Nie wieder Strafzettel oder Knöllchen



  • Auf der Seite wird auch für Waschbrettbäuche und sonstigen Unfug geworben. Toll! 🙄



  • Hi,

    wieso denn illegal?

    Es steht doch ausdrücklich dabei:

    Wichtig: Achten Sie beim Parken darauf, den Schalter unbedingt auf Stop zu stellen. 🙂

    Sonst läuft die Parkscheibe ja mit 🙂 🙂 🙂

    🤡

    ChrisM



  • Praktisch wäre allerdings ein Gerät, was sich auf die aktuelle Zeit einstellt (auf die nächste Viertel Stunde aufgerundet), damit man nicht immer diese blöde Uhr manuell einstellen kann. Danach sollte sie natürlich nicht weiterlaufen 🙂



  • genau dafür sollte das hier ja sein :p



  • Trotzdem illegal. Denn so eine Konstruktion wird von den Beamten nicht als zulässige Parkuhr anerkannt. Also völlig sinnlos.



  • Hi,

    naja, man müsste es eben so designen, dass es von einer manuellen Parkuhr nicht zu unterschieden ist, sollte mit extra kleinen Motoren oder ggf. sogar Federantrieb, den man vorher aufzieht, ja möglich sein.

    Natürlich rein hypothetisch, in Deutschland ist das ja verboten 😉

    ChrisM



  • Aber schön drauf achten, dass die sich immer auf eine volle Viertelstunde vorstellt... kostet sonst 5 Euro...



  • Evolver schrieb:

    Trotzdem illegal. Denn so eine Konstruktion wird von den Beamten nicht als zulässige Parkuhr anerkannt. Also völlig sinnlos.

    Achja? Zeig mal den entsprechenden Paragraphen der STVO.

    Bye, TGGC (Wähle deine Helden)



  • die parkscheibe muss so aussehen: http://www.fahrtipps.de/img/vz/40p/291.gif
    und sie muss auf die volle halbe stunde vorgestellt werden, sonst kostets je 5€

    (ich musste ernsthaft schonmal 5€ zahlen weil ich die parkscheibe exakt eingestellt hatte 😡 )



  • TGGC schrieb:

    Evolver schrieb:

    Trotzdem illegal. Denn so eine Konstruktion wird von den Beamten nicht als zulässige Parkuhr anerkannt. Also völlig sinnlos.

    Achja? Zeig mal den entsprechenden Paragraphen der STVO.

    StVO, §13 schrieb:

    (2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290 und 292) oder beim Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzschild die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 291) vorgeschrieben, so ist das Halten nur erlaubt,

    1. für die Zeit, die auf dem Zusatzschild angegeben ist, und
    2. wenn das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und wenn der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

    Das ist nicht der Fall, falls sich die Scheibe mitdreht. Wenn sich die Scheibe natürlich nicht dreht (Batterien draussen), wird man wohl nachweisen müssen, ob das ein missglückter Betrugsversuch oder so geplant war.



  • oder man stellt den schalter der Uhr auf "Aus" 😃



  • - das ist illegal!
    - wieso illegal? Steht doch da: ausschalten.
    - trotzdem illegal!
    - wo steht, das es illegal ist?
    - hier stehts! Ist illegal, wenn man nicht ausschaltet
    - ok, dann schaltet man es eben aus

    Bye, TGGC (Wähle deine Helden)


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