url legal???
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naja, bei unserem beispiel wurden dann die urhber der .de.vu-seite von der schulleitung "doof angemacht".
es wurde um die einstellung der seite gebeten ( aufgabe des angebots**).
OHNE begründung. oke, der INHALT war halt sehr kritisch, teilweise
extrem ironisch im bezug zu den vorgängen an der schule.
auch wurde es mit der wahrheit nicht immer ganz so ernst genommen.
jedoch wurden keine namen genannt!!! und alle fofts wurden soweit verändert, dass
keine personen zu erkennen sind!!!was nun???
sollten die urheber weitermachen? oder auf die wünsche der schulleitung eingehen???
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Wie wäre es mit einem Kompromiss? Was sind das denn für Inhalte auf der Seite?
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Ich würde dem Wunsch nachkommen.

Und dafür alle Energie in eine gepfefferte Schüler/AbiZeitung stecken.

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War das nicht diese Seite mit Tollwut, dreckigen sanitären Einrichtungen und überhaupt überall nur Müll?

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das eine ist halt die normale webseite der schule, das andere greift einige themen
ironisch auf.
so wurde z.b. die namensgebung einer von der schulleitung geförderten aktion
kritisiert, und als diskrminierend aufgefasst ( im sinne der ironie)
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Um deine Frage juristisch zu beantworten: Es ist legal, solange keine Rechte anderer verletzt werden und die Schulleitung nicht selbst die URL haben will. Wenn die Schule sagt wir wollen diese .de.vu Seite haben, können sie sie rechtlich einklagen. Andererseits, soweit du hier erzählt hast, gibt es keine rechtlichen Probleme.
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@.
GENAU*********
is bei uns so ein thema, weil die seite eingestellt werden musste.
als ich mich dann mal so "im untergrund" umgehört habe, kam das dann raus.
der urheber erzählte mir davon, und jezz wollte ich mal wissen, ob das denn von der schulleitung überhaupt in ordnung war.
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btw: darf es disziplinarische konsequenzen für die urheber der seite geben????????????
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Tja, mit den Lehrern is nich zu spaßen. Bei uns sind ein paar Leute fast von der Schule geflogen, nur weil sie so ein Gedicht geschrieben und überall aufgehängt haben, in dem Lehrer kritisiert werden (die das aber auch verdient haben): http://www.nrg.to/snOOfy/DenLehrern,unddenen,dieihrenBerufverfehlthaben.doc
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LUZA schrieb:
btw: darf es disziplinarische konsequenzen für die urheber der seite geben????????????
Kann es sein, dass du der Urheber bist? Warum auch sonst wird für diese Seite in einem C/C++-Forum als Unregistrierter Werbung gemacht?
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wenn ich der urheber wäre, dann gäbs die seite noch!
ich habe nur dem typen ( is nen kumpel) das forum empfolen.
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tja, was sachi dem denn nu???
weitermachen oder aufgeben und der schulleitung klein beigeben???
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Blackshadow schrieb:
Tja, mit den Lehrern is nich zu spaßen. Bei uns sind ein paar Leute fast von der Schule geflogen, nur weil sie so ein Gedicht geschrieben und überall aufgehängt haben, in dem Lehrer kritisiert werden (die das aber auch verdient haben): http://www.nrg.to/snOOfy/DenLehrern,unddenen,dieihrenBerufverfehlthaben.doc
Aber wenn mal als Schüler zur Schulleitung rennt, weil ein Lehrer sich daneben benimmt, heißt es nur:
"Jaaa, der ist beamtet, wir haben kaum Lehrer, wir können den nicht rausschmeißen...!"Bin ich froh, dass ich in 2 Wochen keine Schule mehr habe!
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hexa schrieb:
Bin ich froh, dass ich in 2 Wochen keine Schule mehr habe!
dito

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Windoof schrieb:
Um deine Frage juristisch zu beantworten: Es ist legal, solange keine Rechte anderer verletzt werden und die Schulleitung nicht selbst die URL haben will. Wenn die Schule sagt wir wollen diese .de.vu Seite haben, können sie sie rechtlich einklagen. Andererseits, soweit du hier erzählt hast, gibt es keine rechtlichen Probleme.
Bist du Rechtsanwalt. Wenn Ja, solltest Du wissen das dein Posting konsequenzen für Dich haben könnte da du keine Rechtsberatung ohne Honorar geben darfst. Wenn Nein, kannst Du keinen Frage juristisch beantworten.
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auch zum thema, aber leicht anders:
wenn wir eine schüler/innenzeitung auf der homepage der schule haben, wir aber auf eine eigene seite wechseln wollen, weil wir nicht gerne zensiert/unterwandert werden, können wir den namen mitnehmen? hängt das davon ab ob wir uns den namen ausgedacht haben? dürfen wir uns (offiziell) schüler/innenzeitung des gymnasiums soundso nennen?
wie sieht es medienrechtlich aus, wenn lehrer ohne unsere zustimmung, gegen unseren willen und unter unserem namen artikel veröffentlichen? aus anderen quellen weiß ich zumindest, dass es offiziell dann keine schüler/innenzeitung mehr wäre und wir so dingens wie impressum etc. haben müssten.
was sollen wir tun um uns zu wehren? im moment haben wir halt eine andere seite aufgemacht, aber wir wollen die nicht einfach damit durchkommen lassen...(ofT dürfen deutsche österreichern rechtsauskunft geben oder gilt das nur national beschränkt?)