nach müsste das möglich sein, du kannst ja mal bei der entsprechenden Polizeiwache anfragen.
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Geh zu einem Rechtsanwalt.
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PogoTaenzer schrieb:
Geh zu einem Rechtsanwalt.
Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, wäre es Unsinn wegen solch einer verwaltungstechnischen Formalität zum Rechtsanwalt zu gehen.
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Ich kann doch als Dritter nciht so ohne weiters ein Polizeiliches Führungszeugnis einholen. Als werde ich doch auch nicht so einfach alle Anzeigen die gengen eine Person gemacht worden sind bekommen. Ich kann ja mal bei der Polizei anrufen...
Was ich aber wollte war eine Umgehung. In dem Schreiben das ich bekommen steht ja nur ich soll meine Aussagen untermauern oder beweisen. Veilleicht gibt es eine einfachere Möglichkeit.
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Naja, natürlich nicht sein Führungszeugnis aber zumindest eine Art Bericht, der untermauert, dass du in der Hinsicht schutzbedürftig bist. Ich wüsste nicht, wo man solch einen Nachweis sonst herbekommen sollte. Wenn du bis jetzt nur einen formlosen Antrag abgegeben hast, reicht es ja vielleicht, eine schriftliche Erklärung der Situation einzureichen!? Aber theoretisch müssten dir die Sachbearbeiter nähere Informationen geben können.